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    Wohngeldrechner

    Prüfen Sie Ihren voraussichtlichen Wohngeldanspruch – basierend auf Haushaltsgröße, Mietstufe, Miethöhe und Einkommen. Die Berechnung erfolgt nach der offiziellen Wohngeldformel (§ 19 WoGG, Stand 2026).

    Ihre Angaben

    Höchstbeträge nach § 12 WoGG (2026)

    Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Höchstbeträge für die zu berücksichtigende Miete – inkl. Klimakomponente und Heizkostenentlastung (Stand 2026).

    HaushaltMS 1MS 2MS 3MS 4MS 5MS 6MS 7
    1 Person490,60 €537,60 €585,60 €640,60 €691,60 €744,60 €806,60 €
    2 Personen604,40 €660,40 €718,40 €786,40 €847,40 €912,40 €987,40 €
    3 Personen720,80 €786,80 €856,80 €936,80 €1.008,80 €1.086,80 €1.174,80 €
    4 Personen840,20 €918,20 €998,20 €1.090,20 €1.178,20 €1.267,20 €1.371,20 €
    5 Personen958,60 €1.046,60 €1.139,60 €1.246,60 €1.344,60 €1.447,60 €1.566,60 €
    je weiteres Mitglied+114,40 €+126,40 €+138,40 €+151,40 €+161,40 €+181,40 €+195,40 €

    Was ist Wohngeld?

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer) gewährt und ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Anders als Bürgergeld oder Sozialhilfe handelt es sich beim Wohngeld nicht um eine Transferleistung der Grundsicherung, sondern um eine eigenständige Sozialleistung, die auch Erwerbstätigen zusteht.

    Ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der zuschussfähigen Miete (begrenzt durch Höchstbeträge nach Mietstufe) und dem Gesamteinkommen des Haushalts. Die Berechnung erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Formel in § 19 WoGG.

    Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch

    Grundsätzlich kann jeder Haushalt Wohngeld beantragen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

    • Die Wohnung wird als Hauptwohnsitz genutzt.
    • Es wird kein Bürgergeld, Sozialgeld oder vergleichbare Transferleistung bezogen, die bereits Kosten der Unterkunft abdeckt.
    • Das Haushaltseinkommen liegt unterhalb der wohngeldrechtlichen Einkommensgrenzen.
    • Es besteht ausreichender Wohnraum (keine unangemessen große Wohnung).
    Tipp
    Auch Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten – etwa wenn sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben oder mit Kindern oder einem Partner zusammenleben, der kein BAföG bezieht.

    Berechnung nach § 19 WoGG

    Die Wohngeldformel nach § 19 WoGG lautet:

    W = 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y)

    Dabei steht M für die zu berücksichtigende monatliche Miete (gekappt am Höchstbetrag nach § 12 WoGG), Y für das monatliche Gesamteinkommen und a, b, c für haushaltsbezogene Koeffizienten aus Anlage 2 zu § 19 WoGG. Der Faktor 1,15 wurde mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 eingeführt, um die Leistung strukturell zu erhöhen.

    Die Koeffizienten variieren je nach Haushaltsgröße (1 bis 12 Personen). Für größere Haushalte ab 13 Personen gelten die Koeffizienten für 12 Personen, wobei der Miethöchstbetrag um einen Mehrbetrag je weiteres Mitglied steigt.

    Rechenbeispiel
    Ein 2-Personen-Haushalt in Mietstufe 3 zahlt 650 € Miete bei 1.200 € Einkommen. Der Höchstbetrag beträgt 718,40 € – die Miete wird nicht gekappt. Mit den Koeffizienten für HH 2 (a = 0,030, b = 3,571×10⁻⁴, c = 3,040×10⁻⁵) ergibt sich: W = 1,15 × (650 − (0,030 + 3,571×10⁻⁴ × 650 + 3,040×10⁻⁵ × 1.200) × 1.200) ≈ 370 € monatlich.

    Mietstufen – was bedeuten sie?

    Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, die das örtliche Mietenniveau widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt auf Gemeindeebene und wird regelmäßig angepasst. Die Mietstufe bestimmt den Höchstbetrag der zu berücksichtigenden Miete – je höher die Mietstufe, desto höher der Höchstbetrag und damit potenziell das Wohngeld.

    MietstufeMietenniveauBeispielstädte
    1Sehr günstigLändliche Gemeinden
    2GünstigKleinere Städte
    3DurchschnittlichMittlere Städte
    4ÜberdurchschnittlichGrößere Städte
    5HochGroßstädte
    6Sehr hochHamburg, Köln, Frankfurt
    7Höchstes NiveauMünchen, Stuttgart

    Wohngeld-Plus-Reform 2023

    Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurde das Wohngeld grundlegend reformiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

    • Deutlich höhere Leistungen: Das durchschnittliche Wohngeld wurde nahezu verdoppelt.
    • Heizkostenkomponente: Erstmals werden steigende Heizkosten bei der Berechnung berücksichtigt.
    • Klimakomponente: Ein Zuschlag für energetische Sanierungskosten wurde eingeführt.
    • Angepasste Miethöchstbeträge: Die Höchstbeträge nach § 12 WoGG wurden an das aktuelle Mietenniveau angepasst.
    • Erweiterter Berechtigtenkreis: Rund 2 Millionen Haushalte können seitdem Wohngeld erhalten – dreimal so viele wie zuvor.
    Warnung
    Das Wohngeld wird nicht automatisch gezahlt – es muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da Wohngeld grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt wird. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.

    Die Höhe des Wohngelds hängt vom bereinigten Einkommen ab. Vom Bruttoeinkommen werden zunächst Werbungskosten und gesetzlich festgelegte Pauschalabzüge abgezogen: 10 % für Rentenversicherungspflichtige, 10 % für Kranken- und Pflegeversicherungspflichtige und 10 % für Einkommensteuerpflichtige. Zusätzlich gibt es Freibeträge für Schwerbehinderte, Alleinerziehende und Pflegebedürftige. Das verbleibende Einkommen fließt als Wert Y in die Wohngeldformel ein.

    Häufige Fragen zum Wohngeld

    Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Ausführlicher Hinweis: Disclaimer.

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