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    Sozialrecht

    Bürgergeld 2026: Anspruch, Höhe, Antrag & Sanktionen

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    Aktualisiert: 4 Min. LesezeitVon Redaktion Gesetz-Ratgeber

    Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Seit der Einführung 2023 hat sich einiges geändert – insbesondere bei Regelsätzen, Karenzzeiten und Sanktionen. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch die Leistungen 2026 sind und wie Sie den Antrag stellen.

    Auf einen Blick

    1Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Personen zwischen 15 und Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können (§ 7 SGB II).
    2Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 Euro monatlich (2026).
    3Zusätzlich zum Regelsatz werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen (§ 22 SGB II).
    4In den ersten 12 Monaten gilt eine Karenzzeit: Vermögen bis 40.000 Euro wird nicht berücksichtigt, die bisherige Wohnung gilt als angemessen.
    5Bei Pflichtverletzungen können Sanktionen verhängt werden – maximal 30 % des Regelsatzes.
    6Der Antrag wird beim örtlichen Jobcenter gestellt und gilt rückwirkend ab dem Ersten des Antragsmonats.

    Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

    Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich alle erwerbsfähigen Personen zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind (§ 7 SGB II). Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern kann. Dabei wird nicht nur die Einzelperson betrachtet, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft – also Partner und im Haushalt lebende minderjährige Kinder.

    EU-Bürger haben erst nach fünf Jahren Aufenthalt oder bei bestehender Erwerbstätigkeit Anspruch. Studierende sind grundsätzlich vom Bürgergeld ausgeschlossen, da BAföG vorrangig ist. Nicht erwerbsfähige Personen erhalten statt Bürgergeld Sozialhilfe nach SGB XII.

    Tipp
    Auch wer arbeitet, kann Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld haben, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Prüfen Sie Ihren Anspruch – viele Geringverdiener verschenken Leistungen, weil sie keinen Antrag stellen.

    Regelsätze und Mehrbedarfe 2026

    Die Höhe des Bürgergeldes richtet sich nach den Regelbedarfsstufen, die jährlich angepasst werden. Der Regelsatz soll den laufenden Lebensunterhalt abdecken – Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zusätzlich gibt es Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen: Schwangere ab der 13. Woche erhalten 17 % Mehrbedarf, Alleinerziehende je nach Kinderzahl 12-60 %, Menschen mit Behinderung 35 %.

    RegelbedarfsstufePersonenkreisRegelsatz 2026
    Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 Euro
    Stufe 2Paare (je Partner)506 Euro
    Stufe 3Erwachsene in Einrichtungen451 Euro
    Stufe 4Jugendliche 14–17 Jahre471 Euro
    Stufe 5Kinder 6–13 Jahre390 Euro
    Stufe 6Kinder 0–5 Jahre357 Euro
    Beispiel
    Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (4 und 10 Jahre): Regelbedarf = 563 Euro + 357 Euro + 390 Euro = 1.310 Euro. Dazu Mehrbedarf Alleinerziehend (36 % von 563 Euro = ca. 203 Euro) + Kosten der Unterkunft. Gesamtanspruch: ca. 1.513 Euro plus Miete.

    Kosten der Unterkunft und Heizung

    Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, sofern diese angemessen sind (§ 22 SGB II). Was als angemessen gilt, hängt vom Wohnort und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten übernommen – unabhängig von der Angemessenheit. Danach prüft das Jobcenter und kann eine Kostensenkung verlangen.

    HaushaltAngemessene FlächeAngemessene Kaltmiete (ca.)
    1 Person45–50 m²400–550 Euro
    2 Personen60–65 m²500–650 Euro
    3 Personen75–80 m²600–750 Euro
    4 Personen85–95 m²700–850 Euro
    Warnung
    Nach Ablauf der 12-monatigen Karenzzeit prüft das Jobcenter, ob Ihre Wohnung 'angemessen' ist. Sind die Kosten zu hoch, werden Sie zur Kostensenkung aufgefordert – ggf. müssen Sie umziehen. Die Angemessenheitsgrenzen variieren stark je nach Wohnort.

