Zum Inhalt springen
    Verkehrsrecht

    Dashcam, Blitzer & Beweismittel im Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht
    Aktualisiert: 4 Min. LesezeitVon Redaktion Gesetz-Ratgeber

    Dashcam-Videos, Blitzer-Messungen und Zeugenaussagen – im Verkehrsrecht entscheiden Beweismittel häufig über Schuld oder Unschuld. Doch welche Beweismittel sind überhaupt verwertbar? Wann dürfen Sie eine Dashcam nutzen, und wie können Sie fehlerhafte Blitzer-Messungen anfechten? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.

    Auf einen Blick

    1Dashcam-Aufnahmen sind als Beweis im Zivilprozess grundsätzlich verwertbar (BGH, Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17).
    2Permanentes Filmen im öffentlichen Straßenverkehr verstößt gegen die DSGVO – nur anlassbezogene Aufzeichnung ist zulässig.
    3Blitzer-Messungen können bei Verfahrensfehlern (abgelaufene Eichung, Aufstellfehler) erfolgreich angefochten werden.
    4Die Bußgeldbehörde muss Rohmessdaten herausgeben – das hat das Bundesverfassungsgericht 2020 bestätigt.
    5Zeugenbeweis und Sachverständigengutachten sind die klassischen Beweismittel im Verkehrsrecht.
    6Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten (§ 23 Abs. 1c StVO) – 75 € Bußgeld und 1 Punkt.

    Dashcam im Auto: Aktuelle Rechtslage

    Die Nutzung von Dashcams im Straßenverkehr bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Beweisinteresse und Datenschutz. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Grundsatzurteil vom 15. Mai 2018 (VI ZR 233/17) Klarheit geschaffen: Dashcam-Aufnahmen können im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden – auch wenn die permanente Aufzeichnung gegen die DSGVO verstößt.

    NutzungRechtslageKonsequenz
    Loop-Recording mit ErschütterungssensorGrundsätzlich zulässigDatenschutzkonform, Beweis verwertbar
    Daueraufzeichnung ohne ÜberschreibungDSGVO-VerstoßBeweis kann trotzdem verwertbar sein (BGH)
    Dashcam-Video auf YouTube/Social Media veröffentlichenVerbotenVerstoß gegen Recht am eigenen Bild, Unterlassungsanspruch
    Dashcam an der Windschutzscheibe (Sichtfeld)Zulässig, wenn Sicht nicht beeinträchtigtKein Bußgeld, aber sichere Befestigung nötig
    Dashcam in Mietwagen/DienstwagenArbeitgeber/Vermieter muss informiert werdenDatenschutzrechtliche Verantwortung beim Betreiber

    Das Gericht wägt im Einzelfall das Beweisinteresse gegen das Persönlichkeitsrecht der Gefilmten ab. Entscheidend ist: Die Aufnahme dient nicht der Überwachung, sondern der Beweissicherung bei einem Unfall. Die Lösung ist eine Dashcam mit Loop-Recording – sie überschreibt ältere Aufnahmen automatisch und speichert nur bei Erschütterung (Unfall) dauerhaft.

    Tipp
    Nutzen Sie eine Dashcam mit automatischer Überschreibfunktion (Loop-Recording) und Erschütterungssensor – so ist die Aufnahme datenschutzrechtlich am besten vertretbar und wird im Streitfall als Beweis anerkannt.

    Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel

    Nach dem BGH-Urteil von 2018 ist klar: Dashcam-Videos sind im Zivilprozess grundsätzlich als Beweis verwertbar. Das Gericht stellt dabei auf eine Interessenabwägung ab – das Interesse an der Wahrheitsfindung und dem effektiven Rechtsschutz überwiegt in der Regel das Persönlichkeitsrecht der Gefilmten. Ein Beweisverwertungsverbot kommt nur bei besonders schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre in Betracht.

    Im Strafverfahren und im Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi) gilt Ähnliches: Auch hier können Dashcam-Aufnahmen als Beweis herangezogen werden, wenn sie für die Aufklärung des Sachverhalts erheblich sind. Die Verwertbarkeit wird immer im Einzelfall geprüft.

    Beispiel
    Auffahrunfall ohne Zeugen: Das Dashcam-Video zeigt, dass der Vordermann grundlos stark gebremst hat. Ohne das Video wäre der Auffahrende zu 100 % haftbar – mit dem Video verschiebt sich die Haftungsquote erheblich zugunsten des Auffahrenden.

