Stand: Juni 2026 · gesetzliche Grundlagen: BKatV, StVG, OWiG.
Was ist ein Bußgeldverfahren?
Ein Bußgeldverfahren ist ein behördliches Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Es wird nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) durchgeführt und beginnt in der Regel mit einem Anhörungsbogen der zuständigen Bußgeldbehörde. Nach Auswertung der Stellungnahme ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann.
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen: Zunächst wird der Verstoß durch Messung oder Beobachtung festgestellt. Im Anschluss erfolgt die Ermittlung des Fahrzeughalters und die Identifizierung des Fahrers. Der Anhörungsbogen gibt dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst danach wird der Bußgeldbescheid erlassen.
Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt grundsätzlich 3 Monate. Wird innerhalb dieser Frist ein Anhörungsbogen zugestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen, wird die Verjährung unterbrochen und beginnt erneut zu laufen.
Der Bußgeldkatalog erklärt
Der Bußgeldkatalog (BKatV – Bußgeldkatalog-Verordnung) ist die zentrale Grundlage für die Sanktionierung von Verkehrsverstößen in Deutschland. Er legt fest, welche Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und Fahrverbote für bestimmte Verstöße vorgesehen sind.
Das Punktesystem in Flensburg wurde 2014 grundlegend reformiert. Seither gilt: Bei 1–3 Punkten erfolgt eine Vormerkung, bei 4–5 Punkten eine Ermahnung, bei 6–7 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte verfallen je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren – dabei beeinflusst das Hinzukommen neuer Punkte den Verfall bestehender Einträge nicht mehr (kein „Tilgungshemmnis" seit der Reform).
Ein Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog dauert in der Regel 1 bis 3 Monate. Es unterscheidet sich vom Führerscheinentzug: Beim Fahrverbot wird die Fahrerlaubnis nur vorübergehend ausgesetzt, beim Entzug muss sie komplett neu beantragt werden. Die Vollstreckung eines Fahrverbots kann unter Umständen zeitlich flexibel gestaltet werden – innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bescheids.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder im Überblick
Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Die Sanktionen sind nach innerorts und außerorts gestaffelt, da innerörtliche Überschreitungen aufgrund der höheren Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern strenger geahndet werden.
Innerorts (Stand 2026)
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | 0 | – |
| 11–15 km/h | 50 € | 0 | – |
| 16–20 km/h | 70 € | 0 | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot bei 26–30 km/h nur für Wiederholungstäter
Außerorts (Stand 2026)
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | 0 | – |
| 11–15 km/h | 40 € | 0 | – |
| 16–20 km/h | 60 € | 0 | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot nur für Wiederholungstäter
Geblitzt – was kostet es? (Blitzer-Rechner)
„Geblitzt worden – wie viel Bußgeld droht?" ist die häufigste Frage nach einer Geschwindigkeitskontrolle. Der Blitzer-Rechner oben kombiniert die aktuellen Sätze des Bußgeldkatalogs 2026 mit der gesetzlich vorgesehenen Toleranz: bis 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h 3 % des Messwertes. Erst die so bereinigte Überschreitung entscheidet über die Sanktion.
Wichtig: Nicht jedes Blitzerfoto führt automatisch zum Bußgeldbescheid. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Messung – geeichtes Gerät, korrekte Aufstellung, vorgeschriebene Eichdauer, eindeutige Fahreridentifizierung. Bei stationären Anlagen, Section-Control oder mobilen Lasermessgeräten gelten unterschiedliche technische Vorgaben.
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Bußgelder rund 50 % höher als außerorts, weil die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern größer ist. Bei Überschreitungen ab 21 km/h gibt es den ersten Punkt in Flensburg, ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts droht regelmäßig ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Gegen jeden Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde eingehen. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.
Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen von verschiedenen Faktoren ab. Häufige Ansatzpunkte sind: fehlerhafte Messprotokolle, nicht ordnungsgemäß geeichte Messgeräte, falsche Aufstellung des Messgeräts, mangelnde Identifizierung des Fahrers auf dem Messfoto oder Verfahrensfehler der Behörde.
