Freelancer-Vertrag-Generator
Erstellen Sie einen individuellen Freelancer- oder Beratervertrag nach §§ 611 ff. BGB. Schützen Sie sich vor Scheinselbständigkeit, regeln Sie IP-Rechte und Vertraulichkeit – und laden Sie den fertigen Vertrag als PDF herunter.
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Freelancer-/Beratervertrag
§ 1 Vertragsparteien
Zwischen
[Auftraggeber]
[Straße], [PLZ Ort]
– nachfolgend „Auftraggeber" genannt –
und
[Auftragnehmer]
[Straße], [PLZ Ort]
– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung folgender Leistungen im Rahmen des Projekts „[Projektbezeichnung]":
[Leistungsbeschreibung]
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach diesem Vertrag. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen selbständig und eigenverantwortlich. Er ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes frei.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt am [Datum].
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 4 Vergütung
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen einen Stundensatz in Höhe von [Betrag] € netto (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer stellt Rechnungen unter Angabe seiner Steuernummer bzw. USt-IdNr. aus.
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).
§ 5 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers.
Beide Parteien bestätigen, ein Exemplar dieses Vertrages erhalten zu haben.
[Ort], den 10.05.2026
Auftraggeber
Auftragnehmer
Freelancer-Vertrag erstellen – Was Sie wissen müssen
Ein Freelancer-Vertrag (auch freier Dienstvertrag oder Beratervertrag) regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber und einem selbständigen Auftragnehmer. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag begründet er kein Arbeitsverhältnis: Der Freelancer ist nicht weisungsgebunden, organisiert seine Arbeit eigenverantwortlich und trägt selbst die Verantwortung für Steuern und Sozialversicherung.
Die rechtliche Grundlage bilden §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) oder §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag), je nachdem ob eine Tätigkeit oder ein konkretes Ergebnis geschuldet wird. Unser Generator erstellt einen Dienstvertrag für Freelancer mit optionalen Klauseln zu Scheinselbständigkeit, IP-Rechten, Vertraulichkeit und Haftung. Alle Eingaben verbleiben in Ihrem Browser; es werden keine Daten übermittelt.
Scheinselbständigkeit vermeiden – Kriterien nach § 7 SGB IV
Die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung ist eines der wichtigsten Themen bei Freelancer-Verträgen. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV liegt eine abhängige Beschäftigung vor, wenn der Auftragnehmer weisungsgebunden und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist. Die Folge: Der Auftraggeber muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – bis zu vier Jahre rückwirkend.
| Indiz für Selbständigkeit | Indiz für Scheinselbständigkeit |
|---|---|
| Eigene Betriebsmittel | Nutzung der Betriebsmittel des AG |
| Freie Zeiteinteilung | Feste Arbeitszeiten vorgegeben |
| Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber (Hauptkunde) |
| Eigener Marktauftritt | Kein eigener Marktauftritt |
| Kein fester Arbeitsplatz beim AG | Fester Arbeitsplatz im Betrieb des AG |
IP-Rechte und Nutzungsrechte im Freelancer-Vertrag
Eine der wichtigsten Regelungen im Freelancer-Vertrag betrifft die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen. Nach deutschem Urheberrecht (§ 7 UrhG) ist der Schöpfer eines Werkes automatisch dessen Urheber. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar – wohl aber die Nutzungsrechte (§§ 31 ff. UrhG).
Im Vertrag können einfache (nicht-ausschließliche) oder ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden. Bei einem einfachen Nutzungsrecht darf der Freelancer die Werke auch anderweitig verwerten – etwa für sein Portfolio. Bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht erhält der Auftraggeber die alleinige Verwertungsbefugnis. Ohne vertragliche Regelung verbleiben alle Rechte beim Freelancer.
NDA und Vertraulichkeit – Was gehört in die Klausel?
Eine Vertraulichkeitsklausel (Non-Disclosure Agreement, NDA) schützt Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen beider Vertragsparteien. Seit dem Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) im Jahr 2019 sind angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen sogar Voraussetzung für den gesetzlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Eine wirksame NDA-Klausel sollte den Umfang der vertraulichen Informationen definieren, die Dauer der Verpflichtung festlegen (empfohlen: 2–5 Jahre nach Vertragsende), Ausnahmen benennen (öffentlich bekannte Informationen) und optional eine Vertragsstrafe bei Verstößen vorsehen. Die Vertraulichkeitspflicht sollte gegenseitig ausgestaltet sein.
Vergütungsmodelle für Freelancer
Bei der Vergütung stehen grundsätzlich drei Modelle zur Verfügung: Stundensatz, Tagessatz und Pauschalhonorar. Der Stundensatz bietet die größte Flexibilität und eignet sich für Projekte mit unklarem Umfang. Der Tagessatz ist im Beratungsbereich verbreitet und vereinfacht die Abrechnung. Das Pauschalhonorar gibt beiden Seiten Planungssicherheit, birgt aber das Risiko von Nachverhandlungen bei Scope-Änderungen.
| Modell | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Stundensatz | Flexibel, leistungsgerecht | Kosten schwer kalkulierbar |
| Tagessatz | Einfache Abrechnung | Weniger granular |
| Pauschalhonorar | Planungssicherheit | Risiko bei Umfangsänderung |
Häufige Fragen zum Freelancer-Vertrag
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