Zum Inhalt springen

    Nebenkostenprüfer

    Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung auf umlagefähige Positionen nach § 2 BetrKV. Geben Sie die Abrechnungsdaten ein und erfahren Sie sofort, ob die Frist eingehalten wurde und wie hoch Ihr Anteil an den Betriebskosten ist.

    Abrechnungsdaten
    Kostenpositionen nach § 2 BetrKV

    Aktivieren Sie die in Ihrer Abrechnung enthaltenen Positionen und tragen Sie den jeweiligen Gesamtbetrag (für das gesamte Gebäude) ein. Nicht aktivierte Positionen werden nicht berücksichtigt.

    § 2 Nr. 1Grundsteuer

    Öffentliche Last des Grundstücks

    § 2 Nr. 2Wasserversorgung

    Wasserverbrauch, Grundgebühren, Wasserzähler, Wasseraufbereitungsanlage

    § 2 Nr. 3Entwässerung

    Kanalgebühren, Betrieb einer Entwässerungsanlage

    § 2 Nr. 4Heizung

    Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger, Immissionsmessung

    § 2 Nr. 5Warmwasser

    Warmwasserversorgung (wenn nicht in Heizkosten enthalten)

    § 2 Nr. 6Verbundene Heizung und Warmwasser

    Kosten verbundener Anlagen, die Heizung und Warmwasser gemeinsam erzeugen

    § 2 Nr. 7Aufzug

    Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege, TÜV

    § 2 Nr. 8Straßenreinigung und Müllbeseitigung

    Straßenreinigungsgebühren, Müllabfuhr

    § 2 Nr. 9Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

    Reinigung gemeinschaftlicher Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure)

    § 2 Nr. 10Gartenpflege

    Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, Erneuerung von Pflanzen, Spielplatzpflege

    § 2 Nr. 11Beleuchtung

    Strom für Außenbeleuchtung und Beleuchtung gemeinschaftlicher Gebäudeteile

    § 2 Nr. 12Schornsteinreinigung

    Kehrgebühren (soweit nicht bei Heizkosten erfasst)

    § 2 Nr. 13Sach- und Haftpflichtversicherung

    Gebäudeversicherung, Glasversicherung, Haftpflichtversicherung

    § 2 Nr. 14Hauswart / Hausmeister

    Vergütung, Sozialabgaben, Sachleistungen (keine Instandhaltung/Verwaltung)

    § 2 Nr. 15Gemeinschaftsantenne / Kabelanschluss

    Betrieb der Antennenanlage, Grundgebühren Breitbandnetz

    § 2 Nr. 16Wascheinrichtung

    Betrieb einer gemeinschaftlichen Waschküche (Strom, Wasser, Wartung)

    § 2 Nr. 17Sonstige Betriebskosten

    Weitere im Mietvertrag vereinbarte Betriebskosten

    Vorauszahlungen und Berechnung

    Datenschutz-Hinweis: Ihre Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an unsere Server übermittelt. Nach Schließen des Tabs werden alle Daten gelöscht. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Die 17 umlagefähigen Betriebskostenarten

    Die folgende Tabelle zeigt alle nach § 2 BetrKV zulässigen Kostenarten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Nr.KostenartBeschreibung
    § 2 Nr. 1GrundsteuerÖffentliche Last des Grundstücks
    § 2 Nr. 2WasserversorgungWasserverbrauch, Grundgebühren, Wasserzähler, Wasseraufbereitungsanlage
    § 2 Nr. 3EntwässerungKanalgebühren, Betrieb einer Entwässerungsanlage
    § 2 Nr. 4HeizungBrennstoffkosten, Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger, Immissionsmessung
    § 2 Nr. 5WarmwasserWarmwasserversorgung (wenn nicht in Heizkosten enthalten)
    § 2 Nr. 6Verbundene Heizung und WarmwasserKosten verbundener Anlagen, die Heizung und Warmwasser gemeinsam erzeugen
    § 2 Nr. 7AufzugBetriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege, TÜV
    § 2 Nr. 8Straßenreinigung und MüllbeseitigungStraßenreinigungsgebühren, Müllabfuhr
    § 2 Nr. 9Gebäudereinigung und UngezieferbekämpfungReinigung gemeinschaftlicher Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure)
    § 2 Nr. 10GartenpflegePflege gärtnerisch angelegter Flächen, Erneuerung von Pflanzen, Spielplatzpflege
    § 2 Nr. 11BeleuchtungStrom für Außenbeleuchtung und Beleuchtung gemeinschaftlicher Gebäudeteile
    § 2 Nr. 12SchornsteinreinigungKehrgebühren (soweit nicht bei Heizkosten erfasst)
    § 2 Nr. 13Sach- und HaftpflichtversicherungGebäudeversicherung, Glasversicherung, Haftpflichtversicherung
    § 2 Nr. 14Hauswart / HausmeisterVergütung, Sozialabgaben, Sachleistungen (keine Instandhaltung/Verwaltung)
    § 2 Nr. 15Gemeinschaftsantenne / KabelanschlussBetrieb der Antennenanlage, Grundgebühren Breitbandnetz
    § 2 Nr. 16WascheinrichtungBetrieb einer gemeinschaftlichen Waschküche (Strom, Wasser, Wartung)
    § 2 Nr. 17Sonstige BetriebskostenWeitere im Mietvertrag vereinbarte Betriebskosten

    Nebenkostenabrechnung prüfen: Darauf müssen Sie achten

    Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein Buch mit sieben Siegeln. Schätzungen zufolge ist jede zweite Abrechnung fehlerhaft – oft zulasten der Mieter. Umso wichtiger ist es, die Abrechnung sorgfältig zu prüfen. Unser Nebenkostenprüfer hilft Ihnen dabei, die umlagefähigen Positionen nach § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu überprüfen und die Einhaltung der gesetzlichen Abrechnungsfrist zu kontrollieren.