Nach Einspruch kann die Behörde den Bescheid aufheben, abändern oder das Verfahren an das Amtsgericht abgeben. Vor Gericht besteht das Risiko, dass die Strafe auch verschärft werden kann (reformatio in peius). In der Praxis wird ein großer Teil der Einsprüche durch Vergleich oder Einstellung erledigt.
Bei Bußgeldern über 250 € oder einem drohenden Fahrverbot kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten des Verfahrens.
Punktesystem in Flensburg 2026: Ab wann droht was?
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG) staffelt Maßnahmen nach dem aktuellen Punktestand. Neu hinzukommende Punkte beeinflussen die Tilgung bereits eingetragener Verstöße nicht mehr – jeder Eintrag verjährt eigenständig.
| Punktestand | Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde | Gebühr |
|---|---|---|
| 1–3 Punkte | Vormerkung, keine aktive Maßnahme | – |
| 4–5 Punkte | Ermahnung, Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar | ca. 25 € |
| 6–7 Punkte | Verwarnung, Hinweis auf drohenden Entzug | ca. 25 € |
| 8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist mind. 6 Monate | gebührenpflichtig |
Tilgungsfristen: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verjähren nach 2,5 Jahren, mit zwei Punkten nach 5 Jahren, verkehrsstrafrechtliche Eintragungen (z. B. § 315c, § 316 StGB) nach 10 Jahren. Die Frist beginnt am Tag der Rechtskraft.
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug: Der entscheidende Unterschied
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG dauert 1–3 Monate. Der Führerschein wird nur verwahrt und nach Ablauf automatisch zurückgegeben – keine neue Prüfung, keine MPU. Bei Ersttätern kann die Vollstreckung innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft frei gewählt werden (§ 25 Abs. 2a StVG), etwa in den Urlaub gelegt.
Der Führerscheinentzug (§ 3 StVG, § 69 StGB) ist einschneidender: Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig, es folgt eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. Nach Ablauf muss die Fahrerlaubnis komplett neu beantragt werden; ab 1,6 ‰ Alkohol oder wiederholten Auffälligkeiten ist eine MPU („Idiotentest") zwingend.
Handy am Steuer, Alkohol & Drogen: Sätze 2026
Für die Handynutzung am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO) gelten seit der Novelle gestaffelte Sätze: einfache Nutzung 100 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung/Unfall 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Erfasst sind nicht nur Smartphones, sondern auch Tablets, E-Book-Reader, Kameras und Laptops.
Alkohol am Steuer: Ab 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit (500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot), im Wiederholungsfall 1.000 € und 3 Monate. Ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe, Führerscheinentzug und Sperrfrist. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-‰-Grenze (§ 24c StVG).
Cannabis am Steuer: Seit der Neuregelung 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Der Regelsatz liegt bei 500 € und 2 Punkten. Wer zusätzlich Alkohol konsumiert hat, riskiert unabhängig vom Wert eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Handy am Steuer: Bußgeldtabelle (Stand 2026)
| Verstoß (§ 23 Abs. 1a StVO) | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handynutzung als Kfz-Führer | 100 € | 1 | – |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung / Unfall | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Handynutzung als Radfahrer | 55 € | 0 | – |
Alkohol und Drogen: Bußgeldtabelle (Stand 2026)
| Sachverhalt | Bußgeld / Strafe | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 0,5–1,09 ‰, Erstverstoß (§ 24a StVG) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| 0,5–1,09 ‰, zweiter Verstoß | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| 0,5–1,09 ‰, dritter Verstoß | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
| ab 1,1 ‰ (§ 316 StGB) | Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Entzug + Sperrfrist |
| Probezeit / unter 21 Jahre (0,0 ‰, § 24c StVG) | 250 € | 1 | – |
| THC ab 3,5 ng/ml Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Andere Betäubungsmittel, Erstverstoß | 500 € | 2 | 1 Monat |
Regelsätze nach BKatV/StVG, Stand Juli 2026. Bei Ausfallerscheinungen oder Unfall kann auch unterhalb von 1,1 ‰ eine Straftat (relative Fahruntüchtigkeit) vorliegen.
