Stand: Juni 2026 · gesetzliche Grundlagen: BKatV, StVG, OWiG.
Was ist ein Bußgeldverfahren?
Ein Bußgeldverfahren ist ein behördliches Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Es wird nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) durchgeführt und beginnt in der Regel mit einem Anhörungsbogen der zuständigen Bußgeldbehörde. Nach Auswertung der Stellungnahme ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann.
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen: Zunächst wird der Verstoß durch Messung oder Beobachtung festgestellt. Im Anschluss erfolgt die Ermittlung des Fahrzeughalters und die Identifizierung des Fahrers. Der Anhörungsbogen gibt dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst danach wird der Bußgeldbescheid erlassen.
Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt grundsätzlich 3 Monate. Wird innerhalb dieser Frist ein Anhörungsbogen zugestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen, wird die Verjährung unterbrochen und beginnt erneut zu laufen.
Der Bußgeldkatalog erklärt
Der Bußgeldkatalog (BKatV – Bußgeldkatalog-Verordnung) ist die zentrale Grundlage für die Sanktionierung von Verkehrsverstößen in Deutschland. Er legt fest, welche Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und Fahrverbote für bestimmte Verstöße vorgesehen sind.
Das Punktesystem in Flensburg wurde 2014 grundlegend reformiert. Seither gilt: Bei 1–3 Punkten erfolgt eine Vormerkung, bei 4–5 Punkten eine Ermahnung, bei 6–7 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte verfallen je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren – dabei beeinflusst das Hinzukommen neuer Punkte den Verfall bestehender Einträge nicht mehr (kein „Tilgungshemmnis" seit der Reform).
Ein Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog dauert in der Regel 1 bis 3 Monate. Es unterscheidet sich vom Führerscheinentzug: Beim Fahrverbot wird die Fahrerlaubnis nur vorübergehend ausgesetzt, beim Entzug muss sie komplett neu beantragt werden. Die Vollstreckung eines Fahrverbots kann unter Umständen zeitlich flexibel gestaltet werden – innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bescheids.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder im Überblick
Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Die Sanktionen sind nach innerorts und außerorts gestaffelt, da innerörtliche Überschreitungen aufgrund der höheren Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern strenger geahndet werden.
Innerorts (Stand 2026)
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | 0 | – |
| 11–15 km/h | 50 € | 0 | – |
| 16–20 km/h | 70 € | 0 | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot bei 26–30 km/h nur für Wiederholungstäter
Außerorts (Stand 2026)
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | 0 | – |
| 11–15 km/h | 40 € | 0 | – |
| 16–20 km/h | 60 € | 0 | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot nur für Wiederholungstäter
Geblitzt – was kostet es? (Blitzer-Rechner)
„Geblitzt worden – wie viel Bußgeld droht?" ist die häufigste Frage nach einer Geschwindigkeitskontrolle. Der Blitzer-Rechner oben kombiniert die aktuellen Sätze des Bußgeldkatalogs 2026 mit der gesetzlich vorgesehenen Toleranz: bis 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen, ab 100 km/h 3 % des Messwertes. Erst die so bereinigte Überschreitung entscheidet über die Sanktion.
Wichtig: Nicht jedes Blitzerfoto führt automatisch zum Bußgeldbescheid. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Messung – geeichtes Gerät, korrekte Aufstellung, vorgeschriebene Eichdauer, eindeutige Fahreridentifizierung. Bei stationären Anlagen, Section-Control oder mobilen Lasermessgeräten gelten unterschiedliche technische Vorgaben.
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Bußgelder rund 50 % höher als außerorts, weil die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern größer ist. Bei Überschreitungen ab 21 km/h gibt es den ersten Punkt in Flensburg, ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts droht regelmäßig ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Gegen jeden Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG). Der Einspruch muss schriftlich bei der im Bescheid genannten Behörde eingehen. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.
Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen von verschiedenen Faktoren ab. Häufige Ansatzpunkte sind: fehlerhafte Messprotokolle, nicht ordnungsgemäß geeichte Messgeräte, falsche Aufstellung des Messgeräts, mangelnde Identifizierung des Fahrers auf dem Messfoto oder Verfahrensfehler der Behörde.
