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    Arbeitsvertrag-Generator

    Erstellen Sie einen individuellen Arbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz 2022. Füllen Sie das Formular aus, aktivieren Sie optionale Klauseln und laden Sie den fertigen Vertrag als PDF herunter.

    Ihre Angaben

    Arbeitgeber
    Arbeitnehmer
    Vertragsdaten
    Tätigkeit & Arbeitsort
    Arbeitszeit
    Zuschläge & Sonderarbeitszeiten

    Aktivieren Sie die gewünschten Zuschläge. Die Prozentsätze können Sie individuell anpassen.

    Vergütung
    Urlaub

    Mindestens 20 Tage (gesetzliches Minimum bei 5-Tage-Woche)

    Kündigungsfristen
    Standardklauseln
    Sonderklauseln (Freifelder)

    Tragen Sie hier individuelle Zusatzvereinbarungen ein. Jedes Feld wird als eigener Absatz im Vertrag übernommen.

    Ort & Datum

    Leer lassen für heutiges Datum

    Live-Vorschau

    Arbeitsvertrag

    zwischen

    [Firmenname]
    [Straße], [PLZ Ort]

    – nachfolgend „Arbeitgeber" genannt –

    und

    [Name Arbeitnehmer]
    [Straße], [PLZ Ort]

    – nachfolgend „Arbeitnehmer" genannt –

    wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

    § 2 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

    Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum].

    Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    § 3 Probezeit

    Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    § 4 Tätigkeit und Arbeitsort

    Der Arbeitnehmer wird als [Stellenbezeichnung] eingestellt.

    Der Arbeitsort ist [Arbeitsort]. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Direktionsrechts andere zumutbare Aufgaben zuzuweisen.

    § 5 Arbeitszeit

    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.

    Die Arbeitszeit verteilt sich in der Regel auf die Werktage Montag bis Freitag. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betriebsüblichen Regelung.

    Es gelten die gesetzlichen Ruhepausen (§ 4 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG). Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten.

    § 6 Vergütung

    Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von [Betrag] €.

    Die Vergütung wird zum letzten Bankarbeitstag des Monats auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto überwiesen.

    Überstunden werden auf Anordnung des Arbeitgebers geleistet und zum regulären Stundensatz vergütet.

    § 7 Urlaub

    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Bei Eintritt oder Ausscheiden während des Kalenderjahres wird der Urlaubsanspruch anteilig gewährt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.

    § 8 Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

    Im Falle der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (Entgeltfortzahlungsgesetz).

    § 9 Kündigung

    Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB gekündigt werden.

    Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Die Kündigung ist an den Vertragspartner unter der im Vertrag genannten Adresse zu richten.

    Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber die Möglichkeit hat, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG).

    § 10 Verschwiegenheit

    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    § 11 Nebentätigkeit

    Jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

    § 12 Betriebliche Altersvorsorge

    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung gemäß § 1a BetrAVG. Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

    § 13 Fortbildung

    Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder auf Grundlage von Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, werden Art, Umfang und Bedingungen der Fortbildung gesondert mitgeteilt.

    § 14 Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

    Der Arbeitnehmer bestätigt, ein Exemplar dieses Arbeitsvertrages erhalten zu haben.

    [Ort], den 10.05.2026

    Arbeitgeber

    Arbeitnehmer

    Warnung
    Seit August 2022 müssen alle Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz (NachwG) dem Arbeitnehmer schriftlich (Papierform mit Unterschrift) ausgehändigt werden. Ein rein digitaler Vertrag genügt nicht. Drucken Sie den Vertrag aus und lassen Sie ihn von beiden Seiten unterschreiben.
    Tipp
    Lassen Sie den generierten Vertrag vor Unterschrift von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen – insbesondere bei individuellen Sonderklauseln. Vorformulierte Klauseln unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB.

    Arbeitsvertrag erstellen – Was Sie wissen müssen

    Ein Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses. Er regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien – vom Gehalt über die Arbeitszeit bis hin zu Kündigungsfristen. Seit der Reform des Nachweisgesetzes im August 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag auszuhändigen.

    Unser kostenloser Arbeitsvertrag-Generator hilft Ihnen, einen individualisierten Vertrag zu erstellen, der die Pflichtangaben nach dem NachwG 2022 berücksichtigt. Sie können Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit konfigurieren, individuelle Sonderklauseln einfügen und den fertigen Vertrag als PDF herunterladen. Alle Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet – es werden keine Daten an unsere Server übermittelt.

