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    Rechtsgebiet

    Erbrecht

    Die Regelung des Nachlasses wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie verständliche Ratgeber zu Testament, Pflichtteil und Erbfolge.

    Erbrecht in Deutschland – Grundlagen und Regelungen

    Das deutsche Erbrecht ist im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1922–2385 BGB) geregelt. Es bestimmt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht. Dabei gilt der Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB): Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen – einschließlich aller Schulden – als Ganzes auf den oder die Erben über. Das Erbrecht gewährt dem Erblasser grundsätzlich Testierfreiheit: Er kann durch Testament oder Erbvertrag frei bestimmen, wer sein Vermögen erhalten soll. Gleichzeitig sichert das Pflichtteilsrecht nahen Angehörigen eine Mindestteilhabe. Für eine rechtzeitige und rechtssichere Nachlassplanung ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen zu kennen.

    Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?

    Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Diese richtet sich nach einem Ordnungssystem: Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel), Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen, Nichten). Erben einer näheren Ordnung schließen Erben entfernterer Ordnungen aus. Der überlebende Ehegatte hat neben den Erben ein gesetzliches Erbrecht (§ 1931 BGB). Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern grundsätzlich ein Viertel plus ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich – also insgesamt die Hälfte. Neben Erben zweiter Ordnung erhält der Ehegatte drei Viertel.

    Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten

    Ein Testament kann eigenhändig (§ 2247 BGB) oder notariell (§ 2232 BGB) errichtet werden. Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein – ein Ausdruck vom Computer genügt nicht. Empfohlen wird außerdem die Angabe von Ort und Datum. Bei Ehegatten ist das gemeinschaftliche Testament („Berliner Testament“, §§ 2265 ff. BGB) weit verbreitet: Die Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen einen Schlusserben – häufig die gemeinsamen Kinder. Zu beachten ist, dass wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tod des ersten Ehegatten grundsätzlich bindend werden. Ein Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB) bedarf der notariellen Beurkundung und ist auch zwischen nicht verheirateten Personen möglich. Er erzeugt eine stärkere Bindungswirkung als ein einseitiges Testament.

    Pflichtteil: Mindestbeteiligung naher Angehöriger

    Wird ein naher Angehöriger durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, steht ihm in der Regel ein Pflichtteilsanspruch zu (§ 2303 BGB). Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge, der Ehegatte und – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Er wird auf Grundlage des Nachlasswertes zum Todeszeitpunkt berechnet. Schenkungen des Erblassers in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall können über den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) berücksichtigt werden, wobei der Wert der Schenkung jährlich um zehn Prozent abgeschmolzen wird.

    Erbschaftsteuer und Erbausschlagung

    Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Höhe hängt von der Steuerklasse und dem persönlichen Freibetrag ab. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro und Enkel von 200.000 Euro (Stand 2026). Über dem Freibetrag liegende Beträge werden je nach Steuerklasse mit 7 bis 50 Prozent besteuert. Wer eine Erbschaft nicht antreten möchte – etwa weil der Nachlass überschuldet ist – kann sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis ausschlagen (§ 1944 BGB). Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden und ist grundsätzlich unwiderruflich. Wird die Frist versäumt, gilt die Erbschaft als angenommen.

    Häufige Fragen

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.