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    Sozialrecht

    Gesetzliche Rente 2026: Anspruch, Berechnung & Renteneintritt

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    Aktualisiert: 4 Min. LesezeitVon Redaktion Gesetz-Ratgeber

    Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Doch wann kann ich in Rente gehen, wie hoch wird meine Rente sein und welche Sonderregelungen gelten? Die Rentenberechnung ist komplex, aber die Grundprinzipien lassen sich verstehen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Rentenarten, die Berechnung und aktuelle Änderungen 2026.

    Auf einen Blick

    1Das reguläre Renteneintrittsalter steigt schrittweise auf 67 Jahre (§ 35 SGB VI) – für den Jahrgang 1964 und später.
    2Die Rente berechnet sich aus Entgeltpunkten × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (39,32 Euro, 2026 angeglichen).
    3Für die Regelaltersrente sind mindestens 5 Jahre Beitragszeit (Wartezeit) erforderlich.
    4Die Rente nach 45 Beitragsjahren ermöglicht einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge.
    5Jeder Monat Frührente kostet 0,3 % Abschlag – maximal 14,4 % bei 4 Jahren vorzeitigem Eintritt.
    6Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei vorgezogenen Altersrenten.

    Rentenarten im Überblick

    Das deutsche Rentensystem kennt verschiedene Rentenarten mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die wichtigste ist die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI), die nach Erreichen der Regelaltersgrenze und mindestens 5 Jahren Beitragszeit gezahlt wird. Daneben gibt es Altersrenten für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) und für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre), die einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) sichert Versicherte ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

    RentenartWartezeitEintrittsalterAbschläge
    Regelaltersrente5 Jahre67 Jahre (ab Jg. 1964)Keine
    Langjährig Versicherte35 Jahre67 (mit Abschlag ab 63)0,3 %/Monat
    Besonders langjährig Vers.45 Jahre65 (ab Jg. 1964)Keine
    Volle Erwerbsminderung5 JahreVor RegelalterJa (max. 10,8 %)
    Teilw. Erwerbsminderung5 JahreVor RegelalterJa
    Witwen-/Witwerrente5 Jahre (Verstorbener)SofortKeine
    Tipp
    Prüfen Sie frühzeitig Ihr Rentenkonto auf Vollständigkeit. Fehlende Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung, Pflege) können nachträglich anerkannt werden und erhöhen Ihre Rente.

    Rentenberechnung – die Rentenformel

    Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus einer einfachen Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Entgeltpunkte spiegeln Ihr Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst wider – wer genau durchschnittlich verdient, erhält pro Jahr einen Entgeltpunkt. Der Zugangsfaktor beträgt bei Renteneintritt zum Regelalter 1,0 und wird bei Frührente um 0,003 pro Monat reduziert. Der aktuelle Rentenwert liegt 2025 bei 39,32 Euro.

    FaktorBedeutungWert 2026
    EntgeltpunkteEigener Verdienst / Durchschnittsverdienst pro JahrIndividuell
    Zugangsfaktor1,0 bei Regelalter; −0,003 pro Monat früherIndividuell
    Rentenartfaktor1,0 (Altersrente), 0,5 (teil. EM), 0,55 (Witwe klein)Je nach Rentenart
    Aktueller RentenwertGeldwert eines Entgeltpunktes39,32 Euro
    Beispiel
    Ein Durchschnittsverdiener (1 Entgeltpunkt pro Jahr) arbeitet 40 Jahre: 40 EP × 1,0 × 1,0 × 39,32 Euro = 1.572,80 Euro Bruttorente pro Monat. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab (ca. 11 %).

    Renteneintrittsalter und Frührente

    Die Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1964 und später gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Wer mindestens 35 Jahre Beitragszeit hat, kann bereits ab 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Eintritts. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist für den Jahrgang 1964 ab 65 Jahren möglich.

