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    Kündigungsschreiben Mietvertrag

    Erstellen Sie Ihr individuelles Kündigungsschreiben in wenigen Minuten. Füllen Sie das Formular aus, prüfen Sie die Live-Vorschau und laden Sie das fertige Schreiben als PDF herunter.

    Ihre Angaben

    Mieter
    Mietwohnung (falls abweichend)
    Vermieter
    Vertragsdaten

    Auto-berechnet: Ende des übernächsten Monats (§ 573c BGB).

    Optionale Angaben

    Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen die Kündigung unterschreiben.

    Live-Vorschau

    [Ihr Name]

    [Straße, Hausnr.]

    [PLZ, Ort]

    [Name Vermieter]

    [Straße Vermieter]

    [PLZ, Ort Vermieter]

    [Ort], den 10.05.2026

    Kündigung des Mietvertrags

    über die Wohnung [Adresse Mietwohnung], [PLZ, Ort]

    Sehr geehrte/r [Name Vermieter],

    hiermit kündige ich das oben genannte Mietverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31.08.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

    Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung und den Beendigungszeitpunkt schriftlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift Mieter]

    Warnung
    Kündigung MUSS schriftlich erfolgen (§ 568 BGB). E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht aus. Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
    Tipp
    Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie sie persönlich mit einem Zeugen, um den Zugang beweisen zu können.

    Mietvertrag kündigen – So geht's richtig

    Die Kündigung eines Mietvertrags über Wohnraum ist an strenge Formvorschriften gebunden. Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Mietvertrag jederzeit ordentlich zu kündigen – vorausgesetzt, Sie halten die gesetzlichen Fristen und Formerfordernisse ein. Ein häufiger Fehler: Die Kündigung wird per E-Mail oder mündlich ausgesprochen. Beides ist nach § 568 BGB unwirksam.

    Damit Ihre Kündigung wirksam ist, müssen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben verfassen, es eigenhändig unterschreiben und dem Vermieter so zustellen, dass der Zugang nachweisbar ist. Mit unserem interaktiven Muster-Generator oben erstellen Sie in wenigen Minuten ein rechtssicheres Kündigungsschreiben, das alle wesentlichen Punkte berücksichtigt.

    Beispiel
    Fristberechnung: Sie kündigen am 2. Januar 2026. Die Kündigung geht dem Vermieter innerhalb der ersten drei Werktage des Januars zu. Die dreimonatige Frist läuft: Januar → Februar → März. Ihr Mietverhältnis endet damit zum 31. März 2026.

    Kündigungsfristen im Mietrecht

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt nach § 573c Abs. 1 BGB grundsätzlich drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht.

    Anders sieht es beim Vermieter aus: Dessen Kündigungsfrist verlängert sich nach fünf und acht Jahren Mietdauer auf sechs bzw. neun Monate. Zudem benötigt der Vermieter stets einen berechtigten Kündigungsgrund (z. B. Eigenbedarf). Vertragliche Vereinbarungen, die die Kündigungsfrist für den Mieter verlängern, sind nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam.

    Warnung
    Achtung bei Samstagen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Samstag als Werktag im Sinne des § 573c BGB gilt. Berechnen Sie die Drei-Tages-Frist daher inklusive Samstagen (Stand: Februar 2026).

    Formvorschriften für die Kündigung

    § 568 Abs. 1 BGB schreibt für die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen die Schriftform vor. Das bedeutet: Die Kündigung muss auf Papier erfolgen und vom Mieter eigenhändig unterschrieben werden. Eine elektronische Form (E-Mail, Fax, SMS, WhatsApp) genügt ausdrücklich nicht.

    Sind mehrere Personen als Mieter im Mietvertrag aufgeführt, müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben – andernfalls ist sie unwirksam. Gleiches gilt umgekehrt: Die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein, wenn der Mietvertrag mit mehreren Vermietern geschlossen wurde.

    Für den Zugangsnachweis empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Alternativ können Sie das Schreiben persönlich übergeben und sich den Empfang von einem Zeugen bestätigen lassen. Ein einfaches Einwurfeinschreiben ist zwar möglich, bietet aber geringere Beweiskraft.

    Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung

    Erhöht der Vermieter die Miete (z. B. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB oder Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB), steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Nach § 561 BGB kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

    Die Sonderkündigung führt dazu, dass die Mieterhöhung nicht mehr wirksam wird – der Mieter zahlt bis zum Ende des Mietverhältnisses die bisherige Miete. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

    Tipp
    Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht insbesondere bei Modernisierungsmieterhöhungen. Prüfen Sie, ob die formellen Voraussetzungen der Mieterhöhung erfüllt sind – häufig sind solche Erklärungen bereits aus formalen Gründen unwirksam.

    Checkliste: Kündigung Mietvertrag

    Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben absenden, prüfen Sie die folgenden Punkte:

    • Schriftform eingehalten (Papier + eigenhändige Unterschrift)
    • Alle Mieter haben unterschrieben
    • Korrekte Adresse des Vermieters
    • Kündigungstermin korrekt berechnet (Dreimonatsfrist)
    • Hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Termin formuliert
    • Zugangsnachweis gesichert (Einschreiben/Rückschein oder Zeuge)
    • Kautionsrückforderung erwähnt (optional, aber empfehlenswert)
    • Kopie des Schreibens für eigene Unterlagen erstellt

    Häufige Fragen zur Mietvertragskündigung

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