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    Philip Wulf Leichthammer – Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
    Gastautor

    Philip Wulf Leichthammer

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

    LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

    Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf Verkehrsstraf- und Wirtschaftsstrafrecht.

    Über Philip Wulf Leichthammer

    Philip Wulf Leichthammer ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt am Main und Partner der Kanzlei LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2002 absolvierte er sein Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main, unter anderem mit einer Station bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Bereich Wirtschaftskriminalität. Seit August 2005 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, im Jahr 2009 wurde ihm der Fachanwaltstitel für Strafrecht verliehen.

    Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verkehrsstrafrecht, im Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht sowie im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Er verteidigt bundesweit in Strafverfahren und Bußgeldsachen.

    Schwerpunkte

    Verkehrsstrafrecht
    Ordnungswidrigkeitenrecht
    Fahrerlaubnisrecht
    Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

    Werdegang

    • 2002 – Erste juristische Staatsprüfung
    • 2003/2004 – Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main, u. a. Station bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Wirtschaftskriminalität)
    • 2005 – Zweite juristische Staatsprüfung
    • Seit August 2005 – Tätigkeit als Rechtsanwalt
    • 2009 – Verleihung des Fachanwaltstitels für Strafrecht

    Mitgliedschaften

    • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    • Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

    Kontakt & Kanzlei

    LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

    Frankfurt am Main

    Telefon: 069-95929900

    Fax: 069-95929909

    E-Mail: pl@ll-anwaelte.de

    Profil auf der Kanzleiseite →

    Beiträge von Philip Wulf Leichthammer (6)

    Verkehrsrecht

    Fahrverbot – Dauer, Ausnahmen & Alternativen

    Ein Fahrverbot trifft viele Autofahrer unerwartet – sei es nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder wiederholtem Handytelefonieren am Steuer. Doch ein Fahrverbot bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie sofort auf Ihren Führerschein verzichten müssen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Spielräume das Gesetz bietet – von der Antrittsverschiebung bis zur Umwandlung in ein höheres Bußgeld.

    Weiterlesen →

    Hinweis zu Gastbeiträgen: Philip Wulf Leichthammer verfasst als Gastautor ausgewählte Fachbeiträge für Gesetz-Ratgeber. Die Inhalte werden redaktionell geprüft und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Weitere Informationen zur redaktionellen Arbeit finden Sie in unserer Methodik.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.