Eine eingetragene Marke schützt Namen, Logos und Slogans vor Nachahmung und verschafft Ihrem Unternehmen einen wertvollen Wettbewerbsvorteil. Die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist dabei kein Hexenwerk – erfordert aber sorgfältige Vorbereitung. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf der Anmeldung, die Kosten und worauf Sie achten müssen, um Ihre Marke erfolgreich einzutragen.
Auf einen Blick
Was ist eine Marke und warum schützen?
Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidet (§ 3 MarkenG). Der Markenschutz verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen – und Dritten die Nutzung zu untersagen. Eine starke Marke schafft Wiedererkennungswert, stärkt das Vertrauen der Kunden und steigert den Unternehmenswert erheblich.
| Markenart | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Wortmarke | Reiner Schriftzug ohne grafische Gestaltung | "Adidas", "Apple" |
| Bildmarke | Rein grafisches Zeichen ohne Wortbestandteil | Apple-Logo, Nike-Swoosh |
| Wort-/Bildmarke | Kombination aus Text und Grafik | Starbucks-Logo mit Schriftzug |
| Farbmarke | Bestimmte Farbe oder Farbkombination | Telekom-Magenta, Milka-Lila |
| Klangmarke | Akustisches Zeichen | Telekom-Jingle, Intel-Sound |
| 3D-Marke | Dreidimensionale Gestaltung | Coca-Cola-Flasche |
Das deutsche Markenrecht kennt verschiedene Markenarten, die jeweils unterschiedliche Schutzgegenstände abdecken. Die Wahl der richtigen Markenform ist entscheidend für den Umfang des Schutzes.
Markenrecherche – Kollisionen vermeiden
Vor jeder Markenanmeldung sollten Sie eine gründliche Recherche durchführen. Eine Kollision mit einer älteren Marke kann dazu führen, dass der Markeninhaber Widerspruch einlegt oder Sie auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt – auch nach erfolgter Eintragung.
| Rechercheebene | Was wird geprüft? | Tool/Datenbank |
|---|---|---|
| Identitätsrecherche | Exakt gleiche Marken in gleichen Klassen | DPMA-Register, TMview |
| Ähnlichkeitsrecherche | Verwechslungsfähige Marken (Klang, Schriftbild, Bedeutung) | Professionelle Datenbanken, Anwalt |
| Firmennamen/Handelsregister | Ältere Unternehmenskennzeichen | Handelsregister, Gewerbeanzeigen |
| Domainnamen | Bestehende Domains mit gleichem/ähnlichem Namen | DENIC, Whois |
Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durch einen Markenanwalt kostet in der Regel 300–800 € – eine Investition, die sich angesichts der möglichen Kosten einer Kollision schnell amortisiert.
Anmeldung beim DPMA – Schritt für Schritt
Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgt in mehreren klar definierten Schritten. Die elektronische Anmeldung über DPMAdirektWeb ist dabei der schnellste und günstigste Weg.
- Markenform wählen (Wort, Bild, Wort-/Bild)
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen (Nizzaklassen)
- Markenrecherche durchführen
- Anmeldung elektronisch über DPMAdirektWeb einreichen
- Anmeldegebühr zahlen (290 € für 3 Klassen)
- Prüfung durch das DPMA (absolute Schutzhindernisse)
- Veröffentlichung und 3-monatige Widerspruchsfrist
- Eintragung ins Markenregister
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Kosten der Markenanmeldung
Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus den amtlichen Gebühren und den optionalen Anwaltskosten zusammen. Je nach gewünschtem Schutzgebiet variieren die Gebühren erheblich.
| Anmeldeart | Grundgebühr | Enthaltene Klassen | Jede weitere Klasse | Schutzdauer |
|---|---|---|---|---|
| DPMA (national, elektronisch) | 290 € | 3 Klassen | 100 € | 10 Jahre |
| DPMA (national, Papier) | 340 € | 3 Klassen | 100 € | 10 Jahre |
| EUIPO (EU-Marke, elektronisch) | 850 € | 1 Klasse | 50 € (2. Klasse), 150 € (ab 3.) | 10 Jahre |
| WIPO (international, Basisgebühr) | 653 CHF | 1 Klasse | Je nach Land | 10 Jahre |
| Beschleunigte Prüfung (DPMA) | + 200 € | – | – | – |
Hinzu kommen in der Regel Anwaltskosten für die Markenrecherche und Anmeldung. Ein spezialisierter Markenanwalt berechnet für eine nationale Anmeldung typischerweise 500–1.500 € netto, für eine EU-Marke 800–2.000 €.
