Kündigungsschreiben Mietvertrag
Erstellen Sie Ihr individuelles Kündigungsschreiben in wenigen Minuten. Füllen Sie das Formular aus, prüfen Sie die Live-Vorschau und laden Sie das fertige Schreiben als PDF herunter.
Ihre Angaben
Live-Vorschau
[Ihr Name]
[Straße, Hausnr.]
[PLZ, Ort]
[Name Vermieter]
[Straße Vermieter]
[PLZ, Ort Vermieter]
[Ort], den 10.05.2026
Kündigung des Mietvertrags
über die Wohnung [Adresse Mietwohnung], [PLZ, Ort]
Sehr geehrte/r [Name Vermieter],
hiermit kündige ich das oben genannte Mietverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31.08.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung und den Beendigungszeitpunkt schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift Mieter]
Mietvertrag kündigen – So geht's richtig
Die Kündigung eines Mietvertrags über Wohnraum ist an strenge Formvorschriften gebunden. Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Mietvertrag jederzeit ordentlich zu kündigen – vorausgesetzt, Sie halten die gesetzlichen Fristen und Formerfordernisse ein. Ein häufiger Fehler: Die Kündigung wird per E-Mail oder mündlich ausgesprochen. Beides ist nach § 568 BGB unwirksam.
Damit Ihre Kündigung wirksam ist, müssen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben verfassen, es eigenhändig unterschreiben und dem Vermieter so zustellen, dass der Zugang nachweisbar ist. Mit unserem interaktiven Muster-Generator oben erstellen Sie in wenigen Minuten ein rechtssicheres Kündigungsschreiben, das alle wesentlichen Punkte berücksichtigt.
Kündigungsfristen im Mietrecht
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt nach § 573c Abs. 1 BGB grundsätzlich drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht.
Anders sieht es beim Vermieter aus: Dessen Kündigungsfrist verlängert sich nach fünf und acht Jahren Mietdauer auf sechs bzw. neun Monate. Zudem benötigt der Vermieter stets einen berechtigten Kündigungsgrund (z. B. Eigenbedarf). Vertragliche Vereinbarungen, die die Kündigungsfrist für den Mieter verlängern, sind nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam.
Formvorschriften für die Kündigung
§ 568 Abs. 1 BGB schreibt für die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen die Schriftform vor. Das bedeutet: Die Kündigung muss auf Papier erfolgen und vom Mieter eigenhändig unterschrieben werden. Eine elektronische Form (E-Mail, Fax, SMS, WhatsApp) genügt ausdrücklich nicht.
Sind mehrere Personen als Mieter im Mietvertrag aufgeführt, müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben – andernfalls ist sie unwirksam. Gleiches gilt umgekehrt: Die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein, wenn der Mietvertrag mit mehreren Vermietern geschlossen wurde.
Für den Zugangsnachweis empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Alternativ können Sie das Schreiben persönlich übergeben und sich den Empfang von einem Zeugen bestätigen lassen. Ein einfaches Einwurfeinschreiben ist zwar möglich, bietet aber geringere Beweiskraft.
Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung
Erhöht der Vermieter die Miete (z. B. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB oder Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB), steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Nach § 561 BGB kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Die Sonderkündigung führt dazu, dass die Mieterhöhung nicht mehr wirksam wird – der Mieter zahlt bis zum Ende des Mietverhältnisses die bisherige Miete. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Checkliste: Kündigung Mietvertrag
Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben absenden, prüfen Sie die folgenden Punkte:
- Schriftform eingehalten (Papier + eigenhändige Unterschrift)
- Alle Mieter haben unterschrieben
- Korrekte Adresse des Vermieters
- Kündigungstermin korrekt berechnet (Dreimonatsfrist)
- Hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Termin formuliert
- Zugangsnachweis gesichert (Einschreiben/Rückschein oder Zeuge)
- Kautionsrückforderung erwähnt (optional, aber empfehlenswert)
- Kopie des Schreibens für eigene Unterlagen erstellt
Häufige Fragen zur Mietvertragskündigung
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