Zum Inhalt springen
    Ausländer- & Migrationsrecht

    Einbürgerung: Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

    Ausländer- & Migrationsrecht
    Aktualisiert: 3 Min. LesezeitVon Redaktion Gesetz-Ratgeber

    Die Einbürgerung ist der letzte Schritt zur vollständigen rechtlichen Integration in Deutschland. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Sie das Wahlrecht, uneingeschränkte Freizügigkeit in der EU und einen dauerhaft gesicherten Aufenthaltsstatus. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 gelten neue, teilweise erleichterte Voraussetzungen – insbesondere bei der Aufenthaltsdauer und der Mehrstaatigkeit. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Voraussetzungen, den Ablauf und die Kosten der Einbürgerung.

    Auf einen Blick

    1Seit der Reform 2024 ist eine Einbürgerung grundsätzlich bereits nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich (zuvor 8 Jahre), bei besonderen Integrationsleistungen nach 3 Jahren (§ 10 StAG).
    2Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsbürgerschaft) ist seit 2024 generell zulässig – die bisherige Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft entfällt.
    3Voraussetzungen: gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse (B1), Einbürgerungstest, Straffreiheit und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
    4Die Gebühr beträgt 255 € für Erwachsene und 51 € für minderjährige Kinder (§ 38 StAG).
    5Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt in Deutschland, wenn ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt (§ 4 Abs. 3 StAG).
    6Die Bearbeitungszeit variiert stark – in der Regel 6–18 Monate je nach Behörde und Einzelfall.

    Voraussetzungen für die Einbürgerung

    Die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG ist der Regelfall. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, hat die Behörde keinen Ermessensspielraum – sie muss Sie einbürgern. Seit der Reform 2024 wurden die Anforderungen in mehreren Punkten gelockert.

    VoraussetzungRegelfallErleichterte Einbürgerung (3 Jahre)
    Aufenthaltsdauer5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen
    AufenthaltstitelUnbefristeter Aufenthaltstitel oder Blaue Karte EUGleich
    LebensunterhaltOhne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichertGleich
    DeutschkenntnisseB1 (mündlich und schriftlich)B2 oder höher
    EinbürgerungstestBestanden (oder dt. Schulabschluss)Gleich
    StraffreiheitKeine relevanten VerurteilungenGleich
    Bekenntnis zum GrundgesetzJaJa
    Aufgabe der bisherigen StaatsangehörigkeitNicht mehr erforderlich (seit 2024)Nicht mehr erforderlich
    Tipp
    Besondere Integrationsleistungen, die eine Verkürzung auf 3 Jahre ermöglichen, sind insbesondere: herausragende Deutschkenntnisse (C1/C2), ehrenamtliches Engagement, besondere berufliche Leistungen oder hervorragende schulische/akademische Leistungen.

    Doppelte Staatsbürgerschaft – die Neuregelung 2024

    Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 hat die wohl bedeutendste Änderung gebracht: Mehrstaatigkeit ist jetzt generell zulässig. Die bisherige Pflicht, die alte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung aufzugeben, ist ersatzlos entfallen. Auch die Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern wurde abgeschafft.

    • Seit Juni 2024: Keine Pflicht mehr zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
    • Die Optionspflicht (Entscheidung bis 23. Lebensjahr) entfällt
    • Rückwirkend können Personen, die ihre Staatsbürgerschaft aufgeben mussten, diese zurückerwerben
    • Deutschland folgt damit dem europäischen Trend – die Mehrheit der EU-Staaten erlaubt Mehrstaatigkeit
    • Die Reform gilt für alle Einbürgerungsanträge ab Inkrafttreten
    Beispiel
    Eine türkische Ingenieurin lebt seit 6 Jahren in Deutschland und möchte sich einbürgern. Nach der alten Regelung hätte sie ihre türkische Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Seit 2024 kann sie beide Staatsangehörigkeiten behalten.

    Einbürgerungstest und Sprachnachweis

    Der Einbürgerungstest prüft Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensbedingungen in Deutschland. Daneben müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden.

    NachweisAnforderungAusnahmen
    DeutschkenntnisseB1-Zertifikat (oder höher)Entfällt bei dt. Schulabschluss, Studium auf Deutsch oder wenn wegen Alter/Krankheit nicht zumutbar
    Einbürgerungstest33 Fragen, 17 richtig = bestandenEntfällt bei dt. Schulabschluss
    Inhalte EinbürgerungstestGeschichte, Politik, Recht, Gesellschaft Deutschlands + Bundesland310 Fragen im Gesamtkatalog
    Kosten Einbürgerungstest25 €
    WiederholungUnbegrenzt möglich
    Tipp
    Der Einbürgerungstest kann beliebig oft wiederholt werden. Die 310 Fragen (davon 300 bundesweit + 10 zum Bundesland) sind online beim BAMF einsehbar. Üben Sie mit dem offiziellen Online-Testcenter des BAMF.

