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    Uwe Lenhart – Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht
    Gastautor

    Uwe Lenhart

    Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht

    LEHNHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

    Der bekannteste Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deutschland.

    Über Uwe

    Uwe Lenhart ist Rechtsanwalt mit Sitz in Frankfurt am Main und Partner der Kanzlei LEHNHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte. Seit dem Jahr 2000 ist er anwaltlich tätig, seit 2005 trägt er die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Verkehrsrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrecht sowie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

    Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Uwe Lenhart in den Vorprüfungsausschuss für die Verleihung des Fachanwaltstitels Verkehrsrecht berufen – ein Gremium, das die fachliche Qualifikation künftiger Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht bewertet. Er ist regelmäßig als Verteidiger in bundesweiten Verfahren tätig und in juristischen Fachmedien präsent.

    Schwerpunkte

    Verkehrsrecht
    Verkehrsstrafrecht
    Fahrerlaubnisrecht
    Ordnungswidrigkeitenrecht
    Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

    Werdegang

    • 1995 – Erste juristische Staatsprüfung
    • 1998 – Zweite juristische Staatsprüfung
    • Seit Januar 2000 – Tätigkeit als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Frankfurt am Main
    • 2005 – Verleihung der Fachanwaltstitel für Strafrecht und für Verkehrsrecht
    • Berufung in den Vorprüfungsausschuss der RAK Frankfurt für den Fachanwalt Verkehrsrecht

    Mitgliedschaften

    • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    • Deutsche Strafverteidiger e.V.
    • Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

    Kontakt & Kanzlei

    LEHNHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

    Frankfurt am Main

    Telefon: 069-95929900

    E-Mail: info@ll-anwaelte.de

    Profil auf der Kanzleiseite →

    Beiträge von Uwe Lenhart (2)

    Hinweis zu Gastbeiträgen: Uwe Lenhart verfasst als Gastautor ausgewählte Fachbeiträge für Gesetz-Ratgeber. Die Inhalte werden redaktionell geprüft und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Weitere Informationen zur redaktionellen Arbeit finden Sie in unserer Methodik.

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.