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    Verkehrsrecht

    Führerscheinentzug & MPU – Ablauf, Kosten und Vorbereitung

    Verkehrsrecht
    Aktualisiert: 4 Min. LesezeitVon Uwe Lenhart, LEHNHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

    Der Entzug der Fahrerlaubnis trifft Betroffene oft hart – beruflich wie privat. Doch der Weg zurück zum Führerschein ist möglich, erfordert aber Geduld und die richtige Vorbereitung. In diesem Ratgeber (Stand: April 2026) erfahren Sie, warum die Fahrerlaubnis entzogen wird, wie die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) abläuft und was Sie tun können, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerhalten.

    Auf einen Blick

    1Der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) ist eine gerichtliche Maßregel und vom Fahrverbot (1–3 Monate) zu unterscheiden.
    2Die Sperrfrist für die Neuerteilung beträgt in der Regel 6 Monate bis 5 Jahre (§ 69a StGB).
    3Eine MPU wird in der Regel angeordnet bei Alkohol ab 1,6 Promille, Drogen am Steuer oder bei Erreichen von 8 Punkten (Entzug; MPU bei Neuerteilung).
    4Die MPU-Kosten betragen je nach Fragestellung zwischen 350 und 750 Euro – zuzüglich Vorbereitungs- und Abstinenzkosten.
    5Die Durchfallquote bei der MPU liegt nach BASt-Statistik bei rund 33 % – mit professioneller Vorbereitung sinkt sie deutlich.
    6Die MPU-Anordnung entfällt grundsätzlich nach Ablauf der Tilgungsfrist im Fahreignungsregister, sofern keine neuen Auffälligkeiten hinzukommen.

    Fahrverbot vs. Führerscheinentzug – der Unterschied

    Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Fahrverbot und Führerscheinentzug oft gleichgesetzt – rechtlich handelt es sich jedoch um grundlegend verschiedene Maßnahmen. Das Fahrverbot nach § 25 StVG ist eine befristete Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit: Der Führerschein wird für 1 bis 3 Monate in amtliche Verwahrung genommen und danach automatisch zurückgegeben.

    MerkmalFahrverbotFührerscheinentzug
    Rechtsgrundlage§ 25 StVG§ 69 StGB / § 3 StVG
    Dauer1–3 MonateSperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre
    FührerscheinWird in amtliche Verwahrung gegebenFahrerlaubnis erlischt vollständig
    NeuerteilungAutomatisch nach AblaufAntrag + ggf. MPU erforderlich
    Typischer AnlassGeschwindigkeit, RotlichtverstoßAlkohol, Drogen, Straftaten im Verkehr

    Der Entzug der Fahrerlaubnis hingegen ist deutlich gravierender. Er kann gerichtlich (§ 69 StGB) als Maßregel der Besserung und Sicherung bei Straftaten oder verwaltungsrechtlich (§ 3 StVG) durch die Fahrerlaubnisbehörde bei Eignungszweifeln angeordnet werden. In beiden Fällen erlischt die Fahrerlaubnis vollständig – eine Neuerteilung ist nur auf Antrag und in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist und gegebenenfalls einer bestandenen MPU möglich.

    Gründe für den Führerscheinentzug

    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn der Fahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Die häufigsten Gründe sind Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr, schwere Verkehrsstraftaten und das Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister.

    • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) – ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit
    • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) – z. B. durch grob verkehrswidriges Verhalten
    • Unfallflucht (§ 142 StGB) – bei bedeutendem Sachschaden oder Personenschaden
    • Drogen am Steuer (§ 24a StVG) – bereits beim Nachweis von Drogensubstanzen
    • Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister (§ 4 StVG)

    Bei Alkohol am Steuer gilt ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit – eine Straftat nach § 316 StGB liegt dann grundsätzlich vor, unabhängig von der Fahrweise. Bereits ab 0,3 Promille kann bei Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen eine relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden. Auch bei Drogenkonsum (Cannabis, Amphetamine, Kokain etc.) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr droht in der Regel der Führerscheinentzug – hier genügt häufig bereits der Nachweis des Konsums, ohne dass eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden muss.

    Warnung
    Ab 1,1 Promille Blutalkohol gilt die absolute Fahruntüchtigkeit – eine Straftat liegt dann grundsätzlich vor, unabhängig davon, ob Sie auffällig gefahren sind. Bereits ab 0,3 Promille kann bei Fahrfehlern eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen.

    Die Sperrfrist & Möglichkeiten der Verkürzung (§ 69a StGB)

    Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis bestimmt das Gericht eine Sperrfrist, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Mindestfrist beträgt bei einer gerichtlichen Entziehung 6 Monate (§ 69a Abs. 1 StGB). Bei einer verwaltungsrechtlichen Entziehung nach § 3 StVG kennt das Gesetz keine starre Mindestsperrfrist; in der Praxis wird die Neuerteilung jedoch in der Regel frühestens nach rund 6 Monaten geprüft, da die Eignung erst nachgewiesen werden muss (§ 11 FeV). Die Höchstdauer der gerichtlichen Sperrfrist liegt bei 5 Jahren, in besonderen Fällen ist auch eine isolierte Sperre für immer möglich (§ 69a Abs. 1 S. 2 StGB).