    Das könnte Sie auch interessieren

    Aufenthaltserlaubnis: Arten, Antrag & Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis beantragen: Arten, Voraussetzungen und Verlängerung. So sichern Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland.

    Anspruchseinbürgerung vs. Ermessenseinbürgerung

    Das deutsche Recht unterscheidet zwischen der Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) und der Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG). Bei der Anspruchseinbürgerung haben Sie einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – die Behörde hat keinen Ermessensspielraum.

    KriteriumAnspruchseinbürgerung (§ 10)Ermessenseinbürgerung (§ 8)
    RechtsanspruchJa – Behörde muss einbürgernNein – Behörde kann einbürgern
    Aufenthaltsdauer5 Jahre (bzw. 3 Jahre)8 Jahre (Regel)
    LebensunterhaltGesichertGesichert
    SprachkenntnisseB1 nachgewiesenAusreichende Kenntnisse
    Typischer FallRegeleinbürgerungStaatenlose, besondere Umstände
    Warnung
    Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) erfüllen. Der Anspruch gibt Ihnen Rechtssicherheit – bei Ablehnung können Sie klagen. Bei der Ermessenseinbürgerung hat die Behörde einen Ermessensspielraum.

    Ablauf des Einbürgerungsverfahrens

    Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit der Antragstellung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Ein vorheriges Beratungsgespräch ist empfehlenswert, um offene Fragen zu klären und die Erfolgsaussichten einzuschätzen.

    1. Beratungsgespräch bei der Einbürgerungsbehörde (empfohlen)
    2. Einbürgerungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen
    3. Prüfung der Unterlagen durch die Behörde
    4. Sicherheitsüberprüfung (Anfrage bei Verfassungsschutz und Bundeszentralregister)
    5. Ggf. Nachforderung von Unterlagen
    6. Einbürgerungszusicherung (bei Erfüllung aller Voraussetzungen)
    7. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde und Abgabe des Bekenntnisses
    8. Beantragung des deutschen Personalausweises und Reisepasses
    UnterlageBenötigt?Hinweis
    Gültiger Pass/ReisedokumentJaOriginal und Kopie
    AufenthaltstitelJaAktuelle Aufenthaltserlaubnis/NE
    GeburtsurkundeJaGgf. mit Übersetzung und Apostille
    B1-SprachzertifikatJaOder gleichwertiger Nachweis
    Einbürgerungstest-ErgebnisJaOder dt. Schulabschluss
    Einkommensnachweise (3 Monate)JaGehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid
    MietvertragJaNachweis des Wohnsitzes
    LebenslaufJaTabellarisch, lückenlos
    Tipp
    Lassen Sie ausländische Urkunden rechtzeitig übersetzen und ggf. apostillieren/legalisieren. Nur vereidigte Übersetzer werden akzeptiert. Die Übersetzung dauert 1–2 Wochen, die Apostille kann je nach Land Monate dauern.

    Kosten der Einbürgerung

    Die Einbürgerungsgebühr ist gesetzlich festgelegt. Zusätzlich fallen Kosten für den Sprachnachweis, den Einbürgerungstest und Übersetzungen an.

    KostenpositionBetragHinweis
    Einbürgerungsgebühr (Erwachsene)255 €§ 38 Abs. 2 StAG
    Einbürgerungsgebühr (minderjährige Kinder)51 €Miteinbürgerung
    Einbürgerungstest25 €Pro Versuch
    B1-Sprachprüfung150–250 €Je nach Anbieter (Goethe, telc, TestDaF)
    Beglaubigte Übersetzungen50–200 € pro DokumentVereidigte Übersetzer
    Gebührenbefreiung/-ermäßigungMöglich bei geringem EinkommenAntrag bei Einbürgerungsbehörde
    Beispiel
    Familie Nguyen (2 Erwachsene, 2 minderjährige Kinder) beantragt die Einbürgerung. Kosten: 2 × 255 € + 2 × 51 € = 612 € Gebühren. Hinzu kommen ca. 400 € für Sprachprüfungen, Übersetzungen und Einbürgerungstest.

    Einbürgerung für besondere Personengruppen

    Für bestimmte Personengruppen gelten erleichterte Voraussetzungen oder besondere Regelungen bei der Einbürgerung.

