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    Marken- & Wettbewerbsrecht

    Internationaler Markenschutz: EU-Marke, IR-Marke & Strategie

    Marken- & Wettbewerbsrecht
    Aktualisiert: 4 Min. LesezeitVon Redaktion Gesetz-Ratgeber

    Wer im Ausland Geschäfte macht, braucht auch im Ausland Markenschutz. Da Marken territorial wirken, schützt die deutsche Eintragung nicht automatisch in anderen Ländern. Drei Wege stehen zur Verfügung: nationale Anmeldungen Land für Land, die EU-Marke beim EUIPO oder die internationale Registrierung über das Madrider System der WIPO. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Märkten, Budget und Strategie ab.

    Auf einen Blick

    1Die EU-Marke beim EUIPO kostet ab 850 € Grundgebühr und schützt einheitlich in allen 27 EU-Staaten.
    2Über das Madrider System (WIPO) ist eine internationale Registrierung in über 130 Ländern möglich.
    3Das Prioritätsrecht nach Art. 4 PVÜ sichert innerhalb von 6 Monaten den Zeitrang der Erstanmeldung.
    4Nach dem Brexit wurden EU-Marken automatisch als „Comparable Trade Marks" in UK übertragen – Neuanmeldungen brauchen UK-Marke.
    5In den USA gilt das „Use-in-Commerce"-Prinzip: Markenschutz setzt tatsächliche Benutzung voraus.
    6Die EU-Marke verlangt einen Benutzungsnachweis innerhalb von 5 Jahren – Benutzung in einem EU-Staat reicht in der Regel.

    Territorialitätsprinzip – warum eine deutsche Marke nicht reicht

    Markenrechte gelten ausschließlich im Eintragungsgebiet. Eine deutsche Marke schützt nur in Deutschland. Sobald ein Unternehmen in andere Länder exportiert, dort online verkauft oder Niederlassungen gründet, braucht es zusätzlichen Markenschutz in den Zielmärkten. Dieses Territorialitätsprinzip ergibt sich aus § 4 MarkenG und entsprechenden Regelungen des Auslands.

    Wer ohne Auslandsschutz expandiert, riskiert „Markenpiraterie": Lokale Anmelder registrieren die fremde Marke vor dem eigentlichen Inhaber. Besonders in China und einigen osteuropäischen Ländern ist dies ein verbreitetes Geschäftsmodell. Eine spätere Rückforderung ist langwierig und teuer.

    Beispiel
    Praxisfall: Ein deutscher Mittelständler mit eingetragener DE-Marke beginnt mit Export nach China. Dort wurde der Markenname bereits 2018 von einem lokalen Trademark-Squatter registriert. Folge: Der Mittelständler kann unter eigenem Namen nicht in China verkaufen und muss entweder Lizenzen erwerben oder eine andere Marke nutzen.

    Die EU-Marke (UM) beim EUIPO

    Die EU-Marke (Unionsmarke, UM) wird beim EUIPO in Alicante angemeldet und gewährt einen einheitlichen Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Anmeldung ist online möglich und in der Regel deutlich kostengünstiger als 27 nationale Anmeldungen. Der Schutz beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt 10 Jahre, verlängerbar um jeweils weitere 10 Jahre.

    KlassenGrundgebühr (Stand 2026)SchutzdauerVerlängerungsgebühr
    1 Klasse850 €10 Jahre850 €
    2 Klassen850 € + 50 € = 900 €10 Jahre900 €
    3 Klassen850 € + 200 € = 1.050 €10 Jahre1.050 €
    Jede weitere Klasse ab 4.+ 150 € pro Klasse10 Jahre+ 150 € pro Klasse

    Vorteil: Ein einziges Recht für die gesamte EU mit zentraler Verwaltung. Nachteil: Die EU-Marke ist auch einheitlich angreifbar – ein Widerspruch oder eine Löschung in einem einzigen Mitgliedstaat kann das Recht insgesamt zu Fall bringen, wenn dort ein älteres Recht besteht. In diesem Fall ist eine „Umwandlung" in nationale Anmeldungen möglich.

    Tipp
    Die EU-Marke ist in der Regel die wirtschaftlichste Lösung, sobald Sie in mindestens 3 EU-Staaten geschäftlich tätig werden wollen. Für reine Exportgeschäfte in nur 1–2 EU-Länder kann eine nationale Anmeldung dort günstiger sein.

