Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Doch wann kann ich in Rente gehen, wie hoch wird meine Rente sein und welche Sonderregelungen gelten? Die Rentenberechnung ist komplex, aber die Grundprinzipien lassen sich verstehen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Rentenarten, die Berechnung und aktuelle Änderungen 2026.
Auf einen Blick
Rentenarten im Überblick
Das deutsche Rentensystem kennt verschiedene Rentenarten mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die wichtigste ist die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI), die nach Erreichen der Regelaltersgrenze und mindestens 5 Jahren Beitragszeit gezahlt wird. Daneben gibt es Altersrenten für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) und für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre), die einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) sichert Versicherte ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
| Rentenart | Wartezeit | Eintrittsalter | Abschläge |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre | 67 Jahre (ab Jg. 1964) | Keine |
| Langjährig Versicherte | 35 Jahre | 67 (mit Abschlag ab 63) | 0,3 %/Monat |
| Besonders langjährig Vers. | 45 Jahre | 65 (ab Jg. 1964) | Keine |
| Volle Erwerbsminderung | 5 Jahre | Vor Regelalter | Ja (max. 10,8 %) |
| Teilw. Erwerbsminderung | 5 Jahre | Vor Regelalter | Ja |
| Witwen-/Witwerrente | 5 Jahre (Verstorbener) | Sofort | Keine |
Rentenberechnung – die Rentenformel
Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus einer einfachen Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Entgeltpunkte spiegeln Ihr Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst wider – wer genau durchschnittlich verdient, erhält pro Jahr einen Entgeltpunkt. Der Zugangsfaktor beträgt bei Renteneintritt zum Regelalter 1,0 und wird bei Frührente um 0,003 pro Monat reduziert. Der aktuelle Rentenwert liegt 2025 bei 39,32 Euro.
| Faktor | Bedeutung | Wert 2026 |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte | Eigener Verdienst / Durchschnittsverdienst pro Jahr | Individuell |
| Zugangsfaktor | 1,0 bei Regelalter; −0,003 pro Monat früher | Individuell |
| Rentenartfaktor | 1,0 (Altersrente), 0,5 (teil. EM), 0,55 (Witwe klein) | Je nach Rentenart |
| Aktueller Rentenwert | Geldwert eines Entgeltpunktes | 39,32 Euro |
Renteneintrittsalter und Frührente
Die Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1964 und später gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Wer mindestens 35 Jahre Beitragszeit hat, kann bereits ab 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Eintritts. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist für den Jahrgang 1964 ab 65 Jahren möglich.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Rente nach 45 Jahren ab |
|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 64 Jahre |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 64 Jahre + 4 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 64 Jahre + 8 Monate |
| 1964+ | 67 Jahre | 65 Jahre |
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Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente schützt Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können (§ 43 SGB VI). Es gibt zwei Stufen: volle Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig) und teilweise Erwerbsminderung (3 bis unter 6 Stunden). Voraussetzung sind mindestens 5 Jahre Wartezeit und 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung.
Die Erwerbsminderungsrente ist oft deutlich niedriger als erwartet – die durchschnittliche Rente liegt bei nur ca. 950 Euro brutto. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung ist daher grundsätzlich sinnvoll.
Hinzuverdienst und Flexi-Rente
Seit Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr – Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bei der Erwerbsminderungsrente gelten allerdings weiterhin Grenzen: Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei drei Achteln der Bezugsgröße, bei teilweiser Erwerbsminderung bei sechs Achteln. Die Teilrente bietet eine flexible Gestaltungsoption für den Übergang in den Ruhestand.
Renteninformation und Kontenklärung
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Versicherte mit mindestens 5 Beitragsjahren jährlich eine Renteninformation per Post. Sie zeigt die aktuelle Rentenanwartschaft, die hochgerechnete Rente bei weiterem Verdienst sowie die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente. Die detailliertere Rentenauskunft erhalten Sie auf Antrag. Besonders wichtig ist die Kontenklärung: Dabei werden alle rentenrelevanten Zeiten vollständig erfasst.
- Aktuelle Rentenanwartschaft bei sofortigem Rentenbeginn
- Hochgerechnete Rente bei weiterem Verdienst bis zum Regelalter
- Höhe der Erwerbsminderungsrente
- Hinweis auf eine mögliche Versorgungslücke
Rentenbesteuerung
Die gesetzliche Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung – der steuerpflichtige Anteil steigt mit jedem Rentnerjahrgang. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 % der Rente versteuern; der verbleibende Anteil von 16,5 % bleibt dauerhaft steuerfrei. Ab 2040 wird die Rente zu 100 % besteuert. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von der Höhe der Gesamteinkünfte und dem Grundfreibetrag (11.784 Euro in 2025) ab.
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuerfreibetrag |
|---|---|---|
| 2020 | 80 % | 20 % dauerhaft steuerfrei |
| 2023 | 83 % | 17 % dauerhaft steuerfrei |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % dauerhaft steuerfrei |
| 2040 | 100 % | 0 % |
Fazit
Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Renteninformation, klären Sie Ihr Rentenkonto und rechnen Sie frühzeitig durch, ob und wann ein vorzeitiger Renteneintritt für Sie infrage kommt. Die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bietet neue Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang.
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