    Welche Kosten darf der Vermieter umlegen?

    Der Vermieter darf grundsätzlich nur die in § 2 Nr. 1–17 BetrKV abschließend aufgezählten Kostenarten auf die Mieter umlegen. Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Pauschalverweise auf die BetrKV sind nach der Rechtsprechung des BGH zulässig.

    Nicht umlagefähig sind dagegen unter anderem: Verwaltungskosten (z. B. Hausverwaltungsgebühren, Kontoführungsgebühren), Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Reparaturen), Rücklagen für die Instandhaltung sowie Rechtsanwalts- und Prozesskosten des Vermieters. Auch Kosten, die nicht im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart wurden, dürfen nicht umgelegt werden.

    Achtung: Häufige unzulässige Positionen
    Besonders oft tauchen folgende nicht umlagefähige Kosten in Abrechnungen auf: Reparaturkosten (z. B. defekter Aufzug), Verwaltungsgebühren der Hausverwaltung, Bankgebühren, Leerstandskosten und Mietausfallversicherungen. Finden Sie solche Positionen in Ihrer Abrechnung, sind diese zu beanstanden.

    Die Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB

    Der Abrechnungszeitraum darf maximal 12 Monate betragen (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB). Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter weitere 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzustellen (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB).

    Verstreicht diese Frist, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachforderung mehr geltend machen (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB). Ein eventuelles Guthaben des Mieters bleibt hingegen auch nach Fristablauf bestehen und ist auszuzahlen.

    Rechenbeispiel Abrechnungsfrist
    Der Abrechnungszeitraum läuft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum 31.12.2026 zugegangen sein. Geht sie erst am 15.01.2027 zu, ist eine Nachforderung ausgeschlossen – der Mieter muss nicht zahlen. Ein Guthaben steht ihm aber weiterhin zu.

    Der Verteilerschlüssel: So werden die Kosten aufgeteilt

    Die Gesamtkosten des Gebäudes müssen nach einem sachgerechten Verteilerschlüssel auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden. Nach § 556a BGB gilt grundsätzlich die Verteilung nach Wohnfläche (m²), sofern nichts anderes vereinbart ist.

    Daneben sind folgende Verteilerschlüssel üblich und zulässig:

    • Wohnfläche (m²): Der häufigste Schlüssel. Ihr Anteil = Ihre Wohnfläche ÷ Gesamtfläche.
    • Verbrauch: Bei Heiz- und Wasserkosten muss mindestens 50 % nach Verbrauch abgerechnet werden (HeizkostenV).
    • Personenzahl: Sinnvoll bei verbrauchsabhängigen Kosten wie Müll oder Wasser.
    • Wohneinheiten: Jede Wohnung zahlt den gleichen Anteil – weniger gebräuchlich.
    Tipp: Verteilerschlüssel im Mietvertrag prüfen
    Prüfen Sie, welcher Verteilerschlüssel in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Der Vermieter darf den Schlüssel nicht einseitig ändern. Unser Rechner verwendet die Verteilung nach Wohnfläche als Standardschlüssel. Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung (z. B. Heizung) können die tatsächlichen Werte abweichen.

    Häufige Fehler in Nebenkostenabrechnungen

    Bei der Prüfung Ihrer Abrechnung sollten Sie auf folgende häufige Fehlerquellen achten:

    • Nicht umlagefähige Kosten: Verwaltungskosten, Reparaturen oder Instandhaltungsrücklagen dürfen nicht umgelegt werden.
    • Falscher Verteilerschlüssel: Der Schlüssel muss dem Mietvertrag entsprechen und darf nicht willkürlich gewechselt werden.
    • Fehlende Nachvollziehbarkeit: Jede Position muss nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein – pauschale Angaben reichen nicht.
    • Überschrittener Abrechnungszeitraum: Mehr als 12 Monate sind unzulässig.
    • Verspätete Zustellung: Nach 12 Monaten verfällt der Nachforderungsanspruch.
    • Doppelte Abrechnung: Manche Kosten (z. B. Schornsteinfeger) werden sowohl unter Heizung als auch separat aufgeführt.

    Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung

    Stellen Sie Fehler in Ihrer Abrechnung fest, haben Sie das Recht, Einwendungen zu erheben. Nach § 556 Abs. 3 S. 5 BGB können Mieter ihre Einwendungen bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung geltend machen.

    Wir empfehlen, den Widerspruch schriftlich zu formulieren und die beanstandeten Positionen konkret zu benennen. Zudem haben Sie nach § 259 BGB das Recht, die Belege beim Vermieter einzusehen (Belegeinsichtsrecht). Die Einsichtnahme erfolgt grundsätzlich in den Räumen des Vermieters oder der Hausverwaltung.

    Tipp: Nachzahlung unter Vorbehalt leisten
    Auch wenn Sie die Abrechnung für fehlerhaft halten, sollten Sie eine geforderte Nachzahlung zunächst unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung leisten. So vermeiden Sie Zahlungsverzug und können die Abrechnung in Ruhe prüfen lassen.

    Heiz- und Warmwasserkosten: Besonderheiten nach der HeizkostenV

    Für Heiz- und Warmwasserkosten gelten besondere Regeln nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Der restliche Anteil (30–50 %) wird nach einem festen Maßstab (in der Regel Wohnfläche) verteilt. Unser Nebenkostenprüfer berechnet den Flächenanteil; die verbrauchsabhängige Komponente der Heizkosten kann hier nicht berücksichtigt werden.

    Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

    Weiterführende Inhalte

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.