Arbeitsvertrag-Generator
Erstellen Sie einen individuellen Arbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz 2022. Füllen Sie das Formular aus, aktivieren Sie optionale Klauseln und laden Sie den fertigen Vertrag als PDF herunter.
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Arbeitsvertrag
zwischen
[Firmenname]
[Straße], [PLZ Ort]
– nachfolgend „Arbeitgeber" genannt –
und
[Name Arbeitnehmer]
[Straße], [PLZ Ort]
– nachfolgend „Arbeitnehmer" genannt –
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 2 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum].
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 3 Probezeit
Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§ 4 Tätigkeit und Arbeitsort
Der Arbeitnehmer wird als [Stellenbezeichnung] eingestellt.
Der Arbeitsort ist [Arbeitsort]. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Direktionsrechts andere zumutbare Aufgaben zuzuweisen.
§ 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Die Arbeitszeit verteilt sich in der Regel auf die Werktage Montag bis Freitag. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betriebsüblichen Regelung.
Es gelten die gesetzlichen Ruhepausen (§ 4 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG). Zwischen zwei Arbeitstagen ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten.
§ 6 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von [Betrag] €.
Die Vergütung wird zum letzten Bankarbeitstag des Monats auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto überwiesen.
Überstunden werden auf Anordnung des Arbeitgebers geleistet und zum regulären Stundensatz vergütet.
§ 7 Urlaub
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Bei Eintritt oder Ausscheiden während des Kalenderjahres wird der Urlaubsanspruch anteilig gewährt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.
§ 8 Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (Entgeltfortzahlungsgesetz).
§ 9 Kündigung
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Die Kündigung ist an den Vertragspartner unter der im Vertrag genannten Adresse zu richten.
Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber die Möglichkeit hat, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG).
§ 10 Verschwiegenheit
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
§ 11 Nebentätigkeit
Jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.
§ 12 Betriebliche Altersvorsorge
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung gemäß § 1a BetrAVG. Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Einzelheiten werden gesondert vereinbart.
§ 13 Fortbildung
Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder auf Grundlage von Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, werden Art, Umfang und Bedingungen der Fortbildung gesondert mitgeteilt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Der Arbeitnehmer bestätigt, ein Exemplar dieses Arbeitsvertrages erhalten zu haben.
[Ort], den 10.05.2026
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag erstellen – Was Sie wissen müssen
Ein Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses. Er regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien – vom Gehalt über die Arbeitszeit bis hin zu Kündigungsfristen. Seit der Reform des Nachweisgesetzes im August 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag auszuhändigen.
Unser kostenloser Arbeitsvertrag-Generator hilft Ihnen, einen individualisierten Vertrag zu erstellen, der die Pflichtangaben nach dem NachwG 2022 berücksichtigt. Sie können Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit konfigurieren, individuelle Sonderklauseln einfügen und den fertigen Vertrag als PDF herunterladen. Alle Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet – es werden keine Daten an unsere Server übermittelt.
Pflichtangaben nach dem Nachweisgesetz 2022
Das Nachweisgesetz (NachwG) wurde zum 1. August 2022 grundlegend reformiert und setzt die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen um. Arbeitgeber, die die Pflichtangaben nicht oder nicht vollständig aushändigen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 2.000 € pro Verstoß (§ 4 NachwG).
| Pflichtangabe | Frist |
|---|---|
| Name und Anschrift der Vertragsparteien | Am 1. Arbeitstag |
| Beginn des Arbeitsverhältnisses | Am 1. Arbeitstag |
| Bei Befristung: Enddatum oder Dauer | Am 1. Arbeitstag |
| Arbeitsort | Am 1. Arbeitstag |
| Tätigkeitsbeschreibung | Am 1. Arbeitstag |
| Dauer der Probezeit | Am 1. Arbeitstag |
| Vergütung (Höhe, Fälligkeit, Zusammensetzung) | Am 1. Arbeitstag |
| Arbeitszeit (Dauer, Ruhezeiten, Schichtsystem) | Am 1. Arbeitstag |
| Überstundenregelung | Am 1. Arbeitstag |
| Urlaubsanspruch | Innerhalb von 7 Tagen |
| Kündigungsfristen und -verfahren | Innerhalb von 7 Tagen |
| Hinweis auf anwendbare Tarifverträge | Innerhalb von 7 Tagen |
| Hinweis auf betriebliche Altersvorsorge | Innerhalb eines Monats |
| Fortbildungsanspruch | Innerhalb eines Monats |
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Arbeitnehmer, die regelmäßig nachts, an Sonntagen oder an Feiertagen arbeiten, haben in vielen Fällen Anspruch auf Zuschläge. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in § 6 Abs. 5 den Nachtarbeitszuschlag: Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt.
Die Höhe der Zuschläge ist gesetzlich nicht konkret festgelegt – die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geht in der Regel von einem Zuschlag von 25 % für regelmäßige Nachtarbeit und 30 % für unregelmäßige Nachtarbeit aus. Für Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es keinen gesetzlichen Zuschlag, wohl aber steuerliche Begünstigungen nach § 3b EStG: Zuschläge für Sonntagsarbeit sind bis zu 50 %, für Feiertagsarbeit bis zu 125 % steuerfrei.
| Zuschlagsart | Üblicher Satz | Steuerfreigrenze (§ 3b EStG) |
|---|---|---|
| Nachtarbeit (23–6 Uhr) | 25 % | 25 % |
| Sonntagsarbeit | 50 % | 50 % |
| Feiertagsarbeit | 100 % | 125 % |
| Nacht + Sonntag | Kumuliert | bis 50 % + 25 % |
Individuelle Sonderklauseln im Arbeitsvertrag
Unser Generator bietet Freifelder für individuelle Zusatzvereinbarungen. Beachten Sie dabei: Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag für mehrere Arbeitnehmer verwendet, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB. Solche Klauseln unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle – überraschende, unangemessen benachteiligende oder intransparente Klauseln sind unwirksam.
Typische Sonderklauseln, die in der Praxis häufig vereinbart werden:
- Fahrtkostenzuschuss (monatlicher Betrag oder Jobticket)
- Homeoffice-Regelung (Anzahl der Tage, Kostenübernahme)
- Dienstwagen (private Nutzung, 1-%-Regelung)
- Vermögenswirksame Leistungen (Höhe des AG-Zuschusses)
- Fortbildungsvereinbarung (Kostenübernahme, Bindungsdauer)
- Bonusregelung (Leistungsziele, Auszahlungszeitpunkt)
Häufige Fragen zum Arbeitsvertrag
Weiterführende Inhalte
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