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    Einspruch Bußgeldbescheid – Geschwindigkeitsverstoß

    Erstellen Sie Ihren individuellen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Formular ausfüllen, Vorschau prüfen, als PDF herunterladen.

    Ihre Angaben

    Betroffener
    Bußgeldbehörde
    Bußgeldbescheid
    Geschwindigkeitsverstoß
    Anträge

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    [Straße, Hausnr.]

    [PLZ, Ort]

    [Bußgeldbehörde]

    [Straße Behörde]

    [PLZ, Ort Behörde]

    [Ort], den 10.05.2026

    Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

    Aktenzeichen: [Aktenzeichen]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid, Az. [Aktenzeichen], fristgerecht Einspruch ein.

    Begründung:

    Der dem Bußgeldbescheid zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessung wird widersprochen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Messung. Insbesondere wird bestritten, dass das verwendete Messgerät ordnungsgemäß geeicht und aufgestellt war, die Messung unter Einhaltung der Bedienungsanleitung des Herstellers durchgeführt wurde und die vorgeschriebenen Toleranzwerte korrekt berücksichtigt wurden. Zur Überprüfung wird Einsicht in das Messprotokoll, den Eichschein, die Rohmessdaten sowie die Bedienungsanleitung des Messgeräts beantragt.

    Antrag auf Akteneinsicht:

    Es wird beantragt, mir bzw. meinem bevollmächtigten Rechtsanwalt vollständige Akteneinsicht zu gewähren (§ 49 OWiG i.V.m. § 147 StPO). Dies umfasst insbesondere das Messprotokoll, den Eichschein, die Rohmessdaten, das Messfoto/Video, den Beschilderungsplan sowie alle weiteren verfahrensrelevanten Unterlagen.

    Bis zur Gewährung der Akteneinsicht und deren Auswertung wird beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen. Eine ergänzende Begründung des Einspruchs bleibt bis nach erfolgter Akteneinsicht ausdrücklich vorbehalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unterschrift]

    Warnung
    Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Versenden Sie den Einspruch per Fax (mit Sendebericht) oder Einschreiben, um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können.
    Tipp
    Ein Einspruch muss nach § 67 OWiG nicht begründet werden. Es genügt die bloße Erklärung des Einspruchs. Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden – das ist strategisch oft die bessere Wahl.

    Einspruch bei Geschwindigkeitsverstoß – Rechtliche Grundlagen

    Gegen jeden Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Der Einspruch ist schriftlich bei der Behörde einzureichen, die den Bescheid erlassen hat. Er muss nicht begründet werden – die bloße Erklärung „Hiermit lege ich Einspruch ein" genügt. Bei Geschwindigkeitsverstößen lohnt sich der Einspruch besonders häufig, da Messfehler keine Seltenheit sind.

    Nach Einspruch prüft die Behörde den Vorgang erneut. Hält sie am Bescheid fest, gibt sie die Sache an das zuständige Amtsgericht ab. Das Gericht prüft den Fall vollständig neu – es ist nicht an die Feststellungen der Behörde gebunden. Wichtig: Vor dem Amtsgericht gilt kein Verschlechterungsverbot. Das Gericht kann das Bußgeld auch höher festsetzen als im ursprünglichen Bescheid.

    Beispiel
    Rechenbeispiel: Sie wurden mit vorgeworfenen 71 km/h innerorts (50 km/h erlaubt) geblitzt. Nach Toleranzabzug: 68 km/h = 18 km/h zu schnell. Bußgeld: 70 €, kein Punkt. Ein Messfehler von nur 3 km/h würde die Überschreitung auf 15 km/h reduzieren = 50 € Bußgeld. Bei nachgewiesenem größeren Messfehler kann das Verfahren eingestellt werden.

    Häufige Messfehler bei Geschwindigkeitsmessungen

    Geschwindigkeitsmessungen sind technisch komplex und fehleranfällig. Typische Fehlerquellen, die einen Einspruch rechtfertigen können:

    • Abgelaufene Eichfrist des Messgeräts
    • Falsche Aufstellung oder falscher Messwinkel
    • Messung bei starkem Gegenverkehr (Zuordnungsfehler)
    • Fehlende oder unvollständige Schulung des Messbeamten
    • Verstoß gegen die Bedienungsanleitung des Herstellers
    • Mangelhaftes oder nicht auswertbares Messfoto
    • Fehlende Dokumentation im Messprotokoll
    • Softwarefehler bei digitalen Messgeräten (z. B. PoliScan Speed, TraffiStar S350)
    Warnung
    Einige Messgeräte standen in der Vergangenheit besonders in der Kritik – etwa der Leivtec XV3, dessen Zulassung zeitweise widerrufen wurde, und der TraffiStar S350, bei dem Rohmessdaten nicht gespeichert werden. Informieren Sie sich über das eingesetzte Messgerät, bevor Sie über einen Einspruch entscheiden.

    Checkliste vor dem Absenden des Einspruchs

    • Einspruchsfrist geprüft (2 Wochen ab Zustellung)
    • Aktenzeichen korrekt angegeben
    • Einspruch schriftlich verfasst (Brief oder Fax)
    • Akteneinsicht beantragt (empfohlen)
    • Zugangsnachweis gesichert (Fax-Sendebericht oder Einschreiben)
    • Kopie für eigene Unterlagen angefertigt
    • Bei höherem Bußgeld: Rechtsanwalt konsultiert
    • Rechtsschutzversicherung informiert (falls vorhanden)

    Häufige Fragen zum Einspruch bei Geschwindigkeitsverstoß

    Weiterführende Inhalte

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