    Blitzer und Messverfahren in Deutschland

    In Deutschland kommen verschiedene Messverfahren zur Geschwindigkeitsüberwachung zum Einsatz. Jedes Verfahren hat spezifische Fehlerquellen und Toleranzabzüge. Die Kenntnis der Messverfahren ist wichtig, um fehlerhafte Messungen erkennen und anfechten zu können.

    MessverfahrenFunktionsweiseToleranzabzugFehleranfälligkeit
    Radar (z. B. Multanova)Radarsignal misst Geschwindigkeit per Dopplereffekt3 km/h bzw. 3 %Mittel (Reflexionen, Winkelabweichung)
    Laser (z. B. PoliScan, TraffiStar)Laserimpulse messen Entfernung und Geschwindigkeit3 km/h bzw. 3 %Gering (standardisiert, aber Rohmessdaten-Problem)
    InduktionsschleifenSensoren in der Fahrbahn messen Durchfahrtszeit3 km/h bzw. 3 %Gering (stationär, selten fehleranfällig)
    Section Control (Streckenradar)Durchschnittsgeschwindigkeit über Strecke3 km/h bzw. 3 %Sehr gering (mathematisch berechenbar)
    Video-Nachfahren (ProViDa)Polizeifahrzeug fährt hinterher, kalibrierter TachoBis zu 20 % bei nicht-kalibriertem TachoHöher (menschlicher Faktor, Abstand)

    Die Toleranzabzüge sind gesetzlich festgelegt: Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h 3 % des Messwerts. Diese Abzüge gelten für alle standardisierten Messverfahren.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Bußgeldbescheid erhalten – Einspruch einlegen & Rechte kennen

    Bußgeldbescheid erhalten? Erfahren Sie, wann sich ein Einspruch lohnt, welche Fristen gelten und wie das Verfahren abläuft.

    Messfehler erkennen und anfechten

    Nicht jede Blitzer-Messung ist korrekt. Häufige Fehlerquellen sind abgelaufene Eichfristen, fehlerhafte Aufstellung des Messgeräts, Zuordnungsfehler bei mehrspurigem Verkehr und fehlende Rohmessdaten. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass die Bußgeldbehörde dem Betroffenen Zugang zu den Rohmessdaten gewähren muss – ein wichtiges Instrument zur Überprüfung.

    • Eichung des Messgeräts abgelaufen – Messung möglicherweise unverwertbar
    • Aufstellfehler: falscher Winkel, falsche Position, Neigung der Fahrbahn
    • Zuordnungsfehler: bei mehreren Fahrzeugen auf dem Messfoto
    • Fehlende Rohmessdaten: BVerfG bestätigt Recht auf Herausgabe
    • Beschilderungsfehler: Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ordnungsgemäß aufgestellt
    • Messprotokoll unvollständig oder widersprüchlich

    Neben den Rohmessdaten kann auch die sogenannte Lebensakte des Messgeräts relevant sein. Sie enthält Informationen über Reparaturen, Wartungen und frühere Fehlfunktionen. Ein Sachverständigengutachten zur Überprüfung der Messung kostet in der Regel 500–1.500 €, kann sich aber bei hohen Bußgeldern oder drohendem Fahrverbot lohnen.

    Warnung
    Ohne Einsicht in die Rohmessdaten und die Lebensakte des Messgeräts können viele Messfehler nicht erkannt werden. Bestehen Sie bei Ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf Akteneinsicht – das ist Ihr gutes Recht. Nutzen Sie dafür unsere Einspruch-Vorlagen.

    Blitzer-Apps und Radarwarner

    Die Nutzung von Blitzer-Apps und Radarwarnern während der Fahrt ist in Deutschland seit 2020 ausdrücklich verboten. § 23 Abs. 1c StVO verbietet die Verwendung von Geräten und Anwendungen, die dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt auch für Smartphone-Apps wie Blitzer.de, Waze (Blitzer-Funktion) und vergleichbare Anwendungen.