    • Mindestfrist gerichtlich: 6 Monate (§ 69a Abs. 1 StGB)
    • Verwaltungsrechtlich: keine starre Mindestfrist; Neuerteilungsverfahren regelmäßig erst nach Eignungsnachweis
    • Höchstdauer der gerichtlichen Sperrfrist: 5 Jahre, in Ausnahmefällen unbefristet
    • Verkürzung möglich nach Ablauf der halben Sperrfrist (mind. 3 Monate)
    • Voraussetzungen: Therapie, Abstinenznachweis, positives Gutachten

    Eine Verkürzung der gerichtlichen Sperrfrist ist nach Ablauf der Hälfte – mindestens jedoch nach 3 Monaten – auf Antrag möglich (§ 69a Abs. 7 StGB). Voraussetzung ist, dass sich der Betroffene seit der Entziehung bewährt hat und Umstände vorliegen, die eine vorzeitige Eignungswiederherstellung erwarten lassen. Dazu gehören in der Regel die erfolgreiche Teilnahme an einem Abstinenzprogramm, verkehrspsychologische Beratung und ein positives vorläufiges Eignungsgutachten. Die Entscheidung über die Verkürzung trifft das Gericht; eine anwaltliche Begleitung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

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    Wann wird eine MPU angeordnet?

    Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die Anordnung ist in § 13 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) geregelt. Die häufigsten Anlässe sind Alkohol- und Drogendelikte sowie das Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister.

    Die Anforderungen an die MPU unterscheiden sich je nach Fragestellung erheblich. Bei einer Alkohol-MPU stehen der Trinkkonsum, die Hintergründe der Trunkenheitsfahrt und die Verhaltensänderung im Mittelpunkt. Bei der Drogen-MPU wird in der Regel ein längerer Abstinenznachweis (in der Regel 12 Monate) verlangt. Bei der Punkte-MPU geht es um die Einstellung zum Straßenverkehr und die Bereitschaft zur Regelkonformität.

    Alkohol-MPU

    Eine Alkohol-MPU wird in der Regel angeordnet bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, bei wiederholten Auffälligkeiten ab 0,5 Promille oder wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine alkoholbedingte Eignungseinschränkung vermutet. Je nach Trinkmuster kann kontrolliertes Trinken oder vollständige Abstinenz gefordert werden. Der Abstinenznachweis erfolgt über ein Urin-Screening-Programm (in der Regel 4 Untersuchungen über 6 Monate oder 6 Untersuchungen über 12 Monate) oder eine Haaranalyse.

    Drogen-MPU

    Bei Drogendelikten im Straßenverkehr wird grundsätzlich bei jedem Verstoß eine MPU angeordnet. Hier ist in der Regel ein Abstinenznachweis von mindestens 12 Monaten erforderlich. Die Abstinenz wird über ein engmaschiges Urin-Screening (6 Untersuchungen über 12 Monate) oder Haaranalysen (mindestens 2 Analysen über 12 Monate) überprüft.

    Punkte-MPU

    Bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU zur Neuerteilung angeordnet. Im psychologischen Gespräch wird untersucht, warum der Betroffene wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen hat und welche Verhaltensänderungen eingetreten sind. Ein Abstinenznachweis ist bei der Punkte-MPU in der Regel nicht erforderlich.

    Ablauf der MPU

    Die MPU dauert in der Regel 2 bis 4 Stunden und besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, Leistungstests und dem psychologischen Gespräch. Das psychologische Gespräch ist das Kernstück der Untersuchung – hier wird beurteilt, ob der Betroffene seine Fahreignung wiedererlangt hat.

    PhaseDauer (ca.)Inhalt
    Anmeldung & Aufklärung15 MinutenAblauf, Datenschutzhinweise, Einwilligungserklärung
    Medizinische Untersuchung30 MinutenBlut- und Urinprobe, Leberwerte, körperliche Untersuchung
    Leistungstests30 MinutenReaktionsfähigkeit, Konzentration, Belastbarkeit (am Computer)
    Psychologisches Gespräch60 MinutenEignungsbeurteilung, Verhaltensmuster, Einsicht und Veränderung
    Gutachten2–4 WochenSchriftliches Ergebnis: positiv, negativ oder Nachschulung empfohlen

    Die medizinische Untersuchung umfasst eine allgemeine körperliche Untersuchung, Blut- und Urinproben sowie die Überprüfung der Leberwerte und anderer suchtrelevanter Marker. Die Leistungstests prüfen Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Belastbarkeit am Computer. Im psychologischen Gespräch wird der Betroffene zu den Umständen der Tat, seinen Trink- bzw. Konsumgewohnheiten und den eingetretenen Verhaltensänderungen befragt. Pauschale Aussagen wie ‚Ich trinke gar nichts mehr' reichen in der Regel nicht aus – erwartet wird eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten.

