Wer im Ausland Geschäfte macht, braucht auch im Ausland Markenschutz. Da Marken territorial wirken, schützt die deutsche Eintragung nicht automatisch in anderen Ländern. Drei Wege stehen zur Verfügung: nationale Anmeldungen Land für Land, die EU-Marke beim EUIPO oder die internationale Registrierung über das Madrider System der WIPO. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Märkten, Budget und Strategie ab.
Auf einen Blick
Territorialitätsprinzip – warum eine deutsche Marke nicht reicht
Markenrechte gelten ausschließlich im Eintragungsgebiet. Eine deutsche Marke schützt nur in Deutschland. Sobald ein Unternehmen in andere Länder exportiert, dort online verkauft oder Niederlassungen gründet, braucht es zusätzlichen Markenschutz in den Zielmärkten. Dieses Territorialitätsprinzip ergibt sich aus § 4 MarkenG und entsprechenden Regelungen des Auslands.
Wer ohne Auslandsschutz expandiert, riskiert „Markenpiraterie": Lokale Anmelder registrieren die fremde Marke vor dem eigentlichen Inhaber. Besonders in China und einigen osteuropäischen Ländern ist dies ein verbreitetes Geschäftsmodell. Eine spätere Rückforderung ist langwierig und teuer.
Die EU-Marke (UM) beim EUIPO
Die EU-Marke (Unionsmarke, UM) wird beim EUIPO in Alicante angemeldet und gewährt einen einheitlichen Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Anmeldung ist online möglich und in der Regel deutlich kostengünstiger als 27 nationale Anmeldungen. Der Schutz beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt 10 Jahre, verlängerbar um jeweils weitere 10 Jahre.
| Klassen | Grundgebühr (Stand 2026) | Schutzdauer | Verlängerungsgebühr |
|---|---|---|---|
| 1 Klasse | 850 € | 10 Jahre | 850 € |
| 2 Klassen | 850 € + 50 € = 900 € | 10 Jahre | 900 € |
| 3 Klassen | 850 € + 200 € = 1.050 € | 10 Jahre | 1.050 € |
| Jede weitere Klasse ab 4. | + 150 € pro Klasse | 10 Jahre | + 150 € pro Klasse |
Vorteil: Ein einziges Recht für die gesamte EU mit zentraler Verwaltung. Nachteil: Die EU-Marke ist auch einheitlich angreifbar – ein Widerspruch oder eine Löschung in einem einzigen Mitgliedstaat kann das Recht insgesamt zu Fall bringen, wenn dort ein älteres Recht besteht. In diesem Fall ist eine „Umwandlung" in nationale Anmeldungen möglich.
Madrider System – Internationale Registrierung über die WIPO
Das Madrider System ermöglicht die internationale Registrierung einer Marke in derzeit über 130 Mitgliedsstaaten der World Intellectual Property Organization (WIPO). Voraussetzung ist eine bestehende Basismarke (DE-Marke oder EU-Marke). Die internationale Anmeldung erfolgt über das DPMA bzw. EUIPO als „Office of Origin" und wird an die WIPO weitergeleitet.
| Land/Region | Individuelle Gebühr (CHF, Stand 2026) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Basisgebühr (S/W-Marke) | 653 CHF | Pro Anmeldung |
| Basisgebühr (Farb-/Bildmarke) | 903 CHF | Pro Anmeldung |
| Ergänzungsgebühr je Land | 100 CHF | Standardländer |
| USA | ca. 388 CHF + Klassengebühren | Use-in-Commerce nötig |
| China | ca. 249 CHF | Erste-Anmelder-Prinzip |
| Japan | ca. 264 CHF + Klassengebühren | ohne Benutzungsnachweis |
| Schweiz | ca. 600 CHF | Nicht in EU-Marke enthalten |
Während der ersten 5 Jahre ist die internationale Registrierung von der Basismarke abhängig (sog. „Central Attack"): Wird die Basismarke gelöscht oder eingeschränkt, gilt das auch für die internationale Registrierung. Nach 5 Jahren wird die internationale Registrierung von der Basismarke unabhängig.
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Prioritätsrecht nach Pariser Verbandsübereinkunft
Das Prioritätsrecht ist eines der wichtigsten Instrumente der internationalen Markenstrategie. Nach Art. 4 der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) hat ein Anmelder, der eine Marke in einem Mitgliedsstaat angemeldet hat, das Recht, innerhalb von 6 Monaten in jedem anderen Mitgliedsstaat eine Anmeldung mit dem Zeitrang der Erstanmeldung einzureichen.
- Frist: 6 Monate ab der Erstanmeldung
- Voraussetzung: Beide Länder sind Mitglied der PVÜ (über 175 Staaten)
- Identische Marke und identisches Waren-/Dienstleistungsverzeichnis
- Prioritätsbeleg muss bei der Nachanmeldung eingereicht werden
- Zeitrang gilt für absolute und relative Schutzhindernisse
- Auch Madrider System nutzt PVÜ-Priorität
Praktische Bedeutung: Wer am 1. Januar in Deutschland anmeldet und am 1. Juli in den USA, gilt in den USA so, als hätte er bereits am 1. Januar angemeldet. Spätere Anmeldungen Dritter zwischen 1. Januar und 1. Juli werden nachrangig. Das Prioritätsrecht muss bei der späteren Anmeldung ausdrücklich beansprucht werden.
