Widerspruch gegen Mieterhöhung
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[Straße Vermieter]
[PLZ, Ort Vermieter]
[Ort], den 10.05.2026
Widerspruch gegen Ihr Mieterhöhungsverlangen vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Mieterhöhungsverlangen vom [Datum] bezüglich der Wohnung [Wohnungsadresse].
Sie fordern eine Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete von [aktuelle Miete] € auf [geforderte Miete] €. Nach sorgfältiger Prüfung teile ich Ihnen mit, dass ich der geforderten Mieterhöhung nicht zustimme.
Ich weise darauf hin, dass ich die Miete bis zu einer einvernehmlichen Einigung oder einer gerichtlichen Klärung in der bisherigen Höhe weiterzahlen werde.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist nach § 558 BGB unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Vermieter darf die Zustimmung des Mieters verlangen, wenn die aktuelle Miete seit mindestens 15 Monaten unverändert ist und die geforderte neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Das Mieterhöhungsverlangen ist dabei kein einseitiger Akt – es handelt sich um ein Zustimmungsverfahren, bei dem der Mieter aktiv zustimmen muss.
Der Vermieter muss sein Erhöhungsverlangen nach § 558a BGB begründen. Als Begründungsmittel kommen in Betracht: der qualifizierte Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten, die Auskunft aus einer Mietdatenbank oder die Benennung von mindestens drei Vergleichswohnungen. Fehlt eine ordnungsgemäße Begründung, ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam und Sie müssen grundsätzlich nicht zustimmen.
Kappungsgrenze und Sperrfrist
Die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB ist eine zentrale Schutzvorschrift für Mieter. Sie begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, unabhängig davon, wie weit die aktuelle Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Landesregierung die Kappungsgrenze auf 15 Prozent absenken – dies gilt in vielen Großstädten (Stand: März 2026).
Zusätzlich gilt eine Sperrfrist nach § 558 Abs. 1 BGB: Ein neues Mieterhöhungsverlangen ist frühestens 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung zulässig. Dabei zählt das Wirksamwerden der letzten Erhöhung, nicht deren Verlangen.
| Szenario | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Miete vor 3 Jahren | 600 € | Ausgangswert |
| Kappungsgrenze 20 % | 600 € × 1,20 | max. 720 € |
| Kappungsgrenze 15 % | 600 € × 1,15 | max. 690 € |
| Vergleichsmiete: 750 € | Kappung greift | Max. 720 € bzw. 690 € |
Häufige Fehler im Mieterhöhungsverlangen
In der Praxis sind viele Mieterhöhungsverlangen fehlerhaft. Ein formell unwirksames Verlangen müssen Sie grundsätzlich nicht akzeptieren. Typische Fehler, die zur Unwirksamkeit führen können:
- Fehlende oder unzureichende Begründung (kein Mietspiegel, keine Vergleichswohnungen)
- Falsche Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Überschreitung der Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 % in 3 Jahren)
- Nichteinhaltung der 15-monatigen Sperrfrist
- Falscher Adressat (z. B. nur an einen von mehreren Mietern)
- Fehlende Textform – das Verlangen muss seit 2024 in Textform erfolgen (§ 558a BGB)
- Unrichtige Angabe der aktuellen Miethöhe
- Verwechslung von Kaltmiete und Warmmiete
Teilzustimmung statt Komplettwiderspruch
Nicht immer ist ein vollständiger Widerspruch die beste Strategie. Wenn die Mieterhöhung grundsätzlich berechtigt ist, die geforderte Miete aber über der tatsächlichen ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann eine Teilzustimmung sinnvoll sein. Sie stimmen dabei einer Erhöhung bis zu dem Betrag zu, den Sie für angemessen halten, und lehnen den darüber hinausgehenden Betrag ab.
Um Ihre eigene Vergleichsmiete zu ermitteln, können Sie den qualifizierten Mietspiegel Ihrer Gemeinde heranziehen. Achten Sie auf die korrekte Einordnung Ihrer Wohnung nach Baujahr, Größe, Ausstattung und Lage. Auch ein Blick in einschlägige Mietdatenbanken oder die Beratung durch einen Mieterverein kann helfen, eine realistische Vergleichsmiete zu bestimmen.
Checkliste: Mieterhöhung prüfen
Prüfen Sie ein Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters anhand dieser acht Punkte, bevor Sie reagieren:
- Liegt das Verlangen in Textform vor (§ 558a BGB)?
- Ist die 15-monatige Sperrfrist seit der letzten Erhöhung eingehalten?
- Wird die Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 % in 3 Jahren) eingehalten?
- Enthält das Verlangen eine ordnungsgemäße Begründung (Mietspiegel, Gutachten)?
- Ist die angegebene ortsübliche Vergleichsmiete nachvollziehbar?
- Stimmt die aktuelle Miethöhe im Schreiben mit Ihrem Mietvertrag überein?
- Sind alle Mieter als Adressaten genannt?
- Haben Sie noch innerhalb der Zustimmungsfrist Zeit zu reagieren?
Häufige Fragen zur Mieterhöhung
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