Rotlicht und Abstand: Bußgeldtabellen 2026
Beim Rotlichtverstoß unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen dem einfachen Verstoß (Ampel war weniger als 1 Sekunde rot) und dem qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel war länger als 1 Sekunde rot). Der qualifizierte Verstoß führt regelmäßig zu einem Fahrverbot.
| Rotlichtverstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfach (unter 1 Sekunde) | 90 € | 1 | – |
| Einfach mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Einfach mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifiziert (über 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifiziert mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifiziert mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Beim Abstandsverstoß gilt als Faustregel der „halbe Tachowert" in Metern. Geahndet wird, wenn der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowerts beträgt und die Geschwindigkeit über 80 km/h lag. Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h fallen die Sätze höher aus.
| Abstand (Anteil des halben Tachowerts) | über 80 km/h | über 130 km/h | Punkte / Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 75 € | 100 € | 1 Punkt / – |
| weniger als 4/10 | 100 € | 180 € | 1 Punkt / – |
| weniger als 3/10 | 160 € | 240 € | 2 Punkte / 1 Monat |
| weniger als 2/10 | 240 € | 320 € | 2 Punkte / 2 Monate |
| weniger als 1/10 | 320 € | 400 € | 2 Punkte / 3 Monate |
Beispiel: Bei 100 km/h beträgt der Sollabstand rund 50 Meter. Ein gemessener Abstand von 15 Metern entspricht 3/10 des halben Tachowerts.
Parken und Halten: Bußgeldtabelle 2026
Die Sätze für Park- und Halteverstöße wurden mit der Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 09.11.2021 deutlich erhöht. Parkverstöße sind Verwarnungsgelder bzw. Bußgelder und führen in der Regel nur dann zu einem Punkt in Flensburg, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wurden.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Parken ohne Parkschein / Parkdauer bis 30 Min. überschritten | 20 € | 0 |
| … bis 1 Stunde überschritten | 25 € | 0 |
| … bis 2 Stunden überschritten | 30 € | 0 |
| … bis 3 Stunden überschritten | 35 € | 0 |
| … über 3 Stunden überschritten | 40 € | 0 |
| Unerlaubtes Parken (ohne Behinderung) | 25 € | 0 |
| Parken auf Gehweg oder Radweg | 55 € | 0 |
| … mit Behinderung oder über 1 Stunde | 70 € | 1 |
| Halten in zweiter Reihe | 55 € | 0 |
| … mit Behinderung | 85 € | 1 |
| Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 55 € | 0 |
| Parken auf E-Ladeplatz oder Carsharing-Fläche | 55 € | 0 |
| Parken in Feuerwehrzufahrt | 55 € | 0 |
| … mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 € | 1 |
| Parken auf Bus-Sonderfahrstreifen | 55 € | 0 |
Regelsätze der BKatV, Stand Juli 2026. Hinzu kommen bei Abschleppmaßnahmen die Kosten der Ordnungsbehörde, die häufig ein Mehrfaches des Bußgelds betragen.
Bußgelder auf der Autobahn 2026
Auf der Autobahn gelten für Geschwindigkeitsverstöße die Sätze für „außerorts". Der Rechner oben deckt diesen Fall über die Auswahl „Geschwindigkeit außerorts (inkl. Autobahn)" ab. Daneben gibt es autobahntypische Verstöße mit eigenen Regelsätzen.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Keine Rettungsgasse gebildet (§ 11 Abs. 2 StVO) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Behinderung oder Gefährdung | 240–320 € | 2 | 1 Monat |
| Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn keine freie Bahn geschaffen | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Seitenstreifen unberechtigt zum Fahren benutzt | 75 € | 1 | – |
| Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Unerlaubt auf der Autobahn gehalten | 70 € | 1 | – |
| Rechts überholt (außerhalb der Ausnahmen) | 100 € | 1 | – |
Richtwerte nach BKatV, Stand Juli 2026. Für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und für Kraftomnibusse enthält die BKatV eigene, höhere Tabellen – der Rechner bildet Pkw ab.
