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    Verzugszinsrechner

    Berechnen Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB – periodengenau mit den aktuellen Basiszinssätzen der Deutschen Bundesbank. Für Verbraucher- und Handelsgeschäfte. Stand 2026.

    Ihre Angaben

    Aktuelle und historische Basiszinssätze

    Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli festgelegt (§ 247 BGB). Alle Werte in Prozent p. a.

    ZeitraumBasiszinssatzVerbraucher (+5 PP)Handel (+9 PP)
    01.01.202631.12.20262,27 %7,27 %11,27 %
    01.07.202531.12.20252,27 %7,27 %11,27 %
    01.01.202530.06.20252,27 %7,27 %11,27 %
    01.07.202431.12.20243,37 %8,37 %12,37 %
    01.01.202430.06.20243,62 %8,62 %12,62 %
    01.07.202331.12.20233,12 %8,12 %12,12 %
    01.01.202330.06.20231,62 %6,62 %10,62 %
    01.07.202231.12.2022-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.01.202230.06.2022-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.07.202131.12.2021-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.01.202130.06.2021-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.07.202031.12.2020-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.01.202030.06.2020-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.07.201931.12.2019-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.01.201930.06.2019-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.07.201831.12.2018-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.01.201830.06.2018-0,88 %4,12 %8,12 %
    01.07.201731.12.2017-0,88 %4,12 %8,12 %

    Was sind Verzugszinsen?

    Verzugszinsen sind ein pauschalierter Schadensersatz, den der Gläubiger vom Schuldner verlangen kann, wenn dieser eine fällige Geldforderung nicht rechtzeitig bezahlt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 288 BGB. Der Anspruch auf Verzugszinsen entsteht automatisch kraft Gesetzes – der Gläubiger muss keinen konkreten Zinsschaden nachweisen.

    In der Praxis spielen Verzugszinsen eine wichtige Rolle: Sie sollen den Gläubiger für die verspätete Zahlung entschädigen und gleichzeitig als Anreiz für den Schuldner dienen, offene Forderungen zeitnah zu begleichen. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich eines gesetzlich festgelegten Aufschlags.

    Voraussetzungen für den Schuldnerverzug (§ 286 BGB)

    Damit Verzugszinsen anfallen, muss sich der Schuldner im Verzug befinden. Die Voraussetzungen regelt § 286 BGB:

    • Fälligkeit der Forderung: Die Geldforderung muss fällig und durchsetzbar sein.
    • Mahnung: Grundsätzlich gerät der Schuldner erst durch eine Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
    • Ausnahmen von der Mahnpflicht: Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn ein bestimmter Kalendertag für die Zahlung vereinbart war, bei Entgeltforderungen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang (§ 286 Abs. 3 BGB) oder wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
    • Kein Ausschluss: Der Schuldner darf die Nichtleistung nicht zu vertreten haben (Verschulden wird vermutet).
    Warnung
    Wichtig: Bei Verbrauchergeschäften muss die Rechnung oder Zahlungsaufforderung einen ausdrücklichen Hinweis auf die Folgen verspäteter Zahlung enthalten, damit die 30-Tage-Regelung greift (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB).

    Berechnung der Verzugszinsen in drei Schritten

    Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt in drei Schritten:

    1. Verzugszeitraum bestimmen: Vom Tag des Verzugseintritts bis zum Tag der Zahlung oder dem gewünschten Berechnungsende.
    2. Zinssatz ermitteln: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (Verbrauchergeschäft) bzw. + 9 Prozentpunkte (Handelsgeschäft). Da sich der Basiszinssatz halbjährlich ändern kann, muss der Zeitraum in Perioden aufgeteilt werden.
    3. Zinsberechnung pro Periode: Forderungsbetrag × Zinssatz ÷ 100 × Tage ÷ 365. Die Gesamtzinsen ergeben sich aus der Summe aller Periodenzinsen.
    Beispiel
    Rechenbeispiel: Bei einer Forderung von 10.000 € und einem Basiszinssatz von 2,27 % ergibt sich für ein Verbrauchergeschäft ein Verzugszinssatz von 7,27 % p. a. Für 90 Tage Verzug beträgt der Zinsanspruch: 10.000 € × 7,27 % ÷ 100 × 90 ÷ 365 = 179,18 €.

    Der Basiszinssatz nach § 247 BGB

    Der Basiszinssatz ist ein vom Gesetzgeber vorgegebener Referenzzinssatz, der als Berechnungsgrundlage für zahlreiche gesetzliche Zinsansprüche dient. Er wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres neu berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht (§ 247 Abs. 2 BGB).

    Die Anpassung orientiert sich an der jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (EZB). In Phasen niedriger Leitzinsen kann der Basiszinssatz auch negativ sein – wie es von 2017 bis Mitte 2022 der Fall war. Seit der Zinswende 2022/2023 ist der Basiszinssatz deutlich angestiegen und lag zum 1. Januar 2026 bei 2,27 %.

    Für die korrekte Berechnung von Verzugszinsen ist es entscheidend, dass bei jedem Wechsel des Basiszinssatzes eine neue Berechnungsperiode beginnt. Unser Rechner übernimmt diese periodengerechte Berechnung automatisch.

    Verzugszinsen im Handelsgeschäft (§ 288 Abs. 2 BGB)

    Bei Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist – also zwischen Unternehmen, Selbstständigen oder juristischen Personen – gilt ein erhöhter Aufschlag von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Dies soll insbesondere im geschäftlichen Verkehr einem Anreiz zur pünktlichen Zahlung dienen.

    Zusätzlich kann der Gläubiger im Handelsgeschäft eine Pauschale von 40 € als Entschädigung für Beitreibungskosten verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Diese Pauschale ist auf den weitergehenden Verzugsschaden anzurechnen, kann aber neben den Verzugszinsen geltend gemacht werden.

    Tipp
    Praxishinweis: In gerichtlichen Verfahren werden Verzugszinsen im Klageantrag üblicherweise als „Zinsen in Höhe von [5/9] Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem [Datum]" beantragt. Das Gericht berechnet die genaue Höhe dann selbst.

    Weiterführende Informationen

    Häufige Fragen zum Verzugszinsrechner

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