    Beispiel
    Die MPU wegen Alkohol dauert in der Regel 2–3 Stunden. Im psychologischen Gespräch wird gefragt, wie es zur Trunkenheitsfahrt kam, welche Verhaltensänderungen eingetreten sind und wie Sie künftig Trinken und Fahren trennen. Pauschale Antworten wie ‚Ich trinke gar nichts mehr' werden kritisch hinterfragt – der Gutachter erwartet eine ehrliche und differenzierte Auseinandersetzung.

    Kosten der MPU & professionelle Vorbereitung

    Die Kosten einer MPU setzen sich aus den Untersuchungsgebühren und den Vorbereitungskosten zusammen. Die reinen MPU-Gebühren richten sich nach der Fragestellung und sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Hinzu kommen in der Regel die Kosten für Abstinenzprogramme und verkehrspsychologische Beratung.

    • MPU-Gebühren Alkohol: ca. 400 Euro
    • MPU-Gebühren Drogen: ca. 550 Euro
    • MPU-Gebühren Punkte: ca. 350 Euro
    • Abstinenzprogramm (Urin-Screening 6–12 Monate): 300–600 Euro
    • Verkehrspsychologische Beratung / Vorbereitungskurse: 500–1.500 Euro
    • Gesamtkosten realistisch: 1.500–3.500 Euro

    Eine professionelle MPU-Vorbereitung bei einem anerkannten Verkehrspsychologen erhöht die Bestehensquote erheblich. Nach BASt-Statistik liegen die Ergebnisse bundesweit etwa bei 53 % positiv, 14 % Nachschulungsempfehlung und rund 33 % negativ. Mit gezielter Vorbereitung lässt sich die persönliche Erfolgswahrscheinlichkeit deutlich verbessern. Achten Sie bei der Wahl des Vorbereitungsanbieters auf die Qualifikation (Diplom-Psychologe oder Master of Science mit verkehrspsychologischer Zusatzausbildung) und vermeiden Sie unseriöse Angebote, die eine ‚Garantie‘ auf das Bestehen versprechen.

    Tipp
    Investieren Sie in eine professionelle MPU-Vorbereitung bei einem anerkannten Verkehrspsychologen. Die Kosten von 500–1.500 Euro sind in der Regel gut angelegt: Mit gezielter Vorbereitung steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit deutlich gegenüber der bundesweiten Durchfallquote von rund 33 %.

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Nach Ablauf der Sperrfrist und – falls angeordnet – bestandener MPU können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.

    • Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig stellen
    • Erforderliche Unterlagen: Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis, Passfoto, ggf. MPU-Gutachten
    • Theorieprüfung erneut ablegen bei Entzug über 2 Jahre
    • Fahrerlaubnis auf Probe oder mit Auflagen möglich
    • Tilgungsfrist beachten: MPU-Anordnung entfällt grundsätzlich nach Tilgung im Register

    Für die Neuerteilung sind verschiedene Unterlagen erforderlich: ein aktueller Sehtest, ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, ein biometrisches Passfoto und gegebenenfalls das positive MPU-Gutachten. War die Fahrerlaubnis länger als 2 Jahre entzogen, muss in der Regel auch die Theorieprüfung erneut abgelegt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Neuerteilung mit Auflagen verbinden – etwa einer Fahrerlaubnis auf Probe oder der Auflage, regelmäßig Abstinenznachweise vorzulegen.

    Fazit: Mit Vorbereitung zurück zum Führerschein

    Der Verlust der Fahrerlaubnis ist ein einschneidendes Erlebnis – aber kein endgültiges. Mit der richtigen Vorbereitung, insbesondere auf die MPU, stehen die Chancen auf eine Neuerteilung gut. Beginnen Sie frühzeitig mit Abstinenzprogrammen und professioneller verkehrspsychologischer Beratung, um die Sperrfrist optimal zu nutzen. Vermeiden Sie unseriöse Angebote und setzen Sie auf qualifizierte Verkehrspsychologen.

    Häufige Fragen

    Uwe Lenhart – Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht

    Über den Autor

    Uwe Lenhart

    Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht

    LEHNHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

    Uwe Lenhart ist Partner der Kanzlei LEHNHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte und seit vielen Jahren auf das Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Er vertritt bundesweit Mandantinnen und Mandanten in Verfahren rund um Führerscheinentzug, MPU, Trunkenheitsfahrten, Drogen am Steuer, Bußgeldverfahren und Verkehrsunfälle. In Fachmedien wird er als der bekannteste Verkehrsrechtsanwalt Deutschlands genannt.

    Mehr über Uwe

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.