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    Bußgeldrechner

    Berechnen Sie Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot für Verkehrsverstöße – basierend auf dem Bußgeldkatalog 2026 (BKatV, StVO).

    Ihre Angaben

    Was ist ein Bußgeldverfahren?

    Ein Bußgeldverfahren ist ein behördliches Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Es wird nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) durchgeführt und beginnt in der Regel mit einem Anhörungsbogen der zuständigen Bußgeldbehörde. Nach Auswertung der Stellungnahme ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann.

    Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen: Zunächst wird der Verstoß durch Messung oder Beobachtung festgestellt. Im Anschluss erfolgt die Ermittlung des Fahrzeughalters und die Identifizierung des Fahrers. Der Anhörungsbogen gibt dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst danach wird der Bußgeldbescheid erlassen.

    Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt grundsätzlich 3 Monate. Wird innerhalb dieser Frist ein Anhörungsbogen zugestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen, wird die Verjährung unterbrochen und beginnt erneut zu laufen.

    Warnung
    Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar.

    Der Bußgeldkatalog erklärt

    Der Bußgeldkatalog (BKatV – Bußgeldkatalog-Verordnung) ist die zentrale Grundlage für die Sanktionierung von Verkehrsverstößen in Deutschland. Er legt fest, welche Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und Fahrverbote für bestimmte Verstöße vorgesehen sind.

    Das Punktesystem in Flensburg wurde 2014 grundlegend reformiert. Seither gilt: Bei 1–3 Punkten erfolgt eine Vormerkung, bei 4–5 Punkten eine Ermahnung, bei 6–7 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte verfallen je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren – dabei beeinflusst das Hinzukommen neuer Punkte den Verfall bestehender Einträge nicht mehr (kein „Tilgungshemmnis" seit der Reform).

    Ein Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog dauert in der Regel 1 bis 3 Monate. Es unterscheidet sich vom Führerscheinentzug: Beim Fahrverbot wird die Fahrerlaubnis nur vorübergehend ausgesetzt, beim Entzug muss sie komplett neu beantragt werden. Die Vollstreckung eines Fahrverbots kann unter Umständen zeitlich flexibel gestaltet werden – innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bescheids.

    Tipp
    Prüfen Sie den Bußgeldbescheid genau: Messprotokolle, Eichscheine und Aufstellungsprotokolle des Messgeräts können Fehlerquellen enthalten. Auch die korrekte Identifizierung des Fahrers ist häufig ein Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch.

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder im Überblick

    Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Die Sanktionen sind nach innerorts und außerorts gestaffelt, da innerörtliche Überschreitungen aufgrund der höheren Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern strenger geahndet werden.

    Innerorts (Stand 2026)

    ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
    bis 10 km/h30 €0
    11–15 km/h50 €0
    16–20 km/h70 €0
    21–25 km/h115 €1
    26–30 km/h180 €11 Monat*
    31–40 km/h260 €21 Monat
    41–50 km/h400 €21 Monat
    51–60 km/h560 €22 Monate
    61–70 km/h700 €23 Monate
    über 70 km/h800 €23 Monate

    * Fahrverbot bei 26–30 km/h nur für Wiederholungstäter

    Außerorts (Stand 2026)

    ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
    bis 10 km/h20 €0
    11–15 km/h40 €0
    16–20 km/h60 €0
    21–25 km/h100 €1
    26–30 km/h150 €11 Monat*
    31–40 km/h200 €11 Monat*
    41–50 km/h320 €21 Monat
    51–60 km/h480 €21 Monat
    61–70 km/h600 €22 Monate
    über 70 km/h700 €23 Monate

    * Fahrverbot nur für Wiederholungstäter

    Rechenbeispiel
    Sie werden innerorts mit 38 km/h zu schnell gemessen. Nach Abzug der Toleranz von 3 km/h ergibt sich eine relevante Überschreitung von 35 km/h. Das fällt in die Kategorie 31–40 km/h innerorts: 260 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

    Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

    Gegen jeden Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde eingehen. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.

    Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen von verschiedenen Faktoren ab. Häufige Ansatzpunkte sind: fehlerhafte Messprotokolle, nicht ordnungsgemäß geeichte Messgeräte, falsche Aufstellung des Messgeräts, mangelnde Identifizierung des Fahrers auf dem Messfoto oder Verfahrensfehler der Behörde.

    Nach Einspruch kann die Behörde den Bescheid aufheben, abändern oder das Verfahren an das Amtsgericht abgeben. Vor Gericht besteht das Risiko, dass die Strafe auch verschärft werden kann (reformatio in peius). In der Praxis wird ein großer Teil der Einsprüche durch Vergleich oder Einstellung erledigt.

    Bei Bußgeldern über 250 € oder einem drohenden Fahrverbot kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten des Verfahrens.

    Häufige Fragen zum Bußgeldrechner

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.