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    Einkommen und Vermögen

    Eigenes Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet – allerdings gibt es Freibeträge, die einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit schaffen sollen. Die ersten 100 Euro brutto sind komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 % frei, zwischen 520 und 1.000 Euro weitere 10 %. Beim Vermögen gilt in der Karenzzeit ein Freibetrag von 40.000 Euro für den Antragsteller plus 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

    BruttoeinkommenFreibetragAnrechnung
    Bis 100 Euro100 Euro (komplett frei)0 Euro
    100–520 Euro100 Euro + 20 %80 % Anrechnung
    520–1.000 EuroVorherige + 10 %90 % Anrechnung
    1.000–1.200 Euro (ohne Kind)Vorherige + 0 %100 % Anrechnung
    1.000–1.500 Euro (mit Kind)Vorherige + 0 %100 % Anrechnung
    Beispiel
    Sie verdienen 800 Euro brutto neben dem Bürgergeld. Freibetrag: 100 Euro + 20 % von 420 Euro (84 Euro) + 10 % von 280 Euro (28 Euro) = 212 Euro. Angerechnet werden 588 Euro – Ihr Bürgergeld wird um diesen Betrag gekürzt.

    Antrag stellen – Schritt für Schritt

    Den Antrag auf Bürgergeld stellen Sie beim örtlich zuständigen Jobcenter. Sie können persönlich vorsprechen, den Antrag schriftlich einreichen oder in vielen Regionen auch online stellen. Wichtig: Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wird. Ein formloses Schreiben oder ein Anruf genügen zunächst zur Fristwahrung – die vollständigen Unterlagen können Sie nachreichen.

    1. Termin beim Jobcenter vereinbaren oder formlos Antrag stellen (fristwahrend)
    2. Antragsformular vollständig ausfüllen
    3. Unterlagen zusammenstellen: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Einkommensnachweise
    4. Unterlagen beim Jobcenter einreichen
    5. Bescheid prüfen und bei Fehlern innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
    Tipp
    Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – er gilt rückwirkend ab dem Ersten des Antragsmonats. Ein formloses Schreiben oder ein Anruf genügen zunächst zur Fristwahrung. Die vollständigen Unterlagen können Sie nachreichen.

    Sanktionen und Pflichtverletzungen

    Wer Bürgergeld bezieht, hat Mitwirkungspflichten: Sie müssen an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen, sich um Arbeit bemühen und Vereinbarungen mit dem Jobcenter einhalten. Bei Pflichtverletzungen kann das Jobcenter Sanktionen verhängen. Die Leistungsminderung beträgt bei der ersten Pflichtverletzung 10 % des Regelsatzes für einen Monat, bei der zweiten 20 % für zwei Monate und bei der dritten 30 % für drei Monate. Die Kosten der Unterkunft bleiben in jedem Fall unberührt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 entschieden, dass Sanktionen über 30 % des Regelsatzes verfassungswidrig sind. Das Bürgergeld-Gesetz hat die Sanktionsregelungen entsprechend angepasst. Bei jeder Sanktion muss eine Härtefallprüfung stattfinden.

    Warnung
    Ignorieren Sie Aufforderungen des Jobcenters nicht – auch wenn Sie die Maßnahme für sinnlos halten. Legen Sie stattdessen formell Widerspruch ein. Wer einfach nicht erscheint, riskiert Leistungskürzungen von bis zu 30 % des Regelsatzes.

    Widerspruch und Klage gegen Bescheide

    Gegen jeden Bescheid des Jobcenters können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Der Widerspruch ist kostenfrei und muss schriftlich beim Jobcenter eingehen. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben – auch das ist für Leistungsempfänger kostenfrei. Häufige Fehler in Bescheiden betreffen die Berechnung der Kosten der Unterkunft, die Einkommensanrechnung und die Berücksichtigung von Mehrbedarfen.

    Tipp
    Fast jeder dritte Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheide ist erfolgreich. Prüfen Sie jeden Bescheid sorgfältig – besonders die Berechnung der Kosten der Unterkunft und die Einkommensanrechnung. Widerspruch und Klage sind für Leistungsempfänger kostenfrei.

    Fazit

    Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum und bietet mit Karenzzeiten und Freibeträgen mehr Spielraum als das frühere Hartz IV. Prüfen Sie Ihren Anspruch auch bei geringem Einkommen, stellen Sie den Antrag frühzeitig und legen Sie bei fehlerhaften Bescheiden Widerspruch ein – das ist kostenfrei und lohnt sich häufig.

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