    • Blitzer-Apps während der Fahrt: verboten (§ 23 Abs. 1c StVO)
    • Bußgeld: 75 € + 1 Punkt in Flensburg
    • Polizei darf App auf dem Handy löschen lassen
    • Fest verbaute Radarwarner: in Deutschland verboten
    • Beifahrer informiert über Blitzer: rechtliche Grauzone
    • Radio-Blitzermeldungen: weiterhin erlaubt

    Das Bußgeld beträgt 75 € und 1 Punkt in Flensburg. Die Polizei kann die App und das Gerät beschlagnahmen und die App löschen lassen. Umstritten ist die Frage, ob ein Beifahrer den Fahrer über Blitzer informieren darf – das Verbot richtet sich nach dem Wortlaut nur an den Fahrer, der das Gerät „benutzt“. Fest verbaute Radarwarner in ausländischen Fahrzeugen müssen in Deutschland deaktiviert werden.

    Weitere Beweismittel im Verkehrsrecht

    Neben Dashcam-Aufnahmen und Blitzer-Messungen gibt es weitere wichtige Beweismittel im Verkehrsrecht. Der Zeugenbeweis ist nach wie vor eines der häufigsten Beweismittel – Aussagen von Unfallzeugen, Beifahrern oder Polizeibeamten können den Unfallhergang klären. Sachverständigengutachten zur Unfallrekonstruktion ermöglichen eine technische Analyse des Hergangs.

    • Zeugenaussagen (Unfallbeteiligte, Passanten, Polizei)
    • Sachverständigengutachten zur Unfallrekonstruktion
    • Event Data Recorder (EDR) – Fahrzeugdaten bei Unfall
    • Handydaten bei Verdacht auf Handyverstoß
    • Polizeiliche Unfallaufnahme und Unfallskizze
    • Fotos und Videos von Unfallbeteiligten oder Zeugen

    Zunehmend gewinnen auch digitale Beweismittel an Bedeutung: Fahrzeugdaten aus dem Event Data Recorder (EDR/Unfalldatenspeicher), Handydaten bei Verdacht auf Handy-Verstoß (§ 23 Abs. 1a StVO) und GPS-Daten. Die polizeiliche Unfallaufnahme mit Vermessung der Unfallstelle, Bremsspuren und Fahrzeugpositionen bildet häufig die Grundlage für die spätere rechtliche Bewertung.

    Datenschutz und Persönlichkeitsrecht

    Die Erhebung und Nutzung von Beweismitteln im Verkehrsrecht muss stets das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei Dashcams ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) – allerdings nur für den Zweck der Beweissicherung, nicht für eine dauerhafte Überwachung.

    Das Recht am eigenen Bild schützt die Gefilmten vor einer Veröffentlichung ohne Einwilligung. Wer Dashcam-Videos auf YouTube, Social Media oder in Internetforen veröffentlicht, riskiert Unterlassungsansprüche und Schmerzensgeldforderungen. Auch Bußgelder nach der DSGVO kommen in Betracht – bei systematischem Filmen im öffentlichen Raum drohen Strafen bis zu 20 Millionen Euro.

    Warnung
    Veröffentlichen Sie niemals Dashcam-Videos mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen im Internet. Das verstößt gegen das Recht am eigenen Bild und die DSGVO – es drohen Unterlassungsansprüche, Schmerzensgeld und empfindliche Bußgelder.

    Fazit

    Dashcam-Aufnahmen können den entscheidenden Beweis bei einem Verkehrsunfall liefern – aber nur bei datenschutzkonformer Nutzung mit Loop-Recording. Blitzer-Messungen sind anfechtbar, wenn Verfahrensfehler vorliegen – bestehen Sie auf Akteneinsicht und Rohmessdaten. Blitzer-Apps bleiben während der Fahrt verboten.

    Häufige Fragen

    RG

    Über die Redaktion

    Redaktion Gesetz-Ratgeber

    Redaktionsteam

    Das Redaktionsteam von Gesetz-Ratgeber recherchiert aktuelle Rechtsthemen und bereitet sie verständlich auf. Jeder Artikel durchläuft einen mehrstufigen Qualitätsprozess: Recherche der aktuellen Rechtslage, Abgleich mit Gesetzestexten und Rechtsprechung, verständliche Aufbereitung und abschließende Prüfung. Wir arbeiten unabhängig und finanzieren uns ausschließlich über Werbung und Gastbeiträge – unsere redaktionellen Inhalte sind davon nicht beeinflusst.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.