Einspruch Bußgeldbescheid – Parkverstoß
Erstellen Sie Ihren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Parkverstoß.
Ihre Angaben
Live-Vorschau
[Ihr Name]
[Straße]
[PLZ, Ort]
[Bußgeldbehörde]
[Straße]
[PLZ, Ort]
[Ort], den 10.07.2026
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Aktenzeichen: [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid, Az. [Aktenzeichen], fristgerecht Einspruch ein.
Begründung:
Es wird bestritten, dass am Tatort ein wirksames Parkverbot bestand. Die Beschilderung war zum Tatzeitpunkt nicht ordnungsgemäß aufgestellt, nicht erkennbar oder durch Hindernisse (Bewuchs, andere Fahrzeuge, Beschädigung) verdeckt. Ein Parkverbot entfaltet seine Wirkung nur, wenn das Verkehrszeichen für den Verkehrsteilnehmer mit einem beiläufigen Blick erkennbar ist.
Antrag auf Akteneinsicht:
Es wird beantragt, vollständige Akteneinsicht zu gewähren, insbesondere in Fotos vom Tatort, den Beschilderungsplan und die Anordnungsverfügung der Straßenverkehrsbehörde.
Bis zur Akteneinsicht wird beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Parkverstoß – Besonderheiten bei der Anfechtung
Parkverstöße gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten. Ein erfolgreicher Einspruch ist insbesondere bei fehlerhafter Beschilderung, fehlender Anordnungsverfügung oder falscher Zuordnung zum Halter statt zum Fahrer möglich. Wichtig: Im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es keine Halterhaftung – der Bußgeldbescheid muss an den tatsächlichen Fahrer gerichtet werden.
Rechtliche Grundlagen – § 12 StVO
Die zentrale Vorschrift für Park- und Halteverbote ist § 12 StVO. Halten bedeutet eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage veranlasst ist. Parken liegt vor, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält. Die Unterscheidung ist wichtig, weil im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) das Halten bis zu 3 Minuten erlaubt ist, das Parken aber nicht.
Neben § 12 StVO können Parkverstöße auch gegen § 1 Abs. 2 StVO (Rücksichtnahmegebot) oder besondere Vorschriften (Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätze, Anwohnerparkzonen) verstoßen. Die Beschilderung muss dabei den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO entsprechen – fehlerhafte oder unvollständige Beschilderung ist ein häufiger Angriffspunkt.
Bußgeldtabelle Parkverstöße (Stand 2026)
Die Bußgelder für Parkverstöße variieren je nach Schwere und Auswirkung erheblich. Nachfolgend die wichtigsten Regelsätze aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:
| Tatbestand | Bußgeld |
|---|---|
| Parken an unübersichtlicher Stelle | 35 € |
| Parken im Halteverbot | 25 € |
| … mit Behinderung | 40 € |
| … länger als 1 Stunde | 40 € |
| Parken auf Geh-/Radweg | 55 € |
| … mit Behinderung | 70 € |
| Parken in Feuerwehrzufahrt | 55 € |
| … mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 € |
| Parken auf Behindertenparkplatz | 55 € |
| Parken vor Grundstücksein-/-ausfahrt | 20 € |
| Parken in zweiter Reihe | 55 € |
| … mit Behinderung | 80 € |
| Parkscheibe nicht/falsch eingelegt | 20–40 € |
Hinzu können Abschleppkosten von 150 bis 400 € kommen, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde. Diese werden unabhängig vom Bußgeld als Kosten der Gefahrenabwehr erhoben.
Abschleppkosten anfechten
Wurde Ihr Fahrzeug abgeschleppt, erhalten Sie neben dem Bußgeldbescheid einen separaten Kostenbescheid über die Abschleppkosten. Diese betragen in der Regel 150 bis 300 € für das Abschleppen selbst, zuzüglich Standgebühren von 10 bis 30 € pro Tag. Die Anfechtung der Abschleppkosten läuft über das Verwaltungsrecht (Widerspruch), nicht über das Ordnungswidrigkeitenrecht.
Ein Abschleppvorgang ist nur zulässig, wenn er verhältnismäßig ist. Unverhältnismäßig kann das Abschleppen sein, wenn: der Fahrer bereits zum Fahrzeug zurückkehrte, als der Abschleppwagen eintraf; das Fahrzeug niemanden behinderte; oder die Behörde nicht zunächst mildere Maßnahmen (z. B. Umsetzen) geprüft hat.
Checkliste vor dem Absenden
- Einspruchsfrist geprüft (2 Wochen ab Zustellung)
- Aktenzeichen korrekt angegeben
- Beschilderung am Tatort dokumentiert (Fotos)
- Akteneinsicht beantragt – insbesondere Anordnungsverfügung
- Zugangsnachweis gesichert (Fax/Einschreiben)
- Bei Abschleppkosten: separaten Widerspruch geprüft
Häufige Fragen
Weiterführende Inhalte
Datenschutz-Hinweis: Ihre Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an unsere Server übermittelt. Nach Schließen des Tabs werden alle Daten gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.