Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Der Grad der Behinderung (GdB) und die zugehörigen Merkzeichen eröffnen zahlreiche Nachteilsausgleiche – vom Steuerfreibetrag über den besonderen Kündigungsschutz bis zum kostenlosen ÖPNV. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie den GdB beantragen, welche Merkzeichen es gibt und welche konkreten Vorteile Ihnen zustehen.
Auf einen Blick
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 2 SGB IX). Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Bei mehreren Beeinträchtigungen werden die einzelnen GdB-Werte nicht einfach addiert, sondern es wird ein Gesamt-GdB unter Berücksichtigung der wechselseitigen Auswirkungen gebildet.
Der GdB bildet die Gesamtauswirkung aller Funktionsbeeinträchtigungen ab, nicht die einzelne Diagnose. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können unterschiedliche GdB-Werte erhalten, je nach konkreter Funktionseinschränkung. Grundlage der Bewertung sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
GdB beantragen – Schritt für Schritt
Den Antrag auf Feststellung des GdB stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt oder Landesamt für soziale Dienste. In vielen Bundesländern ist der Antrag auch online möglich. Entscheidend für den Erfolg ist die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen: Fügen Sie dem Antrag alle relevanten ärztlichen Befunde, OP-Berichte und Arztbriefe bei. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.
- Ärztliche Befunde und Diagnosen zusammenstellen
- Antragsformular ausfüllen – Einschränkungen im Alltag detailliert schildern
- Befunde, OP-Berichte und Arztbriefe dem Antrag beifügen
- Antrag beim Versorgungsamt einreichen
- Bescheid prüfen und bei zu niedrigem GdB innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
Merkzeichen und ihre Bedeutung
Neben dem GdB können im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen eingetragen werden, die zusätzliche Nachteilsausgleiche gewähren. Die Merkzeichen werden anhand spezifischer gesundheitlicher Voraussetzungen vergeben und eröffnen jeweils eigene Rechte und Vergünstigungen.
| Merkzeichen | Bedeutung | Wichtigste Vorteile |
|---|---|---|
| G | Erheblich gehbehindert | Freifahrt ÖPNV (mit Wertmarke) oder Kfz-Steuerermäßigung 50 % |
| aG | Außergewöhnlich gehbehindert | Behindertenparkplatz, Kfz-Steuerbefreiung |
| H | Hilflos | Steuerfreibetrag 7.400 Euro, Kfz-Steuerbefreiung |
| Bl | Blind | Blindengeld, Kfz-Steuerbefreiung, Freifahrt |
| B | Begleitperson erforderlich | Begleitperson fährt kostenfrei im ÖPNV |
| RF | Rundfunkbeitragsermäßigung | Ermäßigter Rundfunkbeitrag |
| TBl | Taubblind | Umfassende Nachteilsausgleiche |
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Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX: Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Außerdem haben Schwerbehinderte Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr (§ 208 SGB IX). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz behinderungsgerecht zu gestalten. Bereits ab GdB 30 kann eine Gleichstellung beantragt werden (§ 2 Abs. 3 SGB IX), die den Kündigungsschutz gewährt.
Der besondere Kündigungsschutz gilt erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und nicht bei befristeten Verträgen, die auslaufen. In der Probezeit greift er ebenfalls nicht.
Steuerliche Vorteile
Menschen mit Behinderung können den Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) geltend machen – einen jährlichen Steuerfreibetrag, der nach GdB gestaffelt ist. Er ersetzt den Einzelnachweis behinderungsbedingter Kosten. Zusätzlich können bei Merkzeichen G oder aG Fahrtkosten pauschal abgesetzt werden. Bei Merkzeichen H oder Bl beträgt der Pauschbetrag 7.400 Euro.
| GdB | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 Euro |
| 30 | 620 Euro |
| 40 | 860 Euro |
| 50 | 1.140 Euro |
| 60 | 1.440 Euro |
| 70 | 1.780 Euro |
| 80 | 2.120 Euro |
| 90 | 2.460 Euro |
| 100 | 2.840 Euro |
| Merkzeichen H oder Bl | 7.400 Euro |
Mobilität und ÖPNV
Menschen mit Merkzeichen G, aG, H oder Bl können eine Wertmarke erwerben und damit den gesamten ÖPNV im Nahverkehr bundesweit kostenfrei nutzen. Die Wertmarke kostet 46 Euro pro Halbjahr oder 91 Euro pro Jahr; bei Merkzeichen H oder Bl ist sie kostenfrei. Alternativ zur Freifahrt können Personen mit Merkzeichen G eine 50-prozentige Kfz-Steuerermäßigung wählen. Bei Merkzeichen aG oder Bl gibt es einen Behindertenparkausweis.
Widerspruch gegen den GdB-Bescheid
Gegen den GdB-Feststellungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist kostenfrei und wird beim Versorgungsamt eingereicht. Begründen Sie den Widerspruch mit ärztlichen Befunden, die Ihre Einschränkungen belegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben – auch das ist kostenfrei.
Die Erfolgsquote bei Widersprüchen und Klagen im Schwerbehindertenrecht ist vergleichsweise hoch – viele Erstbescheide bewerten den GdB zu niedrig. Im Klageverfahren wird ein unabhängiges Gutachten erstellt.
Gleichstellung und GdB unter 50
Auch mit einem GdB von 30 oder 40 können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den besonderen Kündigungsschutz erhalten: durch eine Gleichstellung (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Voraussetzung ist, dass Sie ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten könnten. Die Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt – nicht beim Versorgungsamt.
| GdB | Status | Kündigungsschutz | Zusatzurlaub | Steuerpauschbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 20–30 | – | Nein | Nein | Ja |
| 30–40 (gleichgestellt) | Gleichgestellt | Ja | Nein | Ja |
| 50+ | Schwerbehindert | Ja | 5 Tage | Ja |
Fazit
Ein anerkannter GdB eröffnet zahlreiche Nachteilsausgleiche, die vielen Betroffenen nicht bekannt sind. Stellen Sie den Antrag frühzeitig und sorgfältig, nutzen Sie die Widerspruchsmöglichkeit bei zu niedrigem GdB und informieren Sie sich über alle Ihnen zustehenden Leistungen. Die Beratung bei Sozialverbänden und dem Versorgungsamt ist kostenfrei.
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