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    Punkte in Flensburg kostenlos abfragen

    Die Auskunft über Ihren Punktestand im Fahreignungsregister ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 30 Abs. 8 StVG grundsätzlich kostenlos. Hier finden Sie die drei offiziellen Wege, einen fertigen Musterantrag zum Ausdrucken und die Punktestufen im Überblick – Stand: September 2026.

    Die drei offiziellen Wege im Vergleich

    WegVoraussetzungDauer (Erfahrungswert)
    Online beim KBAPersonalausweis mit Online-Ausweisfunktion, PIN, App (z. B. AusweisApp)meist sofort bis wenige Tage
    Per PostUnterschriebener Antrag + Ausweiskopieeinige Tage bis wenige Wochen
    PersönlichAusweisdokument, Vorsprache beim KBAin der Regel direkt vor Ort
    Warnung
    Kostenpflichtige Online-Dienste leiten Ihren Antrag in der Regel nur an das KBA weiter. Die Auskunft selbst ist gratis – geben Sie Ihre Ausweisdaten nicht unnötig an Dritte.

    Musterantrag erstellen

    Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus, dann erscheint Ihr fertiger Antrag.

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    Punkte-Ampel: Was bedeutet Ihr Punktestand?

    Tilgungsfristen im Fahreignungsregister

    Jede Eintragung wird nach Ablauf einer eigenen Frist gelöscht (§ 29 StVG). Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung. Anders als im alten System hemmen neue Einträge die Tilgung älterer Einträge nicht mehr.

    EintragungPunkteTilgungsfrist
    Verkehrsordnungswidrigkeit12 Jahre und 6 Monate
    Grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Entziehung25 Jahre
    Straftat mit Entziehung / Sperre310 Jahre
    Beispiel
    Ein Rotlichtverstoß (1 Punkt) wird am 10.03.2026 rechtskräftig. Die Tilgungsfrist endet am 10.09.2028. Anschließend bleibt der Eintrag noch ein Jahr Überliegefrist gespeichert (§ 29 Abs. 6 StVG), also bis zum 10.09.2029 – wird er in der Auskunft aber nach Fristablauf nicht mehr gegen Sie verwertet.

    Punkte abbauen: das Fahreignungsseminar

    Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar grundsätzlich einen Punkt abbauen – allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG). Maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.

    Tipp
    Fragen Sie Ihren Stand vor der Anmeldung zum Seminar ab. Stehen weitere Eintragungen kurz vor der Rechtskraft, kann der Zeitpunkt der Teilnahme entscheidend sein.

    Weiterführende Informationen

    Häufige Fragen zur Punkteabfrage

    Transparenzhinweis (KI-Verordnung, seit 02.08.2026)

    • Der Musterantrag zur Punkteabfrage arbeitet regelbasiert und deterministisch: Die Ausgabe folgt ausschließlich den hier offengelegten Gesetzes-, Tabellen- und Rechenregeln. Es kommt kein KI-System im Sinne des Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 zum Einsatz.
    • Es findet keine automatisierte Entscheidung über Personen statt. Die Ergebnisse sind rein informatorische Orientierungswerte ohne Bindungswirkung.
    • Alle Eingaben werden lokal im Browser verarbeitet; es erfolgt keine Übermittlung an uns oder an Dritte, kein Profiling, keine biometrische oder Emotionserkennung.
    • Redaktionelle Texte können KI-gestützt vorbereitet werden. Vor Veröffentlichung werden sie von der Redaktion inhaltlich geprüft, ggf. korrigiert und verantwortet – die redaktionelle Verantwortung liegt stets bei einem Menschen.

    Details: KI-Transparenz im Disclaimer.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer. Inhalte werden teils KI-gestützt vorbereitet und stets redaktionell geprüft und verantwortet – KI-Transparenz nach der KI-Verordnung.