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    Verkehrsrecht

    Punktesystem & Fahreignungsregister (FAER)

    Verkehrsrecht
    Aktualisiert: 4 Min. LesezeitVon Redaktion Gesetz-Ratgeber

    Das Punktesystem in Flensburg ist das zentrale Instrument zur Überwachung der Fahreignung in Deutschland. Im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mit Punkten erfasst. Ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das System funktioniert, wann Punkte verfällt und wie Sie aktiv Punkte abbauen können.

    Auf einen Blick

    1Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeichert.
    2Das System kennt 1–3 Punkte pro Verstoß – ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
    3Tilgungsfristen betragen 2,5 Jahre (1 Punkt), 5 Jahre (2 Punkte) oder 10 Jahre (3 Punkte).
    4Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar (FES) ist nur bei 1–5 Punkten möglich – 1 Punkt wird abgezogen.
    5Kostenlose Auskunft über den eigenen Punktestand ist online, schriftlich oder persönlich beim KBA möglich.
    6Seit der Reform 2014 gibt es keine Überlauffristen mehr – jeder Punkt wird einzeln getilgt.

    Wie funktioniert das Punktesystem?

    Das Punktesystem basiert auf § 4 StVG und dient der Bewertung der Fahreignung. Seit der Reform 2014 gilt ein vereinfachtes System mit maximal 8 Punkten (zuvor 18 Punkte). Jeder verkehrsrechtlich relevante Verstoß wird je nach Schwere mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet und im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gespeichert.

    PunkteArt des VerstoßesBeispieleTilgungsfrist
    1 PunktSchwere OrdnungswidrigkeitGeschwindigkeit 21–30 km/h zu schnell, Handy am Steuer (Erstverstoß)2,5 Jahre
    2 PunkteBesonders schwere OWi oder Straftat mit FahrverbotGeschwindigkeit über 31 km/h zu schnell, Rotlichtverstoß, Alkohol 0,5–1,09 ‰5 Jahre
    3 PunkteStraftat mit Entzug der FahrerlaubnisTrunkenheit ab 1,1 ‰, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis10 Jahre

    Die Reform 2014 brachte wesentliche Vereinfachungen: Es gibt keine Möglichkeit mehr, durch Tilgungshemmung Punkte „aufzustauen“. Jeder Punkt wird unabhängig getilgt, und die Bewertung wurde auf das Dreistufensystem reduziert. Punkte werden nur noch für verkehrssicherheitsrelevante Verstöße vergeben – reine Verwaltungsverstöße (z. B. abgelaufener TÜV) erhalten keine Punkte mehr.

    Stufen und Maßnahmen bei Punktestand

    Das Punktesystem sieht ein abgestuftes Maßnahmensystem vor, das mit zunehmender Punktezahl verschärft wird. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu warnen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Verhalten zu ändern, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird.

    PunktestandStufeMaßnahmeRechtsfolge
    1–3 PunkteVormerkungKeineVerstöße werden im FAER gespeichert
    4–5 PunkteErmahnungSchriftliche ErmahnungHinweis auf Fahreignungsseminar (freiwillig)
    6–7 PunkteVerwarnungSchriftliche VerwarnungHinweis auf Fahreignungsseminar (kein Punkteabzug mehr möglich)
    8 PunkteEntzugEntzug der FahrerlaubnisFührerschein wird eingezogen, Sperrfrist mindestens 6 Monate

    Die Behörde ist an die gesetzlichen Stufen gebunden – sie kann die Maßnahmen nicht nach eigenem Ermessen anpassen. Das bedeutet: Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen, ohne dass die Behörde einen Ermessensspielraum hat.

    Warnung
    Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen – die Behörde hat hier kein Ermessen. Zudem ist ein Fahreignungsseminar (FES) ab 6 Punkten wirkungslos, da kein Punkteabzug mehr möglich ist. Handeln Sie frühzeitig!

    Tilgungsfristen und Verjährung von Punkten

    Punkte im Fahreignungsregister werden nach Ablauf festgelegter Fristen automatisch getilgt. Seit der Reform 2014 gilt das Prinzip der starren Tilgungsfristen: Jeder Punkt wird einzeln und unabhängig von anderen Eintragungen getilgt. Eine gegenseitige Hemmung der Tilgung gibt es nicht mehr.

    Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils. Nach Ablauf der Tilgungsfrist verbleibt der Punkt noch ein weiteres Jahr in einer sogenannten Überliegefrist im Register. In dieser Zeit ist der Punkt zwar nicht mehr für Maßnahmen relevant, wird aber bei Rückfällen berücksichtigt.

    Beispiel
    Am 15. März 2024 wird ein Bußgeldbescheid wegen Handynutzung am Steuer (1 Punkt) rechtskräftig. Die Tilgungsfrist beträgt 2,5 Jahre. Der Punkt wird am 15. September 2026 getilgt. Bis zum 15. September 2027 (Überliegefrist) bleibt er im Register gespeichert, zählt aber nicht mehr für den Punktestand.

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    Punkte abbauen: Fahreignungsseminar (FES)

    Das Fahreignungsseminar (FES) ist die einzige Möglichkeit, aktiv Punkte abzubauen. Es besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme und führt zum Abzug von 1 Punkt. Allerdings ist der Punkteabbau an strenge Voraussetzungen geknüpft.