    Madrider System – Internationale Registrierung über die WIPO

    Das Madrider System ermöglicht die internationale Registrierung einer Marke in derzeit über 130 Mitgliedsstaaten der World Intellectual Property Organization (WIPO). Voraussetzung ist eine bestehende Basismarke (DE-Marke oder EU-Marke). Die internationale Anmeldung erfolgt über das DPMA bzw. EUIPO als „Office of Origin" und wird an die WIPO weitergeleitet.

    Land/RegionIndividuelle Gebühr (CHF, Stand 2026)Bemerkung
    Basisgebühr (S/W-Marke)653 CHFPro Anmeldung
    Basisgebühr (Farb-/Bildmarke)903 CHFPro Anmeldung
    Ergänzungsgebühr je Land100 CHFStandardländer
    USAca. 388 CHF + KlassengebührenUse-in-Commerce nötig
    Chinaca. 249 CHFErste-Anmelder-Prinzip
    Japanca. 264 CHF + Klassengebührenohne Benutzungsnachweis
    Schweizca. 600 CHFNicht in EU-Marke enthalten

    Während der ersten 5 Jahre ist die internationale Registrierung von der Basismarke abhängig (sog. „Central Attack"): Wird die Basismarke gelöscht oder eingeschränkt, gilt das auch für die internationale Registrierung. Nach 5 Jahren wird die internationale Registrierung von der Basismarke unabhängig.

    Warnung
    Wegen des „Central Attack"-Risikos in den ersten 5 Jahren sollte die Basismarke besonders sorgfältig recherchiert sein. Eine Löschung der Basismarke kann dazu führen, dass auch alle internationalen Erstreckungen wegfallen – mit erheblichen Folgekosten.

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    Das Prioritätsrecht ist eines der wichtigsten Instrumente der internationalen Markenstrategie. Nach Art. 4 der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) hat ein Anmelder, der eine Marke in einem Mitgliedsstaat angemeldet hat, das Recht, innerhalb von 6 Monaten in jedem anderen Mitgliedsstaat eine Anmeldung mit dem Zeitrang der Erstanmeldung einzureichen.

    • Frist: 6 Monate ab der Erstanmeldung
    • Voraussetzung: Beide Länder sind Mitglied der PVÜ (über 175 Staaten)
    • Identische Marke und identisches Waren-/Dienstleistungsverzeichnis
    • Prioritätsbeleg muss bei der Nachanmeldung eingereicht werden
    • Zeitrang gilt für absolute und relative Schutzhindernisse
    • Auch Madrider System nutzt PVÜ-Priorität

    Praktische Bedeutung: Wer am 1. Januar in Deutschland anmeldet und am 1. Juli in den USA, gilt in den USA so, als hätte er bereits am 1. Januar angemeldet. Spätere Anmeldungen Dritter zwischen 1. Januar und 1. Juli werden nachrangig. Das Prioritätsrecht muss bei der späteren Anmeldung ausdrücklich beansprucht werden.

    Beispiel
    Praxisbeispiel: Ein deutsches Startup meldet seine Marke am 15. Januar 2026 beim DPMA an. Am 10. Juli 2026 erfolgt unter Inanspruchnahme der DE-Priorität eine internationale Registrierung über die WIPO. In allen benannten Ländern gilt die Priorität vom 15. Januar 2026 – jüngere Anmeldungen Dritter werden nachrangig behandelt.

    Besonderheiten USA, UK & China

    Die wichtigsten Exportmärkte deutscher Unternehmen haben jeweils eigene Besonderheiten im Markenrecht. In den USA gilt das „Use-in-Commerce"-Prinzip: Markenschutz setzt eine tatsächliche Benutzung im Geschäftsverkehr voraus. Eine reine Eintragung ohne Nutzung führt zur Löschung. In Großbritannien ist seit dem Brexit eine separate UK-Marke erforderlich.

    LandBesonderheitEmpfehlung
    USA (USPTO)Use-in-Commerce, Section 8/15-ErklärungenMarke nicht „auf Vorrat" anmelden
    UK (UKIPO)Seit Brexit eigenständigNationale UK-Marke nötig
    China (CNIPA)First-to-File, Squatting-RisikoVor Markteintritt anmelden
    Schweiz (IGE)Nicht in EU-Marke enthaltenIR-Marke oder nationale CH-Marke
    NorwegenNicht in EU-Marke enthaltenIR-Marke oder NO-Anmeldung

    China verfolgt das „First-to-File"-Prinzip in besonders strenger Form. Wer in China nicht selbst zuerst anmeldet, hat es bei der Rückforderung schwer. Trademark-Squatting ist ein verbreitetes Geschäftsmodell – die präventive Anmeldung vor Markteintritt ist daher Pflicht.

