Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder Lastenzuschuss (für Eigentümer) gewährt und ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Anders als Bürgergeld oder Sozialhilfe handelt es sich beim Wohngeld nicht um eine Transferleistung der Grundsicherung, sondern um eine eigenständige Sozialleistung, die auch Erwerbstätigen zusteht.
Ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der zuschussfähigen Miete (begrenzt durch Höchstbeträge nach Mietstufe) und dem Gesamteinkommen des Haushalts. Die Berechnung erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Formel in § 19 WoGG.
Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch
Grundsätzlich kann jeder Haushalt Wohngeld beantragen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Die Wohnung wird als Hauptwohnsitz genutzt.
- Es wird kein Bürgergeld, Sozialgeld oder vergleichbare Transferleistung bezogen, die bereits Kosten der Unterkunft abdeckt.
- Das Haushaltseinkommen liegt unterhalb der wohngeldrechtlichen Einkommensgrenzen.
- Es besteht ausreichender Wohnraum (keine unangemessen große Wohnung).
Berechnung nach § 19 WoGG
Die Wohngeldformel nach § 19 WoGG lautet:
Dabei steht M für die zu berücksichtigende monatliche Miete (gekappt am Höchstbetrag nach § 12 WoGG), Y für das monatliche Gesamteinkommen und a, b, c für haushaltsbezogene Koeffizienten aus Anlage 2 zu § 19 WoGG. Der Faktor 1,15 wurde mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz 2023 eingeführt, um die Leistung strukturell zu erhöhen.
Die Koeffizienten variieren je nach Haushaltsgröße (1 bis 12 Personen). Für größere Haushalte ab 13 Personen gelten die Koeffizienten für 12 Personen, wobei der Miethöchstbetrag um einen Mehrbetrag je weiteres Mitglied steigt.
Mietstufen – was bedeuten sie?
Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, die das örtliche Mietenniveau widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt auf Gemeindeebene und wird regelmäßig angepasst. Die Mietstufe bestimmt den Höchstbetrag der zu berücksichtigenden Miete – je höher die Mietstufe, desto höher der Höchstbetrag und damit potenziell das Wohngeld.
| Mietstufe | Mietenniveau | Beispielstädte |
|---|---|---|
| 1 | Sehr günstig | Ländliche Gemeinden |
| 2 | Günstig | Kleinere Städte |
| 3 | Durchschnittlich | Mittlere Städte |
| 4 | Überdurchschnittlich | Größere Städte |
| 5 | Hoch | Großstädte |
| 6 | Sehr hoch | Hamburg, Köln, Frankfurt |
| 7 | Höchstes Niveau | München, Stuttgart |
Wohngeld-Plus-Reform 2023
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurde das Wohngeld grundlegend reformiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Deutlich höhere Leistungen: Das durchschnittliche Wohngeld wurde nahezu verdoppelt.
- Heizkostenkomponente: Erstmals werden steigende Heizkosten bei der Berechnung berücksichtigt.
- Klimakomponente: Ein Zuschlag für energetische Sanierungskosten wurde eingeführt.
- Angepasste Miethöchstbeträge: Die Höchstbeträge nach § 12 WoGG wurden an das aktuelle Mietenniveau angepasst.
- Erweiterter Berechtigtenkreis: Rund 2 Millionen Haushalte können seitdem Wohngeld erhalten – dreimal so viele wie zuvor.
Die Höhe des Wohngelds hängt vom bereinigten Einkommen ab. Vom Bruttoeinkommen werden zunächst Werbungskosten und gesetzlich festgelegte Pauschalabzüge abgezogen: 10 % für Rentenversicherungspflichtige, 10 % für Kranken- und Pflegeversicherungspflichtige und 10 % für Einkommensteuerpflichtige. Zusätzlich gibt es Freibeträge für Schwerbehinderte, Alleinerziehende und Pflegebedürftige. Das verbleibende Einkommen fließt als Wert Y in die Wohngeldformel ein.