Toleranzabzug bei Blitzern: Tabelle und Formel
Von jedem Messwert wird ein Toleranzabzug für die Messungenauigkeit vorgenommen. Die Regel lautet: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, ab 100 km/h 3 % des gemessenen Wertes. Maßgeblich für das Bußgeld ist ausschließlich die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug.
| Gemessene Geschwindigkeit | Toleranzabzug | Vorwerfbare Geschwindigkeit |
|---|---|---|
| 54 km/h (in 50er-Zone) | 3 km/h | 51 km/h → 1 km/h zu schnell |
| 70 km/h | 3 km/h | 67 km/h |
| 100 km/h | 3 km/h | 97 km/h |
| 120 km/h | 3,6 km/h (3 %) | 116 km/h |
| 150 km/h | 4,5 km/h (3 %) | 145 km/h |
| 200 km/h | 6 km/h (3 %) | 194 km/h |
Bei Messungen aus einem nachfahrenden Fahrzeug oder bei Videomessungen können höhere Toleranzen von 5 % bis 20 % anzusetzen sein. Der Rechner rundet den Abzug zugunsten des Betroffenen auf.
Weitere häufige Verstöße 2026
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren ohne Winterreifen bei Glätte (§ 2 Abs. 3a StVO) | 60 € | 1 |
| … als Halter angeordnet oder zugelassen | 75 € | 1 |
| Hauptuntersuchung 2–4 Monate überzogen | 15 € | 0 |
| … mehr als 4 Monate überzogen | 25 € | 0 |
| … mehr als 8 Monate überzogen | 60 € | 1 |
| Sicherheitsgurt nicht angelegt | 30 € | 0 |
| Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert | 60 € | 1 |
| Vorfahrt nicht beachtet | 100 € | 1 |
| Vorfahrt nicht beachtet, mit Unfall | 180 € | 1 |
| Unfallstelle nicht gesichert / Warndreieck fehlt | 30 € | 0 |
| Verbandkasten oder Warnweste fehlt | 5–15 € | 0 |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) | Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 |
Richtwerte nach BKatV/StVG, Stand Juli 2026. Details zur Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis finden Sie im Ratgeber zu § 21 StVG.
Verstöße in der Probezeit: A- und B-Verstöße
Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit gilt ein eigenes Sanktionssystem nach § 2a StVG. Verstöße werden in schwerwiegende A-Verstöße (etwa Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h, Rotlicht, Alkohol, Handy am Steuer) und weniger schwerwiegende B-Verstöße (etwa Verstöße gegen die Hauptuntersuchungspflicht) unterteilt. Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß behandelt.
| Stufe | Anlass | Folge |
|---|---|---|
| 1. Stufe | Erster A-Verstoß oder zwei B-Verstöße | Aufbauseminar; Probezeit verlängert sich um 2 Jahre |
| 2. Stufe | Weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße | Schriftliche Verwarnung; Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
| 3. Stufe | Erneuter A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße | Entzug der Fahrerlaubnis; Neuerteilung frühestens nach 3 Monaten |
Bußgeld im Ausland: Wann muss ich zahlen?
Bußgelder aus dem EU-Ausland ab 70 € werden auf Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses 2005/214/JI und § 87 IRG in Deutschland vollstreckt. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Bagatellbeträge unter 70 € (inkl. Verfahrenskosten) werden nicht eingetrieben – ein Ignorieren kann aber bei erneuter Einreise zu Problemen führen.
| Land | Tempo 50 km/h zu schnell (Pkw) | Alkohol 0,5–0,8 ‰ |
|---|---|---|
| Österreich | ab 150 €, ggf. Führerscheinentzug | ab 300 € |
| Italien | ab 545 € | ab 543 €, Führerscheinentzug |
| Frankreich | ab 135 € + Führerscheinentzug bis 3 J. | ab 135 €, 6 Punkte |
| Schweiz | Verzeigung, Mindestbuße ab 400 CHF | ab 600 CHF, Ausweisentzug |
| Niederlande | ab 411 € | ab 325 € |
Richtwerte, Stand Juli 2026. Punkte in Flensburg werden für Auslandsverstöße nicht vergeben.