    PersonengruppeBesonderheitErleichterte Voraussetzungen
    In Deutschland geborene KinderAutomatischer Erwerb (ius soli) wenn Elternteil 5 Jahre in DE§ 4 Abs. 3 StAG
    Ehegatten/Lebenspartner von DeutschenEinbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt und 2 Jahren Ehe§ 10 Abs. 2 StAG (Sollvorschrift)
    Anerkannte FlüchtlingeAufenthaltszeit der Gestattung wird angerechnetErleichterter Zugang
    StaatenloseErmessenseinbürgerung möglich, erleichterte Bedingungen§ 8 StAG
    SpätaussiedlerAutomatischer Erwerb bei AufnahmeBVFG
    Warnung
    Bei der Einbürgerung von Ehegatten Deutscher gilt: Die Ehe muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung mindestens 2 Jahre bestehen und der Antragsteller muss seit 3 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Eine Scheinehe führt zur Rücknahme der Einbürgerung.

    Fazit: Einbürgerung ist erreichbar – frühzeitig vorbereiten

    Die Einbürgerung ist seit der Reform 2024 leichter erreichbar als je zuvor. Die verkürzte Aufenthaltsdauer von 5 bzw. 3 Jahren und die Zulassung der Mehrstaatigkeit haben die größten Hürden beseitigt. Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung – insbesondere den Sprachkenntnissen und dem Einbürgerungstest – und stellen Sie alle Unterlagen zusammen.

    Häufige Fragen

    RG

    Über die Redaktion

    Redaktion Gesetz-Ratgeber

    Redaktionsteam

    Das Redaktionsteam von Gesetz-Ratgeber recherchiert aktuelle Rechtsthemen und bereitet sie verständlich auf. Jeder Artikel durchläuft einen mehrstufigen Qualitätsprozess: Recherche der aktuellen Rechtslage, Abgleich mit Gesetzestexten und Rechtsprechung, verständliche Aufbereitung und abschließende Prüfung. Wir arbeiten unabhängig und finanzieren uns ausschließlich über Werbung und Gastbeiträge – unsere redaktionellen Inhalte sind davon nicht beeinflusst.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.

    Weiterführende Beiträge

    Ausländer- & Migrationsrecht

    Aufenthaltserlaubnis: Arten, Antrag & Verlängerung

    Wer als Nicht-EU-Bürger in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unterscheidet verschiedene Aufenthaltstitel je nach Aufenthaltszweck – von der Erwerbstätigkeit über das Studium bis zum Familiennachzug. Dieser Ratgeber erklärt, welche Aufenthaltstitel es gibt, wie Sie einen Antrag stellen und was bei der Verlängerung zu beachten ist.

    Weiterlesen →
    Ausländer- & Migrationsrecht

    Visum für Deutschland: Arten, Antrag & Fristen

    Für die Einreise nach Deutschland benötigen Staatsangehörige vieler Länder ein Visum. Je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer kommen verschiedene Visumsarten in Frage – vom Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis zum nationalen Visum für Arbeit, Studium oder Familiennachzug. Dieser Ratgeber erklärt die verschiedenen Visumsarten, die Voraussetzungen und den Antragsprozess bei der deutschen Auslandsvertretung.

    Weiterlesen →
    Ausländer- & Migrationsrecht

    Familiennachzug: Voraussetzungen für Ehegatten & Kinder

    Der Familiennachzug ermöglicht es ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kindern, zu einem in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu ziehen. Die §§ 27 ff. AufenthG regeln die Voraussetzungen – von einfachen Deutschkenntnissen über ausreichenden Wohnraum bis zur Lebensunterhaltssicherung. Für anerkannte Flüchtlinge gelten innerhalb einer 3-Monats-Frist deutliche Erleichterungen. Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren bei der deutschen Auslandsvertretung, typische Stolpersteine und die Rechte nach Einreise (Stand 2026).

    Weiterlesen →
    Ausländer- & Migrationsrecht

    Blaue Karte EU & Fachkräfteeinwanderung: Voraussetzungen 2026

    Die Blaue Karte EU ist der attraktivste Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten. Sie ermöglicht einen schnellen Weg zur Niederlassungserlaubnis, erleichterten Familiennachzug und EU-weite Mobilität. Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023/2024 wurden die Gehaltsschwellen abgesenkt und die Mangelberufsliste erweitert. Dieser Ratgeber erläutert die Voraussetzungen nach § 18g AufenthG, das beschleunigte Fachkräfteverfahren und die Privilegien für Inhaber der Blauen Karte EU (Stand 2026).

    Weiterlesen →
    Ausländer- & Migrationsrecht

    Asylverfahren: Ablauf, Anhörung & Schutzformen

    Das deutsche Asylverfahren ist mehrstufig und entscheidet über den Schutzstatus von Schutzsuchenden. Nach der Erstregistrierung führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine persönliche Anhörung durch und erlässt einen Bescheid. Dieser kann Asyl nach Art. 16a GG, Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG, subsidiären Schutz nach § 4 AsylG oder ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG zuerkennen – oder den Antrag ablehnen. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf, die Schutzformen und den Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht (Stand 2026).

    Weiterlesen →