    Warnung
    Markenpiraterie und Trademark-Squatting sind in einigen Ländern (insbesondere China und einigen osteuropäischen Staaten) ein etabliertes Geschäftsmodell. Wer dort expandieren will, sollte mindestens 12 Monate vor Markteintritt anmelden – sonst drohen Lizenzforderungen oder der vollständige Verlust des Markennamens.

    Strategieentscheidung: Welcher Weg für welchen Bedarf?

    Die Wahl zwischen nationaler Anmeldung, EU-Marke und IR-Marke hängt von der Anzahl relevanter Märkte, dem Budget und dem Risikoprofil ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – aber klare Faustregeln, die in den meisten Fällen tragen.

    BedarfEmpfehlungGesamtkosten (Stand 2026, Schätzung)
    Nur DeutschlandDE-Marke (DPMA)ca. 290 € + Anwalt
    1–2 EU-LänderNationale Marken dortca. 1.000–2.000 €
    EU-weitEU-Marke (EUIPO)ca. 1.050 € + Anwalt
    EU + 2–3 DrittstaatenEU-Marke + IR-Markeca. 3.500–6.000 €
    Globale Marke (10+ Länder)EU-Marke + IR-Marke (WIPO)ca. 6.000–12.000 €

    Generell gilt: Bei Geschäftstätigkeit in mehreren EU-Staaten ist die EU-Marke wirtschaftlich. Bei zusätzlich relevanten Drittmärkten (z. B. USA, China, Schweiz) lohnt die Kombination EU-Marke + IR-Marke über die WIPO. Reine Drittstaatenmärkte ohne EU-Bezug rechtfertigen eine direkte nationale Anmeldung dort.

    Tipp
    Nutzen Sie das Prioritätsrecht: Erst eine günstige nationale oder EU-Anmeldung als „Anker" einreichen, dann innerhalb von 6 Monaten die internationalen Erstreckungen anmelden. So bleiben Sie zeitlich flexibel, ohne den Schutzbeginn zu verlieren.

    Benutzungszwang & Verlängerung international

    In den meisten Ländern unterliegen eingetragene Marken einem Benutzungszwang. Wer die Marke nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums tatsächlich benutzt, riskiert die Löschung wegen Nichtbenutzung. Die Fristen variieren: EU und Deutschland sehen 5 Jahre vor (§ 26 MarkenG), die USA verlangen Benutzungsnachweise nach 5–6 Jahren (Section 8) und 9–10 Jahren (Section 15).

    • EU-Marke / DE-Marke: Benutzungszwang nach 5 Jahren (§ 26 MarkenG, Art. 18 UMV)
    • USA: Section 8 (zwischen 5. und 6. Jahr), Section 15 (zwischen 9. und 10. Jahr)
    • China: 3 Jahre Benutzungszwang ab Eintragung
    • Verlängerung alle 10 Jahre, in der Regel im letzten Jahr der Schutzfrist
    • EU-Marke: Benutzung in einem einzigen EU-Staat reicht in der Regel
    • Bei IR-Marke: Benutzung in jedem benannten Land prüfen

    Die Schutzdauer beträgt international einheitlich 10 Jahre und kann unbegrenzt um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung muss aktiv beantragt werden – bei Versäumnis erlischt der Markenschutz endgültig. Bei der EU-Marke und IR-Marke werden Erinnerungen verschickt, ein Verlass darauf ist aber nicht ratsam.

    Tipp
    Führen Sie ein „Markenportfolio-Management": Eine zentrale Übersicht aller eingetragenen Marken mit Anmelde- und Verlängerungsdatum. Spezialisierte Anwaltskanzleien bieten Markenüberwachungs-Services ab ca. 200 €/Jahr und Marke an.

    Fazit: Internationaler Markenschutz braucht Strategie

    Wer ins Ausland expandiert, sollte den Markenschutz frühzeitig planen. Die EU-Marke deckt 27 Staaten zu vergleichsweise geringen Kosten, das Madrider System ergänzt um Drittstaaten weltweit. Entscheidend sind die rechtzeitige Anmeldung vor Markteintritt, die Beachtung des Prioritätsrechts und ein konsequentes Portfolio-Management mit Blick auf Benutzungszwang und Verlängerung.

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