Übergabeprotokoll Wohnung
Erstellen Sie ein vollständiges Übergabeprotokoll für Ihre Wohnungsübergabe – kostenlos, mit Live-Vorschau und PDF-Download.
Tipp: Protokoll gemeinsam vor Ort ausfüllen
Füllen Sie das Übergabeprotokoll idealerweise gemeinsam mit dem Vermieter während der Wohnungsübergabe aus. Dokumentieren Sie Mängel zusätzlich mit Fotos (mit Zeitstempel). Beide Parteien sollten das ausgedruckte Protokoll vor Ort unterschreiben.
Ihre Angaben
Live-Vorschau
Übergabeprotokoll – Auszug
Datum: [Datum]
Wohnung: [Adresse]
Beteiligte
| Mieter/in | – |
| Vermieter/in | – |
Raumzustand
Wohnzimmer
| Wände | Boden | Decke | Fenster | Türen |
|---|---|---|---|---|
| gut | gut | gut | gut | gut |
Schlafzimmer
| Wände | Boden | Decke | Fenster | Türen |
|---|---|---|---|---|
| gut | gut | gut | gut | gut |
Küche
| Wände | Boden | Decke | Fenster | Türen |
|---|---|---|---|---|
| gut | gut | gut | gut | gut |
Bad
| Wände | Boden | Decke | Fenster | Türen |
|---|---|---|---|---|
| gut | gut | gut | gut | gut |
Flur
| Wände | Boden | Decke | Fenster | Türen |
|---|---|---|---|---|
| gut | gut | gut | gut | gut |
Zählerstände
| Medium | Zähler-Nr. | Zählerstand |
|---|---|---|
| Strom | – | – |
| Gas | – | – |
| Wasser | – | – |
| Heizung | – | – |
Schlüsselübergabe
| Schlüsseltyp | Anzahl |
|---|---|
| Hausschlüssel | – |
| Wohnungsschlüssel | – |
| Kellerschlüssel | – |
| Briefkastenschlüssel | – |
Sonstiges
Rauchmelder vorhanden: Nein
[Ort], den 25.08.2026
Mieter/in
Vermieter/in
Warum ein Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe?
Ein Übergabeprotokoll ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, zählt aber zu den wichtigsten Dokumenten bei jedem Mieterwechsel. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe und dient als zentrales Beweismittel bei späteren Streitigkeiten über Schäden, Mängel oder die Rückzahlung der Mietkaution.
Besonders relevant ist die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterungen der Mietsache verjähren bereits 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung. Ohne ein sorgfältig erstelltes Übergabeprotokoll kann der Vermieter Schäden kaum nachweisen – umgekehrt kann der Mieter vorbestehende Mängel nicht belegen.
Einzug vs. Auszug: Was jeweils zu dokumentieren ist
Beim Einzug dokumentiert das Protokoll den Ausgangszustand der Wohnung. Jeder vorhandene Mangel – seien es Risse in Fliesen, Verfärbungen an Wänden oder defekte Rollläden – sollte präzise festgehalten werden. So vermeiden Sie, bei Auszug für vorbestehende Schäden verantwortlich gemacht zu werden.
Beim Auszug dient das Protokoll dem Vergleich mit dem Einzugszustand. Es wird geprüft, ob Schäden über die vertragsgemäße Abnutzung (§ 538 BGB) hinausgehen. Normale Gebrauchsspuren – etwa leichte Laufspuren auf dem Boden oder Dübellöcher in üblicher Zahl – muss der Vermieter grundsätzlich hinnehmen.