    Beispiel
    Vergütungsbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.500 € und vereinbartem Nachtzuschlag von 25 % erhält für jede Nachtarbeitsstunde einen Zuschlag von ca. 5,05 € brutto (3.500 € ÷ 173,33 Monatsstunden × 25 %).

    Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz 2022

    Das Nachweisgesetz (NachwG) wurde zum 1. August 2022 grundlegend reformiert und setzt die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen um. Arbeitgeber, die die Pflichtangaben nicht oder nicht vollständig aushändigen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 2.000 € pro Verstoß (§ 4 NachwG).

    PflichtangabeFrist
    Name und Anschrift der VertragsparteienAm 1. Arbeitstag
    Beginn des ArbeitsverhältnissesAm 1. Arbeitstag
    Bei Befristung: Enddatum oder DauerAm 1. Arbeitstag
    ArbeitsortAm 1. Arbeitstag
    TätigkeitsbeschreibungAm 1. Arbeitstag
    Dauer der ProbezeitAm 1. Arbeitstag
    Vergütung (Höhe, Fälligkeit, Zusammensetzung)Am 1. Arbeitstag
    Arbeitszeit (Dauer, Ruhezeiten, Schichtsystem)Am 1. Arbeitstag
    ÜberstundenregelungAm 1. Arbeitstag
    UrlaubsanspruchInnerhalb von 7 Tagen
    Kündigungsfristen und -verfahrenInnerhalb von 7 Tagen
    Hinweis auf anwendbare TarifverträgeInnerhalb von 7 Tagen
    Hinweis auf betriebliche AltersvorsorgeInnerhalb eines Monats
    FortbildungsanspruchInnerhalb eines Monats
    Warnung
    Seit 2022 droht bei fehlenden Pflichtangaben ein Bußgeld von bis zu 2.000 € pro Verstoß. Arbeitgeber sollten daher alle Angaben im Arbeitsvertrag vollständig dokumentieren.

    Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

    Arbeitnehmer, die regelmäßig nachts, an Sonntagen oder an Feiertagen arbeiten, haben in vielen Fällen Anspruch auf Zuschläge. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in § 6 Abs. 5 den Nachtarbeitszuschlag: Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt.

    Die Höhe der Zuschläge ist gesetzlich nicht konkret festgelegt – die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geht in der Regel von einem Zuschlag von 25 % für regelmäßige Nachtarbeit und 30 % für unregelmäßige Nachtarbeit aus. Für Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es keinen gesetzlichen Zuschlag, wohl aber steuerliche Begünstigungen nach § 3b EStG: Zuschläge für Sonntagsarbeit sind bis zu 50 %, für Feiertagsarbeit bis zu 125 % steuerfrei.

    ZuschlagsartÜblicher SatzSteuerfreigrenze (§ 3b EStG)
    Nachtarbeit (23–6 Uhr)25 %25 %
    Sonntagsarbeit50 %50 %
    Feiertagsarbeit100 %125 %
    Nacht + SonntagKumuliertbis 50 % + 25 %
    Tipp
    Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind innerhalb der Freigrenzen sozialversicherungsfrei und steuerfrei. Dies gilt jedoch nur bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde (§ 3b Abs. 2 EStG, Stand 2026).

    Individuelle Sonderklauseln im Arbeitsvertrag

    Unser Generator bietet Freifelder für individuelle Zusatzvereinbarungen. Beachten Sie dabei: Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag für mehrere Arbeitnehmer verwendet, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB. Solche Klauseln unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle – überraschende, unangemessen benachteiligende oder intransparente Klauseln sind unwirksam.

    Typische Sonderklauseln, die in der Praxis häufig vereinbart werden:

    • Fahrtkostenzuschuss (monatlicher Betrag oder Jobticket)
    • Homeoffice-Regelung (Anzahl der Tage, Kostenübernahme)
    • Dienstwagen (private Nutzung, 1-%-Regelung)
    • Vermögenswirksame Leistungen (Höhe des AG-Zuschusses)
    • Fortbildungsvereinbarung (Kostenübernahme, Bindungsdauer)
    • Bonusregelung (Leistungsziele, Auszahlungszeitpunkt)
    Warnung
    Vermeiden Sie Klauseln zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, Vertragsstrafen oder Rückzahlungsklauseln für Gratifikationen – diese sind rechtlich komplex und sollten ausschließlich mit anwaltlicher Beratung formuliert werden.

    Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag

    Weiterführende Inhalte

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    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.