    • Voraussetzung: maximal 5 Punkte zum Zeitpunkt der Anmeldung
    • Abzug: genau 1 Punkt
    • Einschränkung: maximal einmal in 5 Jahren nutzbar
    • Ab 6 Punkten: kein Punkteabbau durch FES mehr möglich
    • Kosten: ca. 400–600 € je nach Anbieter und Region
    • Dauer: ca. 2 Wochen (verkehrspädagogisch: 2 Sitzungen à 90 Min., verkehrspsychologisch: 2 Sitzungen à 75 Min.)
    Tipp
    Setzen Sie das Fahreignungsseminar strategisch ein: Bei nur 1–2 Punkten lohnt sich der Aufwand oft nicht, da die Punkte ohnehin nach 2,5 Jahren getilgt werden. Am effektivsten ist das FES bei 4–5 Punkten – so schaffen Sie einen Sicherheitspuffer vor der kritischen 8-Punkte-Grenze.

    Punktestand abfragen

    Jeder Fahrer hat das Recht, kostenlos Auskunft über seinen Punktestand im Fahreignungsregister zu erhalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet dafür drei Wege an: die Online-Abfrage, den schriftlichen Antrag und die persönliche Vorsprache.

    • Online-Abfrage: Über das Portal des KBA (www.kba.de) mit Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und einem Kartenlesegerät oder Smartphone mit NFC-Funktion
    • Schriftlicher Antrag: Formular des KBA ausfüllen und mit Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Post an das KBA senden
    • Persönliche Vorsprache: Direkt beim KBA in Flensburg (Fördestr. 16, 24944 Flensburg) mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
    • Kosten: Die Auskunft ist in allen drei Varianten kostenlos
    • Bearbeitungszeit: Online sofort, schriftlich ca. 2–4 Wochen

    Tipp: Nutzen Sie die Online-Abfrage, wenn Sie einen Personalausweis mit eID-Funktion besitzen – die Auskunft ist sofort verfügbar. Alternativ bieten viele Bürgerämter die Möglichkeit, den eID-Dienst einmalig freischalten zu lassen.

    Punkte anfechten

    Punkte im Fahreignungsregister können nicht direkt angefochten werden. Der Rechtsbehelf richtet sich immer gegen den zugrunde liegenden Bußgeldbescheid oder das Strafurteil, das zur Eintragung geführt hat. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, ist eine nachträgliche Anfechtung in der Regel nicht mehr möglich.

    • Einspruch gegen Bußgeldbescheid: innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung
    • Rechtskräftiger Bescheid: nachträgliche Anfechtung grundsätzlich ausgeschlossen
    • Fehlerhafte Eintragung: Löschungsantrag beim KBA möglich
    • Akteneinsicht: Recht auf Einsicht in die Behördenakte zur Überprüfung

    In Ausnahmefällen kann eine Löschung beantragt werden, wenn die Eintragung fehlerhaft ist – etwa bei einer falschen Zuordnung oder wenn der zugrunde liegende Bescheid später aufgehoben wurde. In solchen Fällen hat das KBA die Eintragung von Amts wegen zu löschen.

    Tipp
    Prüfen Sie jeden Bußgeldbescheid sofort nach Erhalt. Die Einspruchsfrist von 2 Wochen ist kurz – ist der Bescheid erst einmal rechtskräftig, sind auch die Punkte kaum noch angreifbar. Nutzen Sie unsere Einspruchsvorlagen für gängige Verstöße.

    Probezeit, Berufskraftfahrer & Sonderfälle

    In der Probezeit (§ 2a StVG) gelten verschärfte Regeln: Bereits ein einziger schwerwiegender Verstoß (sogenannter A-Verstoß, z. B. Geschwindigkeit über 20 km/h zu schnell) führt zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Ein zweiter A-Verstoß führt zur Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, ein dritter zum Entzug der Fahrerlaubnis.

    • Probezeit: A-Verstoß = Aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung
    • Berufskraftfahrer: besondere Sorgfaltspflicht, Fahrerkarte und Führerschein erforderlich
    • Ausländischer Führerschein: Punkte erst ab Umschreibung/Erteilung in Deutschland
    • Fahrverbot und Punkte: unabhängig voneinander – Umwandlung des Fahrverbots ändert die Punkte nicht

    Für Berufskraftfahrer können Punkte existenzbedrohend sein, da die Fahrerlaubnis ihre Erwerbsgrundlage ist. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht zusätzliche Anforderungen vor. Bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine werden bestehende Punkte nicht übernommen – die Eintragung beginnt mit dem deutschen Führerschein.

    Fazit

    Das Punktesystem in Flensburg ist streng, aber transparent. Prüfen Sie Ihren Punktestand regelmäßig – die kostenlose Auskunft beim KBA macht es leicht. Nutzen Sie das Fahreignungsseminar strategisch bei 4–5 Punkten, um einen Sicherheitspuffer zu schaffen. Und legen Sie bei jedem Bußgeldbescheid innerhalb der 2-Wochen-Frist Einspruch ein, wenn Sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit haben. Denn jeder eingesparte Punkt bringt Sie weiter weg von der kritischen 8-Punkte-Grenze.

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    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.

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