| Kriterium | Einzug | Auszug |
|---|---|---|
| Zustand Räume | Ist-Zustand dokumentieren | Vergleich mit Einzugsprotokoll |
| Mängel | Alle vorhandenen Mängel auflisten | Neue Mängel kennzeichnen |
| Zählerstände | Startwerte ablesen | Endwerte ablesen |
| Schlüssel | Alle erhaltenen Schlüssel zählen | Alle Schlüssel zurückgeben |
| Renovierung | Renovierungszustand festhalten | Ggf. vereinbarte Arbeiten prüfen |
Zählerstände korrekt ablesen
Das Ablesen der Zählerstände bei der Wohnungsübergabe ist entscheidend für die korrekte Abrechnung der Nebenkosten. Notieren Sie für jeden Zähler die Zählernummer und den aktuellen Stand. In der Regel sind vier Zählerarten relevant:
- Strom: Meist im Sicherungskasten oder Keller. Ablesen in kWh.
- Gas: Gaszähler oft im Keller oder Hausanschlussraum. Ablesen in m³.
- Wasser: Hauptwasserzähler (Kaltwasser) und ggf. Warmwasserzähler. Ablesen in m³.
- Heizung: Bei Zentralheizung die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern ablesen.
Mängel richtig dokumentieren
Eine präzise Mängeldokumentation ist das Herzstück jedes Übergabeprotokolls. Beschreiben Sie jeden Mangel so konkret wie möglich: Nicht „Wand beschädigt", sondern „Wohnzimmer, linke Wand neben Fenster: Riss ca. 20 cm, vertikal". Ergänzen Sie die schriftliche Beschreibung durch Fotos mit Zeitstempel.
Unterscheiden Sie zwischen vertragsgemäßer Abnutzung (§ 538 BGB) und echten Schäden. Vertragsgemäße Abnutzung umfasst beispielsweise leichte Laufspuren auf dem Boden, Verfärbungen an Wänden durch Möbel oder übliche Dübellöcher. Für solche Spuren ist der Mieter grundsätzlich nicht ersatzpflichtig.
Checkliste: Wohnungsübergabe vorbereiten
Eine gute Vorbereitung sorgt für eine reibungslose Übergabe. Nutzen Sie diese Checkliste als Orientierung:
- Übergabetermin mit allen Beteiligten abstimmen (tagsüber bei Tageslicht)
- Übergabeprotokoll vorbereiten (z. B. mit diesem Tool ausdrucken)
- Alle Schlüssel zusammenstellen und zählen
- Zählerstände vorab notieren und mit Versorger abgleichen
- Wohnung besenrein übergeben (bei Auszug)
- Kamera oder Smartphone für Fotos bereitstellen
- Einzugsprotokoll zum Vergleich mitbringen (bei Auszug)
- Beide Parteien unterschreiben lassen – jeder erhält ein Exemplar
Zählerstände richtig dokumentieren
Die Zählerstände sind der häufigste Streitpunkt nach einer Wohnungsübergabe, weil sie die Grundlage der Endabrechnung von Strom, Gas, Wasser und Heizung bilden. Notieren Sie neben dem Zählerstand immer auch die Zählernummer und das Übergabedatum – nur dann lässt sich der Verbrauch später zweifelsfrei zuordnen.
| Zähler | Was notieren | Typische Fehlerquelle |
|---|---|---|
| Strom | Zählernummer, Stand in kWh (ohne Nachkommastellen hinter der roten Markierung) | Doppeltarifzähler: HT und NT einzeln erfassen |
| Gas | Zählernummer, Stand in m³ | Umrechnung in kWh erfolgt erst durch den Versorger |
| Wasser (kalt/warm) | Je Zähler getrennt, Stand in m³ | Zähler in Küche und Bad werden häufig vergessen |
| Heizung / Heizkostenverteiler | Stand bzw. Einheiten je Heizkörper | Bei Funkzählern Ablesung durch den Messdienst dokumentieren lassen |
Melden Sie die Zählerstände zusätzlich selbst beim Versorger. Bei einer Abrechnung nach Verbrauch gilt für Betriebskosten die Abrechnungsfrist von einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB); danach können Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. Stand: August 2026.
Häufige Fragen zum Übergabeprotokoll
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