    GeburtsjahrRegelaltersgrenzeRente nach 45 Jahren ab
    195866 Jahre64 Jahre
    196066 Jahre + 4 Monate64 Jahre + 4 Monate
    196266 Jahre + 8 Monate64 Jahre + 8 Monate
    1964+67 Jahre65 Jahre
    Warnung
    Jeder Monat Frührente kostet Sie 0,3 % Ihrer Rente – und zwar dauerhaft, nicht nur bis zum Regelalter. Bei 3 Jahren Frührente sind das 10,8 % weniger Rente für den Rest Ihres Lebens. Rechnen Sie genau nach, ob sich das lohnt.

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    Erwerbsminderungsrente

    Die Erwerbsminderungsrente schützt Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können (§ 43 SGB VI). Es gibt zwei Stufen: volle Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig) und teilweise Erwerbsminderung (3 bis unter 6 Stunden). Voraussetzung sind mindestens 5 Jahre Wartezeit und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung.

    Die Erwerbsminderungsrente ist oft deutlich niedriger als erwartet – die durchschnittliche Rente liegt bei nur ca. 950 Euro brutto. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung ist daher grundsätzlich sinnvoll.

    Warnung
    Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt bei nur ca. 950 Euro brutto. Das reicht selten zum Leben. Prüfen Sie frühzeitig, ob eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist – je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto günstiger.

    Hinzuverdienst und Flexi-Rente

    Seit Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr – Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bei der Erwerbsminderungsrente gelten allerdings weiterhin Grenzen: Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei drei Achteln der Bezugsgröße, bei teilweiser Erwerbsminderung bei sechs Achteln. Die Teilrente bietet eine flexible Gestaltungsoption für den Übergang in den Ruhestand.

    Tipp
    Seit 2023 können Sie bei vorgezogenen Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen. Bei der Erwerbsminderungsrente gelten aber weiterhin Grenzen. Prüfen Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger die konkreten Beträge.

    Renteninformation und Kontenklärung

    Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Versicherte mit mindestens 5 Beitragsjahren jährlich eine Renteninformation per Post. Sie zeigt die aktuelle Rentenanwartschaft, die hochgerechnete Rente bei weiterem Verdienst sowie die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente. Die detailliertere Rentenauskunft erhalten Sie auf Antrag. Besonders wichtig ist die Kontenklärung: Dabei werden alle rentenrelevanten Zeiten vollständig erfasst.

    • Aktuelle Rentenanwartschaft bei sofortigem Rentenbeginn
    • Hochgerechnete Rente bei weiterem Verdienst bis zum Regelalter
    • Höhe der Erwerbsminderungsrente
    • Hinweis auf eine mögliche Versorgungslücke
    Tipp
    Lassen Sie Ihr Rentenkonto spätestens mit 45 Jahren klären. Fehlende Zeiten (Studium, Auslandsaufenthalte, Kindererziehung) können nachträglich berücksichtigt werden. Die Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenfrei.

    Rentenbesteuerung

    Die gesetzliche Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung – der steuerpflichtige Anteil steigt mit jedem Rentnerjahrgang. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 % der Rente versteuern; der verbleibende Anteil von 16,5 % bleibt dauerhaft steuerfrei. Ab 2040 wird die Rente zu 100 % besteuert. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Höhe der Gesamteinkünfte und dem Grundfreibetrag (11.784 Euro in 2025) ab.

    RentenbeginnBesteuerungsanteilSteuerfreibetrag
    202080 %20 % dauerhaft steuerfrei
    202383 %17 % dauerhaft steuerfrei
    202583,5 %16,5 % dauerhaft steuerfrei
    2040100 %0 %
    Beispiel
    Sie gehen 2025 in Rente, Bruttorente 1.500 Euro pro Monat (18.000 Euro pro Jahr). Steuerpflichtiger Anteil: 83,5 % = 15.030 Euro. Abzüglich Kranken-/Pflegeversicherung (ca. 1.980 Euro) und Grundfreibetrag (11.784 Euro) verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 1.266 Euro – in diesem Fall fällt kaum Steuer an.

    Fazit

    Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Renteninformation, klären Sie Ihr Rentenkonto und rechnen Sie frühzeitig durch, ob und wann ein vorzeitiger Renteneintritt für Sie infrage kommt. Die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bietet neue Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang.

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