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    Freelancer-Vertrag-Generator

    Erstellen Sie einen individuellen Freelancer- oder Beratervertrag nach §§ 611 ff. BGB. Schützen Sie sich vor Scheinselbständigkeit, regeln Sie IP-Rechte und Vertraulichkeit – und laden Sie den fertigen Vertrag als PDF herunter.

    Ihre Angaben

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    Freelancer-/Beratervertrag

    § 1 Vertragsparteien

    Zwischen

    [Auftraggeber]
    [Straße], [PLZ Ort]

    – nachfolgend „Auftraggeber" genannt –

    und

    [Auftragnehmer]
    [Straße], [PLZ Ort]

    – nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –

    wird folgender Vertrag geschlossen:

    § 2 Vertragsgegenstand

    Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung folgender Leistungen im Rahmen des Projekts „[Projektbezeichnung]":

    [Leistungsbeschreibung]

    Art und Umfang der Leistungen richten sich nach diesem Vertrag. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen selbständig und eigenverantwortlich. Er ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes frei.

    § 3 Vertragsdauer und Kündigung

    Der Vertrag beginnt am [Datum].

    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

    § 4 Vergütung

    Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen einen Stundensatz in Höhe von [Betrag] € netto (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).

    Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer stellt Rechnungen unter Angabe seiner Steuernummer bzw. USt-IdNr. aus.

    Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).

    § 5 Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftraggebers.

    Beide Parteien bestätigen, ein Exemplar dieses Vertrages erhalten zu haben.

    [Ort], den 10.05.2026

    Auftraggeber

    Auftragnehmer

    Warnung
    Dieser Vertrag dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Insbesondere bei Fragen zur Scheinselbständigkeit oder bei komplexen IP-Regelungen empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung.
    Tipp
    Dokumentieren Sie die Selbständigkeit des Freelancers sorgfältig: Eigene Betriebsmittel, keine festen Arbeitszeiten, keine Eingliederung in den Betrieb und Tätigkeit für mehrere Auftraggeber sind wichtige Indizien gegen Scheinselbständigkeit.

    Freelancer-Vertrag erstellen – Was Sie wissen müssen

    Ein Freelancer-Vertrag (auch freier Dienstvertrag oder Beratervertrag) regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber und einem selbständigen Auftragnehmer. Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag begründet er kein Arbeitsverhältnis: Der Freelancer ist nicht weisungsgebunden, organisiert seine Arbeit eigenverantwortlich und trägt selbst die Verantwortung für Steuern und Sozialversicherung.

    Die rechtliche Grundlage bilden §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) oder §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag), je nachdem ob eine Tätigkeit oder ein konkretes Ergebnis geschuldet wird. Unser Generator erstellt einen Dienstvertrag für Freelancer mit optionalen Klauseln zu Scheinselbständigkeit, IP-Rechten, Vertraulichkeit und Haftung. Alle Eingaben verbleiben in Ihrem Browser; es werden keine Daten übermittelt.

    Beispiel
    Honorar-Beispiel: Bei einem Stundensatz von 95 € netto und einem geschätzten Projektumfang von 200 Stunden ergibt sich ein Gesamthonorar von 19.000 € netto. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern der Freelancer nicht die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) anwendet.

    Scheinselbständigkeit vermeiden – Kriterien nach § 7 SGB IV

    Die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung ist eines der wichtigsten Themen bei Freelancer-Verträgen. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV liegt eine abhängige Beschäftigung vor, wenn der Auftragnehmer weisungsgebunden und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist. Die Folge: Der Auftraggeber muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – bis zu vier Jahre rückwirkend.

    Indiz für SelbständigkeitIndiz für Scheinselbständigkeit
    Eigene BetriebsmittelNutzung der Betriebsmittel des AG
    Freie ZeiteinteilungFeste Arbeitszeiten vorgegeben
    Mehrere AuftraggeberNur ein Auftraggeber (Hauptkunde)
    Eigener MarktauftrittKein eigener Marktauftritt
    Kein fester Arbeitsplatz beim AGFester Arbeitsplatz im Betrieb des AG
    Warnung
    Prüfung durch die DRV: Die Deutsche Rentenversicherung kann ein Statusfeststellungsverfahren einleiten (§ 7a SGB IV). Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, drohen dem Auftraggeber Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre – inklusive Säumniszuschlägen.

    IP-Rechte und Nutzungsrechte im Freelancer-Vertrag

    Eine der wichtigsten Regelungen im Freelancer-Vertrag betrifft die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen. Nach deutschem Urheberrecht (§ 7 UrhG) ist der Schöpfer eines Werkes automatisch dessen Urheber. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar – wohl aber die Nutzungsrechte (§§ 31 ff. UrhG).

    Im Vertrag können einfache (nicht-ausschließliche) oder ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden. Bei einem einfachen Nutzungsrecht darf der Freelancer die Werke auch anderweitig verwerten – etwa für sein Portfolio. Bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht erhält der Auftraggeber die alleinige Verwertungsbefugnis. Ohne vertragliche Regelung verbleiben alle Rechte beim Freelancer.

    Tipp
    Definieren Sie im Vertrag genau, welche Nutzungsarten umfasst sind (Vervielfältigung, Bearbeitung, Weiterübertragung). Bei Software-Entwicklung empfiehlt sich zusätzlich eine Regelung zum Quellcode-Eigentum. Der Übergang der Nutzungsrechte sollte an die vollständige Bezahlung geknüpft werden.

    NDA und Vertraulichkeit – Was gehört in die Klausel?

    Eine Vertraulichkeitsklausel (Non-Disclosure Agreement, NDA) schützt Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen beider Vertragsparteien. Seit dem Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) im Jahr 2019 sind angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen sogar Voraussetzung für den gesetzlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

    Eine wirksame NDA-Klausel sollte den Umfang der vertraulichen Informationen definieren, die Dauer der Verpflichtung festlegen (empfohlen: 2–5 Jahre nach Vertragsende), Ausnahmen benennen (öffentlich bekannte Informationen) und optional eine Vertragsstrafe bei Verstößen vorsehen. Die Vertraulichkeitspflicht sollte gegenseitig ausgestaltet sein.

    Vergütungsmodelle für Freelancer

    Bei der Vergütung stehen grundsätzlich drei Modelle zur Verfügung: Stundensatz, Tagessatz und Pauschalhonorar. Der Stundensatz bietet die größte Flexibilität und eignet sich für Projekte mit unklarem Umfang. Der Tagessatz ist im Beratungsbereich verbreitet und vereinfacht die Abrechnung. Das Pauschalhonorar gibt beiden Seiten Planungssicherheit, birgt aber das Risiko von Nachverhandlungen bei Scope-Änderungen.

    ModellVorteilNachteil
    StundensatzFlexibel, leistungsgerechtKosten schwer kalkulierbar
    TagessatzEinfache AbrechnungWeniger granular
    PauschalhonorarPlanungssicherheitRisiko bei Umfangsänderung
    Beispiel
    Praxisbeispiel Abschlagszahlungen: Bei einem Pauschalhonorar von 15.000 € netto können drei Abschläge vereinbart werden: 30 % bei Projektstart (4.500 €), 40 % nach Halbzeit (6.000 €) und 30 % nach Abnahme (4.500 €). So erhält der Freelancer regelmäßige Zahlungen und der Auftraggeber behält die Kontrolle.

    Häufige Fragen zum Freelancer-Vertrag

    Weiterführende Inhalte

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    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.