Punkte in Flensburg kostenlos abfragen
Die Auskunft über Ihren Punktestand im Fahreignungsregister ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 30 Abs. 8 StVG grundsätzlich kostenlos. Hier finden Sie die drei offiziellen Wege, einen fertigen Musterantrag zum Ausdrucken und die Punktestufen im Überblick – Stand: September 2026.
Die drei offiziellen Wege im Vergleich
| Weg | Voraussetzung | Dauer (Erfahrungswert) |
|---|---|---|
| Online beim KBA | Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, PIN, App (z. B. AusweisApp) | meist sofort bis wenige Tage |
| Per Post | Unterschriebener Antrag + Ausweiskopie | einige Tage bis wenige Wochen |
| Persönlich | Ausweisdokument, Vorsprache beim KBA | in der Regel direkt vor Ort |
Musterantrag erstellen
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus, dann erscheint Ihr fertiger Antrag.
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Punkte-Ampel: Was bedeutet Ihr Punktestand?
Tilgungsfristen im Fahreignungsregister
Jede Eintragung wird nach Ablauf einer eigenen Frist gelöscht (§ 29 StVG). Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung. Anders als im alten System hemmen neue Einträge die Tilgung älterer Einträge nicht mehr.
| Eintragung | Punkte | Tilgungsfrist |
|---|---|---|
| Verkehrsordnungswidrigkeit | 1 | 2 Jahre und 6 Monate |
| Grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Entziehung | 2 | 5 Jahre |
| Straftat mit Entziehung / Sperre | 3 | 10 Jahre |
Punkte abbauen: das Fahreignungsseminar
Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar grundsätzlich einen Punkt abbauen – allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG). Maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen zur Punkteabfrage
Transparenzhinweis (KI-Verordnung, seit 02.08.2026)
- Der Musterantrag zur Punkteabfrage arbeitet regelbasiert und deterministisch: Die Ausgabe folgt ausschließlich den hier offengelegten Gesetzes-, Tabellen- und Rechenregeln. Es kommt kein KI-System im Sinne des Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 zum Einsatz.
- Es findet keine automatisierte Entscheidung über Personen statt. Die Ergebnisse sind rein informatorische Orientierungswerte ohne Bindungswirkung.
- Alle Eingaben werden lokal im Browser verarbeitet; es erfolgt keine Übermittlung an uns oder an Dritte, kein Profiling, keine biometrische oder Emotionserkennung.
- Redaktionelle Texte können KI-gestützt vorbereitet werden. Vor Veröffentlichung werden sie von der Redaktion inhaltlich geprüft, ggf. korrigiert und verantwortet – die redaktionelle Verantwortung liegt stets bei einem Menschen.
Details: KI-Transparenz im Disclaimer.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer. Inhalte werden teils KI-gestützt vorbereitet und stets redaktionell geprüft und verantwortet – KI-Transparenz nach der KI-Verordnung.