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    Gesellschafts- & Handelsrecht

    UG (haftungsbeschränkt) – Gründung, Mini-GmbH & Aufstockung

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    Aktualisiert: 3 Min. LesezeitVon Redaktion Gesetz-Ratgeber

    Die UG (haftungsbeschränkt) ermöglicht den Einstieg in eine haftungsbeschränkte Rechtsform mit minimalem Startkapital. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Gründung Schritt für Schritt abläuft, welche Kosten anfallen und was Sie bei Rücklage, Firmierung und späterer Aufstockung zur GmbH beachten müssen.

    Auf einen Blick

    1UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit Stammkapital ab 1 € (§ 5a GmbHG).
    2Pflicht zur Rücklagenbildung: 25 % des Jahresüberschusses bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind.
    3Gründung per Musterprotokoll möglich – vereinfacht, aber nur bei max. 3 Gesellschaftern und 1 Geschäftsführer.
    4Firma muss zwingend den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen – keine Abkürzung erlaubt.
    5Volle GmbH-Haftungsbeschränkung: Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen.
    6Aufstockung zur GmbH durch Kapitalerhöhung auf 25.000 € jederzeit möglich.

    Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?

    Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – ist eine Sonderform der GmbH, die seit 2008 durch § 5a GmbHG geregelt ist. Sie ermöglicht eine Gesellschaftsgründung mit minimalem Stammkapital ab 1 € und bietet dennoch die volle Haftungsbeschränkung einer GmbH. Die UG ist besonders für Gründer attraktiv, die eine haftungsbeschränkte Rechtsform wünschen, aber das für eine GmbH erforderliche Stammkapital von 25.000 € nicht aufbringen können.

    MerkmalUG (haftungsbeschränkt)GmbH
    Mindeststammkapital1 €25.000 €
    Rücklage25 % des Jahresüberschusses (Pflicht)Freiwillig
    Firmenzusatz„UG (haftungsbeschränkt)“ (zwingend)„GmbH“
    Gründungskosten (ca.)300–800 €1.000–2.500 €
    HaftungsbeschränkungJa (wie GmbH)Ja
    EignungGründer mit wenig Kapital, StartupsEtablierte Unternehmen, höherer Kapitalbedarf

    Rechtlich ist die UG keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Es gelten daher grundsätzlich alle GmbH-Regelungen – mit den Besonderheiten der Rücklagenpflicht und der besonderen Firmierung. In der Praxis empfehlen Experten ein Stammkapital von mindestens 1.000–1.500 €, um die Gründungskosten decken zu können und nicht sofort in eine bilanzielle Überschuldung zu geraten.

    Gründung Schritt für Schritt

    Die Gründung einer UG erfolgt im Wesentlichen wie bei einer GmbH – mit der Möglichkeit einer vereinfachten Gründung per Musterprotokoll. Dieses standardisierte Dokument fasst Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem einzigen Dokument zusammen.

    1. Geschäftsidee konkretisieren und Stammkapital festlegen (Empfehlung: mind. 1.000 €)
    2. Gesellschaftsvertrag erstellen: Musterprotokoll oder individuelle Satzung
    3. Notartermin vereinbaren und Gesellschaftsvertrag beurkunden lassen
    4. Geschäftskonto eröffnen und Stammeinlage einzahlen (muss bei UG in voller Höhe erfolgen)
    5. Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar
    6. Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
    7. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)

    Das Musterprotokoll ist allerdings nur bei maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer möglich. Es enthält nur Standardregelungen – individuelle Gestaltungen wie Nachfolgeklauseln, Wettbewerbsverbote oder besondere Gewinnverteilungsregeln sind darin nicht vorgesehen. Für komplexere Konstellationen empfiehlt sich eine individuelle Satzung.

    Tipp
    Die Gründung per Musterprotokoll spart Notarkosten (ca. 60–120 € statt 300–600 €). Sie ist aber nur möglich bei max. 3 Gesellschaftern und einem Geschäftsführer – und enthält nur Standardregelungen. Für individuelle Gestaltung brauchen Sie eine eigene Satzung.

    Kosten der UG-Gründung

    Die Gründungskosten einer UG sind deutlich niedriger als bei einer klassischen GmbH. Je nachdem, ob Sie das vereinfachte Musterprotokoll oder eine individuelle Satzung wählen, variieren die Kosten erheblich. Kalkulieren Sie neben den einmaligen Gründungskosten auch laufende Kosten für Buchführung und Jahresabschluss ein.

    KostenpositionMusterprotokollIndividuelle Satzung
    Notarkosten (Beurkundung)60–120 €300–600 €
    Handelsregisteranmeldung (Notar)30–60 €50–100 €
    Handelsregistereintragung (Gericht)150 €150 €
    Gewerbeanmeldung15–60 €15–60 €
    Steuerberater (optional, empfohlen)200–500 €200–500 €
    Gesamt (ca.)300–800 €700–1.500 €

    Ein häufiger Fehler bei der UG-Gründung ist ein zu geringes Stammkapital: Wenn die Gründungskosten das eingezahlte Stammkapital übersteigen, ist die UG sofort bilanziell überschuldet – was im schlimmsten Fall eine Insolvenzantragspflicht auslösen kann.