Besonderheiten USA, UK & China
Die wichtigsten Exportmärkte deutscher Unternehmen haben jeweils eigene Besonderheiten im Markenrecht. In den USA gilt das „Use-in-Commerce"-Prinzip: Markenschutz setzt eine tatsächliche Benutzung im Geschäftsverkehr voraus. Eine reine Eintragung ohne Nutzung führt zur Löschung. In Großbritannien ist seit dem Brexit eine separate UK-Marke erforderlich.
| Land | Besonderheit | Empfehlung |
|---|---|---|
| USA (USPTO) | Use-in-Commerce, Section 8/15-Erklärungen | Marke nicht „auf Vorrat" anmelden |
| UK (UKIPO) | Seit Brexit eigenständig | Nationale UK-Marke nötig |
| China (CNIPA) | First-to-File, Squatting-Risiko | Vor Markteintritt anmelden |
| Schweiz (IGE) | Nicht in EU-Marke enthalten | IR-Marke oder nationale CH-Marke |
| Norwegen | Nicht in EU-Marke enthalten | IR-Marke oder NO-Anmeldung |
China verfolgt das „First-to-File"-Prinzip in besonders strenger Form. Wer in China nicht selbst zuerst anmeldet, hat es bei der Rückforderung schwer. Trademark-Squatting ist ein verbreitetes Geschäftsmodell – die präventive Anmeldung vor Markteintritt ist daher Pflicht.
Strategieentscheidung: Welcher Weg für welchen Bedarf?
Die Wahl zwischen nationaler Anmeldung, EU-Marke und IR-Marke hängt von der Anzahl relevanter Märkte, dem Budget und dem Risikoprofil ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – aber klare Faustregeln, die in den meisten Fällen tragen.
| Bedarf | Empfehlung | Gesamtkosten (Stand 2026, Schätzung) |
|---|---|---|
| Nur Deutschland | DE-Marke (DPMA) | ca. 290 € + Anwalt |
| 1–2 EU-Länder | Nationale Marken dort | ca. 1.000–2.000 € |
| EU-weit | EU-Marke (EUIPO) | ca. 1.050 € + Anwalt |
| EU + 2–3 Drittstaaten | EU-Marke + IR-Marke | ca. 3.500–6.000 € |
| Globale Marke (10+ Länder) | EU-Marke + IR-Marke (WIPO) | ca. 6.000–12.000 € |
Generell gilt: Bei Geschäftstätigkeit in mehreren EU-Staaten ist die EU-Marke wirtschaftlich. Bei zusätzlich relevanten Drittmärkten (z. B. USA, China, Schweiz) lohnt die Kombination EU-Marke + IR-Marke über die WIPO. Reine Drittstaatenmärkte ohne EU-Bezug rechtfertigen eine direkte nationale Anmeldung dort.
Benutzungszwang & Verlängerung international
In den meisten Ländern unterliegen eingetragene Marken einem Benutzungszwang. Wer die Marke nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums tatsächlich benutzt, riskiert die Löschung wegen Nichtbenutzung. Die Fristen variieren: EU und Deutschland sehen 5 Jahre vor (§ 26 MarkenG), die USA verlangen Benutzungsnachweise nach 5–6 Jahren (Section 8) und 9–10 Jahren (Section 15).
- EU-Marke / DE-Marke: Benutzungszwang nach 5 Jahren (§ 26 MarkenG, Art. 18 UMV)
- USA: Section 8 (zwischen 5. und 6. Jahr), Section 15 (zwischen 9. und 10. Jahr)
- China: 3 Jahre Benutzungszwang ab Eintragung
- Verlängerung alle 10 Jahre, in der Regel im letzten Jahr der Schutzfrist
- EU-Marke: Benutzung in einem einzigen EU-Staat reicht in der Regel
- Bei IR-Marke: Benutzung in jedem benannten Land prüfen
Die Schutzdauer beträgt international einheitlich 10 Jahre und kann unbegrenzt um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss aktiv beantragt werden – bei Versäumnis erlischt der Markenschutz endgültig. Bei der EU-Marke und IR-Marke werden Erinnerungen verschickt, ein Verlass darauf ist aber nicht ratsam.
Fazit: Internationaler Markenschutz braucht Strategie
Wer ins Ausland expandiert, sollte den Markenschutz frühzeitig planen. Die EU-Marke deckt 27 Staaten zu vergleichsweise geringen Kosten, das Madrider System ergänzt um Drittstaaten weltweit. Entscheidend sind die rechtzeitige Anmeldung vor Markteintritt, die Beachtung des Prioritätsrechts und ein konsequentes Portfolio-Management mit Blick auf Benutzungszwang und Verlängerung.
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