Arbeitszeugnis anfordern
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[Ort], den 10.05.2026
Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie, mir gemäß § 109 GewO i. V. m. § 630 BGB ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über meine Tätigkeit in Ihrem Unternehmen auszustellen.
Das Zeugnis soll sich neben der Art und Dauer der Beschäftigung auch auf meine Leistung und mein Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO).
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) sowie in § 630 BGB. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis auf Verlangen des Arbeitnehmers auszustellen – ein Ermessen steht ihm dabei grundsätzlich nicht zu.
Sie können zwischen zwei Zeugnisarten wählen: Das einfache Zeugnis bescheinigt lediglich Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Zeugnis enthält darüber hinaus eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Sozialverhaltens im Arbeitsverhältnis. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis der Regelfall – Sie sollten es immer dann anfordern, wenn Sie sich beruflich weiterentwickeln möchten.
Fristen und Ausschlussfristen
Der Zeugnisanspruch entsteht grundsätzlich mit der Kündigung – Sie müssen also nicht bis zum letzten Arbeitstag warten. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. In der Praxis wird der Anspruch jedoch häufig durch kürzere Ausschlussfristen begrenzt.
Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten sogenannte Verfallklauseln, die den Zeugnisanspruch auf drei bis sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verkürzen. Versäumen Sie diese Frist, kann der Anspruch vollständig erlöschen. Fordern Sie Ihr Zeugnis daher zeitnah nach der Kündigung an – idealerweise schriftlich und nachweisbar (Stand: März 2026).
Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestimmte Bestandteile enthalten. Es muss wohlwollend formuliert sein, darf aber gleichzeitig nicht unwahr sein. Im Einzelnen umfasst ein vollständiges qualifiziertes Zeugnis:
- Überschrift (Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis)
- Persönliche Daten des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum)
- Beschreibung des Unternehmens (Branche, Größe – optional)
- Aufgabenbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich)
- Leistungsbeurteilung (Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Ergebnisse)
- Verhaltensbeurteilung (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden)
- Beendigungsgrund (auf Wunsch des Arbeitnehmers)
- Schlussformel (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche)
Geheimcodes im Arbeitszeugnis erkennen
Arbeitszeugnisse enthalten häufig versteckte Bewertungen – sogenannte „Geheimcodes". Auch wenn § 109 Abs. 2 GewO codierte Formulierungen verbietet, haben sich in der Praxis bestimmte Standardformulierungen etabliert, deren Bedeutung Personalverantwortliche kennen. Die folgende Tabelle zeigt typische Leistungsformulierungen und ihre Entsprechung als Schulnote:
| Note | Typische Formulierung |
|---|---|
| 1 (sehr gut) | „… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" |
| 2 (gut) | „… stets zu unserer vollen Zufriedenheit" |
| 3 (befriedigend) | „… zu unserer vollen Zufriedenheit" |
| 4 (ausreichend) | „… zu unserer Zufriedenheit" |
| 5 (mangelhaft) | „… hat sich bemüht, die Aufgaben zu erfüllen" |
Checkliste: Arbeitszeugnis prüfen
Haben Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten, sollten Sie es sorgfältig auf die folgenden Punkte prüfen:
- Sind alle persönlichen Daten korrekt (Name, Eintrittsdatum, Position)?
- Stimmt die Tätigkeitsbeschreibung mit Ihren tatsächlichen Aufgaben überein?
- Enthält das Zeugnis eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (bei qualifiziertem Zeugnis)?
- Ist die Gesamtnote angemessen? (Vergleichen Sie mit der obigen Tabelle.)
- Enthält das Zeugnis eine Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen?
- Fehlen negative Formulierungen oder versteckte Codes?
- Ist das Zeugnis auf dem Firmenbriefbogen ausgestellt und vom Vorgesetzten unterschrieben?
- Ist das Ausstellungsdatum korrekt (in der Regel der letzte Arbeitstag)?
Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
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