Absolute Schutzhindernisse – wann das DPMA ablehnt
Das DPMA prüft bei jeder Anmeldung, ob absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG vorliegen. Diese Hindernisse betreffen die Markenfähigkeit des Zeichens selbst – unabhängig von älteren Rechten Dritter.
| Schutzhindernis | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) | Zeichen hat keinen individualisierenden Charakter | "Super" für Waschmittel |
| Beschreibende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2) | Zeichen beschreibt Eigenschaft der Ware | "Bio-Saft" für Getränke |
| Gattungsbezeichnung (§ 8 Abs. 2 Nr. 3) | Allgemein üblicher Name der Ware | "Smartphone" für Mobiltelefone |
| Täuschungsgefahr (§ 8 Abs. 2 Nr. 4) | Marke erweckt falschen Eindruck | "Schweizer Uhren" für in China hergestellte Uhren |
| Verstoß gegen die öffentliche Ordnung (§ 8 Abs. 2 Nr. 5) | Anstößige oder rechtswidrige Zeichen | Verfassungswidrige Symbole |
| Hoheitszeichen (§ 8 Abs. 2 Nr. 6–9) | Wappen, Flaggen, Prüfzeichen | Bundesadler, EU-Flagge |
EU-Marke und internationaler Markenschutz
Wer Markenschutz über Deutschland hinaus benötigt, hat zwei Hauptwege: die EU-Marke beim EUIPO für einheitlichen Schutz in allen 27 EU-Staaten oder die internationale Registrierung über das Madrider System der WIPO für Schutz in ausgewählten Ländern weltweit.
| Aspekt | DPMA (national) | EUIPO (EU-Marke) | WIPO (international) |
|---|---|---|---|
| Schutzgebiet | Deutschland | 27 EU-Staaten | Wahlweise 130+ Länder |
| Kosten (Grundgebühr) | 290 € | 850 € | 653 CHF + Ländergebühren |
| Verfahrensdauer | 3–6 Monate | 4–6 Monate | 12–18 Monate |
| Vorteil | Günstig, schnell | Ein Recht für die gesamte EU | Flexibel, länderspezifisch |
| Risiko | Nur nationaler Schutz | Einheitlich angreifbar | Komplexe Verwaltung |
Markenschutz nach der Eintragung – Pflichten und Verlängerung
Mit der Eintragung ist die Arbeit nicht getan. Der Markeninhaber muss seine Marke aktiv nutzen und gegen Verletzungen verteidigen – sonst droht der Verlust des Markenschutzes.
- Benutzungszwang: Die Marke muss innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung ernsthaft benutzt werden (§ 26 MarkenG)
- Nicht benutzte Marken können auf Antrag gelöscht werden (§ 49 MarkenG)
- Verlängerung alle 10 Jahre durch Zahlung der Verlängerungsgebühr (750 € beim DPMA für 3 Klassen)
- Markenüberwachung: Regelmäßige Recherche nach verwechslungsfähigen Neuanmeldungen
- Widerspruch gegen kollidierende Neuanmeldungen innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung
Fazit: Markenanmeldung sorgfältig vorbereiten
Eine Markenanmeldung ist eine lohnende Investition in den Schutz Ihrer Unternehmensidentität. Führen Sie vor der Anmeldung eine gründliche Recherche durch, wählen Sie ein unterscheidungskräftiges Zeichen und die passenden Nizzaklassen. Nach der Eintragung heißt es: Marke benutzen, überwachen und rechtzeitig verlängern.
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