Nach Einspruch kann die Behörde den Bescheid aufheben, abändern oder das Verfahren an das Amtsgericht abgeben. Vor Gericht besteht das Risiko, dass die Strafe auch verschärft werden kann (reformatio in peius). In der Praxis wird ein großer Teil der Einsprüche durch Vergleich oder Einstellung erledigt.
Bei Bußgeldern über 250 € oder einem drohenden Fahrverbot kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten des Verfahrens.
Punktesystem in Flensburg 2026: Ab wann droht was?
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG) staffelt Maßnahmen nach dem aktuellen Punktestand. Neu hinzukommende Punkte beeinflussen die Tilgung bereits eingetragener Verstöße nicht mehr – jeder Eintrag verjährt eigenständig.
| Punktestand | Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde | Gebühr |
|---|---|---|
| 1–3 Punkte | Vormerkung, keine aktive Maßnahme | – |
| 4–5 Punkte | Ermahnung, Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar | ca. 25 € |
| 6–7 Punkte | Verwarnung, Hinweis auf drohenden Entzug | ca. 25 € |
| 8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist mind. 6 Monate | gebührenpflichtig |
Tilgungsfristen: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verjähren nach 2,5 Jahren, mit zwei Punkten nach 5 Jahren, verkehrsstrafrechtliche Eintragungen (z. B. § 315c, § 316 StGB) nach 10 Jahren. Die Frist beginnt am Tag der Rechtskraft.
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug: Der entscheidende Unterschied
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG dauert 1–3 Monate. Der Führerschein wird nur verwahrt und nach Ablauf automatisch zurückgegeben – keine neue Prüfung, keine MPU. Bei Ersttätern kann die Vollstreckung innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft frei gewählt werden (§ 25 Abs. 2a StVG), etwa in den Urlaub gelegt.
Der Führerscheinentzug (§ 3 StVG, § 69 StGB) ist einschneidender: Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig, es folgt eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. Nach Ablauf muss die Fahrerlaubnis komplett neu beantragt werden; ab 1,6 ‰ Alkohol oder wiederholten Auffälligkeiten ist eine MPU („Idiotentest") zwingend.
Handy am Steuer, Alkohol & Drogen: Sätze 2026
Für die Handynutzung am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO) gelten seit der Novelle gestaffelte Sätze: einfache Nutzung 100 € und 1 Punkt, mit Gefährdung 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung/Unfall 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Erfasst sind nicht nur Smartphones, sondern auch Tablets, E-Book-Reader, Kameras und Laptops.
Alkohol am Steuer: Ab 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit (500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot), im Wiederholungsfall 1.000 € und 3 Monate. Ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe, Führerscheinentzug und Sperrfrist. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-‰-Grenze (§ 24c StVG).
Cannabis am Steuer: Seit der Neuregelung 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Der Regelsatz liegt bei 500 € und 2 Punkten. Wer zusätzlich Alkohol konsumiert hat, riskiert unabhängig vom Wert eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Bußgeld im Ausland: Wann muss ich zahlen?
Bußgelder aus dem EU-Ausland ab 70 € werden auf Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses 2005/214/JI und § 87 IRG in Deutschland vollstreckt. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Bagatellbeträge unter 70 € (inkl. Verfahrenskosten) werden nicht eingetrieben – ein Ignorieren kann aber bei erneuter Einreise zu Problemen führen.
| Land | Tempo 50 km/h zu schnell (Pkw) | Alkohol 0,5–0,8 ‰ |
|---|---|---|
| Österreich | ab 150 €, ggf. Führerscheinentzug | ab 300 € |
| Italien | ab 545 € | ab 543 €, Führerscheinentzug |
| Frankreich | ab 135 € + Führerscheinentzug bis 3 J. | ab 135 €, 6 Punkte |
| Schweiz | Verzeigung, Mindestbuße ab 400 CHF | ab 600 CHF, Ausweisentzug |
| Niederlande | ab 411 € | ab 325 € |
Richtwerte, Stand Juli 2026. Punkte in Flensburg werden für Auslandsverstöße nicht vergeben.