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    Arbeitszeugnis anfordern

    Erstellen Sie Ihr individuelles Anforderungsschreiben für ein qualifiziertes oder einfaches Arbeitszeugnis – kostenlos, mit Live-Vorschau und PDF-Download.

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    [Ort], den 10.05.2026

    Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit bitte ich Sie, mir gemäß § 109 GewO i. V. m. § 630 BGB ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über meine Tätigkeit in Ihrem Unternehmen auszustellen.

    Das Zeugnis soll sich neben der Art und Dauer der Beschäftigung auch auf meine Leistung und mein Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO).

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift]

    Tipp
    Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie es persönlich gegen Empfangsbestätigung – so können Sie den Zugang nachweisen.
    Warnung
    Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und ggf. geltende Tarifverträge auf Ausschlussfristen. Häufig muss das Zeugnis innerhalb von 3–6 Monaten nach Beendigung angefordert werden.

    Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

    Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) sowie in § 630 BGB. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis auf Verlangen des Arbeitnehmers auszustellen – ein Ermessen steht ihm dabei grundsätzlich nicht zu.

    Sie können zwischen zwei Zeugnisarten wählen: Das einfache Zeugnis bescheinigt lediglich Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Zeugnis enthält darüber hinaus eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Sozialverhaltens im Arbeitsverhältnis. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis der Regelfall – Sie sollten es immer dann anfordern, wenn Sie sich beruflich weiterentwickeln möchten.

    Beispiel
    Beispiel: Sie waren drei Jahre als Projektleiterin bei einer IT-Firma beschäftigt. Mit einem qualifizierten Zeugnis erhalten Sie nicht nur die Bestätigung Ihrer Tätigkeit, sondern auch eine Bewertung Ihrer Führungsqualitäten, Ihrer fachlichen Kompetenz und Ihres Teamverhaltens.

    Fristen und Ausschlussfristen

    Der Zeugnisanspruch entsteht grundsätzlich mit der Kündigung – Sie müssen also nicht bis zum letzten Arbeitstag warten. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. In der Praxis wird der Anspruch jedoch häufig durch kürzere Ausschlussfristen begrenzt.

    Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten sogenannte Verfallklauseln, die den Zeugnisanspruch auf drei bis sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verkürzen. Versäumen Sie diese Frist, kann der Anspruch vollständig erlöschen. Fordern Sie Ihr Zeugnis daher zeitnah nach der Kündigung an – idealerweise schriftlich und nachweisbar (Stand: März 2026).

    Warnung
    Achtung Ausschlussfristen: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und geltende Tarifverträge auf Verfallklauseln. Bei einer Frist von nur drei Monaten kann der Anspruch schneller erlöschen als die gesetzliche Verjährung vermuten lässt.

    Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestimmte Bestandteile enthalten. Es muss wohlwollend formuliert sein, darf aber gleichzeitig nicht unwahr sein. Im Einzelnen umfasst ein vollständiges qualifiziertes Zeugnis:

    • Überschrift (Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis)
    • Persönliche Daten des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum)
    • Beschreibung des Unternehmens (Branche, Größe – optional)
    • Aufgabenbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungsbereich)
    • Leistungsbeurteilung (Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Ergebnisse)
    • Verhaltensbeurteilung (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden)
    • Beendigungsgrund (auf Wunsch des Arbeitnehmers)
    • Schlussformel (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche)
    Tipp
    Die Schlussformel ist rechtlich nicht erzwingbar (BAG, Urteil vom 11.12.2012 – 9 AZR 227/11). Fehlt sie jedoch, wird dies in der Praxis als negatives Signal gewertet. Bitten Sie daher ausdrücklich um eine wohlwollende Schlussformel.

    Geheimcodes im Arbeitszeugnis erkennen

    Arbeitszeugnisse enthalten häufig versteckte Bewertungen – sogenannte „Geheimcodes". Auch wenn § 109 Abs. 2 GewO codierte Formulierungen verbietet, haben sich in der Praxis bestimmte Standardformulierungen etabliert, deren Bedeutung Personalverantwortliche kennen. Die folgende Tabelle zeigt typische Leistungsformulierungen und ihre Entsprechung als Schulnote:

    NoteTypische Formulierung
    1 (sehr gut)„… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"
    2 (gut)„… stets zu unserer vollen Zufriedenheit"
    3 (befriedigend)„… zu unserer vollen Zufriedenheit"
    4 (ausreichend)„… zu unserer Zufriedenheit"
    5 (mangelhaft)„… hat sich bemüht, die Aufgaben zu erfüllen"
    Warnung
    Erhalten Sie ein Zeugnis mit der Note „ausreichend" oder schlechter, können Sie eine Korrektur verlangen. Nach der Rechtsprechung des BAG trägt bei einer Note schlechter als „befriedigend" der Arbeitgeber die Beweislast für die unterdurchschnittliche Bewertung.

    Checkliste: Arbeitszeugnis prüfen

    Haben Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten, sollten Sie es sorgfältig auf die folgenden Punkte prüfen:

    • Sind alle persönlichen Daten korrekt (Name, Eintrittsdatum, Position)?
    • Stimmt die Tätigkeitsbeschreibung mit Ihren tatsächlichen Aufgaben überein?
    • Enthält das Zeugnis eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (bei qualifiziertem Zeugnis)?
    • Ist die Gesamtnote angemessen? (Vergleichen Sie mit der obigen Tabelle.)
    • Enthält das Zeugnis eine Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen?
    • Fehlen negative Formulierungen oder versteckte Codes?
    • Ist das Zeugnis auf dem Firmenbriefbogen ausgestellt und vom Vorgesetzten unterschrieben?
    • Ist das Ausstellungsdatum korrekt (in der Regel der letzte Arbeitstag)?
    Tipp
    Sie haben das Recht, ein fehlerhaftes oder unvollständiges Zeugnis korrigieren zu lassen. Teilen Sie dem Arbeitgeber die beanstandeten Punkte schriftlich mit und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung (in der Regel 14 Tage).

    Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

    Weiterführende Inhalte

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