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    Rücklage und Thesaurierung

    Eine der wichtigsten Besonderheiten der UG ist die gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Danach müssen 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Erst dann entfällt die Thesaurierungspflicht – und die UG kann zur GmbH aufgestockt werden.

    Die Rücklage schränkt die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter erheblich ein. Bei einem Jahresüberschuss von 40.000 € müssen 10.000 € in die Rücklage fließen. Diese Einschränkung betrifft aber nur den handelsrechtlichen Gewinn – nicht das operative Geschäft oder die Liquidität direkt.

    Warnung
    Die Rücklage schränkt die Gewinnausschüttung erheblich ein. Planen Sie Ihre Liquidität sorgfältig – gerade in der Anfangsphase steht weniger Geld zur Verfügung als bei einer klassischen GmbH mit vollem Stammkapital. Ein zu geringes Stammkapital kann zudem zur sofortigen bilanziellen Überschuldung führen.

    Firmierung und Außenauftritt

    Die korrekte Firmierung ist bei der UG besonders wichtig: Die Firma muss zwingend den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen – ausgeschrieben, ohne Abkürzung. Dieser Zusatz muss auf allen Geschäftsdokumenten, der Website, im Impressum und im gesamten Geschäftsverkehr verwendet werden.

    Ein fehlerhafter oder fehlender Rechtsformzusatz kann schwerwiegende Folgen haben: Neben Abmahnungen durch Wettbewerber droht im schlimmsten Fall eine persönliche Haftung des Geschäftsführers, da Geschäftspartner über die Haftungsbeschränkung getäuscht werden. Auch auf Rechnungen, Verträgen und E-Mail-Signaturen muss die vollständige Firmierung erscheinen.

    Beispiel
    Korrekt: „Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt)“. Falsch: „Digital Solutions UG“ oder „Digital Solutions UG (h.b.)“. Ein fehlerhafter Firmenzusatz kann zur persönlichen Haftung führen und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.

    Aufstockung zur GmbH

    Sobald die UG genügend Rücklagen angesammelt hat oder die Gesellschafter frisches Kapital einbringen, kann sie zur vollwertigen GmbH aufgestockt werden. Dafür ist eine Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 € Stammkapital erforderlich, verbunden mit einer Satzungsänderung und Handelsregisteranmeldung.

    1. Gesellschafterbeschluss über die Kapitalerhöhung fassen (notariell zu beurkunden)
    2. Stammeinlagen einzahlen oder Rücklage umwandeln
    3. Satzung ändern: neuer Firmenzusatz „GmbH“, neues Stammkapital
    4. Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister durch den Notar
    5. Nach Eintragung: neue Geschäftsbriefe mit GmbH-Zusatz verwenden

    Die Aufstockung kann auf zwei Wegen erfolgen: durch Einzahlung neuer Stammeinlagen (Bar- oder Sachkapitalerhöhung) oder durch Umwandlung der angesammelten Rücklage in Stammkapital. Nach der Aufstockung entfällt die Rücklage und die Gesellschaft darf den Firmenzusatz „GmbH“ führen – was häufig das Ansehen bei Geschäftspartnern und Banken verbessert.

    Steuern und Buchführung

    Die UG unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer. Außerdem ist die UG grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig – die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann aber bei geringen Umsätzen genutzt werden.

    • Körperschaftsteuer: 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag
    • Gewerbesteuer: abhängig vom Hebesatz der Gemeinde
    • Umsatzsteuer: grundsätzlich 19 % (Kleinunternehmerregelung möglich)
    • Bilanzierungspflicht (keine EÜR möglich)
    • IHK-Pflichtmitgliedschaft
    • Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger

    Wichtig: Die UG ist als Kapitalgesellschaft zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz + GuV) verpflichtet. Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist nicht zulässig. Außerdem besteht IHK-Pflichtmitgliedschaft mit entsprechenden Beiträgen. Planen Sie die Kosten für den Steuerberater von Anfang an ein – die Buchführungspflichten einer Kapitalgesellschaft sind für Laien kaum zu bewältigen.

    Tipp
    Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann auch die UG nutzen, wenn der Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und der laufende Umsatz voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Das spart den Aufwand der Umsatzsteuer-Voranmeldung – bedeutet aber auch keinen Vorsteuerabzug.

    Fazit

    Die UG (haftungsbeschränkt) ist der ideale Einstieg in eine haftungsbeschränkte Rechtsform mit minimalem Kapital. Beachten Sie aber die Rücklage, die korrekte Firmierung und die Bilanzierungspflicht. Sobald 25.000 € Stammkapital erreicht sind, lohnt sich die Aufstockung zur vollwertigen GmbH – für mehr Ansehen und Flexibilität bei der Gewinnverwendung.

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    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.

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